MPU wegen Alkohol
Auto, Fahrrad, E-Scooter oder Probezeit

Wir setzen alles daran, Ihren Führerschein zu retten. Falls das nicht möglich ist, bekommen Sie eine erstklassige MPU-Vorbereitung – und zwar so lange, bis Sie Ihren Führerschein wieder zurück haben. Vertrauen Sie auf seriöse Experten, die die Gesetze kennen und sich daran halten.
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Bei Unfall & Unfallflucht
Warum müssen Sie eine Alkohol-MPU machen?
Eine Alkohol-MPU kann aus verschiedenen Gründen angeordnet werden, nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer und Fußgänger. Bei wiederholtem Auffallen mit mehr als 0,5 Promille oder Verdacht auf Alkoholgewöhnung fordert die Führerscheinstelle eine MPU zur Überprüfung Ihrer Fahreignung.

Anordnung wegen
- Fahränfänger oder jünger als 21
- ab 0,3‰ Gefährdung d. Verkehrs oder Ausfallerscheinungen
- ab 1,1‰ BAK – absolute Fahruntüchtigkeit
- Wiederholungstat mit über 0,6‰
- ab 1,6‰ BAK
- 24c StVG
Folgen & Strafen
- Geldstrafe
- 3 Punkte in Flensburg
- + 2 Jahre Probezeitverlängerung
- + Aufbauseminar
- Entziehung der Fahrerlaubnis (6-9 Monate)
- MPU-Anordnung
Führerschein zurück in 3-9 Monaten
- keine anderen Delikte oder Straftaten
- keine Wiederholungstat
- kein A2 Fall
- Aufbauseminar fertig
- Kontrolliertes Trinken
Anordnung wegen
- bei Fahranfängern (0,0‰)
- absoluter Fahruntüchtigkeit
(ab 1,1‰ BAK) - Wiederholungstat mit
über 0,6‰ - ab 1,6‰ BAK
Folgen & Strafen
- Geldstrafe
- 3 Punkte in Flensburg
- Entziehung der Fahrerlaubnis (6-9 Monate)
- MPU-Anordnung
Führerschein zurück in 3-9 Monaten
- 3 Monate:
Bei einer Frist zur Vorlage eines MPU-Gutachtens - keine anderen Delikte oder Straftaten
- keine Wiederholungstat
- kein A2 Fall
Anordnung wegen
- ab 0,3‰ Gefährdung d. Verkehrs oder Ausfallerscheinungen
- ab 1,1‰ BAK – absolute Fahruntüchtigkeit
- Wiederholungstat mit über 0,6‰
- ab 1,6‰ BAK
Folgen & Strafen
- Geldstrafe
- 3 Punkte in Flensburg
- Entziehung der Fahrerlaubnis (6-9 Monate)
- MPU-Anordnung
Führerschein zurück in 3-9 Monaten
- 3 Monate:
Bei einer Frist zur Vorlage eines MPU-Gutachtens - keine anderen Delikte oder Straftaten
- keine Wiederholungstat
- kein A2 Fall
Anordnung wegen
- ab 0,3‰ Gefährdung d. Verkehrs oder Ausfallerscheinungen
- ab 1,1‰ BAK – absolute Fahruntüchtigkeit
- Wiederholungstat mit über 0,6‰
- ab 1,6‰ BAK
Folgen & Strafen
- Geldstrafe
- 3 Punkte in Flensburg
- Entziehung der Fahrerlaubnis (6-9 Monate)
- MPU-Anordnung
Führerschein zurück in 9 Monaten
- keine anderen Delikte oder Straftaten

Sie sind im Besitz des Führerscheins?
Rettung ist möglich, wenn es zeitlich mit der MPU-Abgabefrist vereinbar ist.
Fahrerlaubis bereits entzogen?
Möglich, wenn Sie den kontrollierten Umgang mit Alkohol nachweisen können bzw. drogenfrei sind.
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Alkohol am Steuer - Entziehung der Fahrerlaubnis


Erhebliche Gefahren durch Alkoholeinfluss
Fahren unter Alkoholeinfluss stellt ein erhebliches Risiko dar und gefährdet nicht nur die Sicherheit des Fahrers, sondern auch die anderer Verkehrsteilnehmer. Die gesetzlichen Regelungen zum Alkohol am Steuer sind daher strikt und ziehen schwere Konsequenzen nach sich.
Ordnungswidrigkeit ab 0,3 ‰
Eine strafbare Trunkenheitsfahrt wird bereits bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille angenommen, auch wenn kein Unfall verursacht wurde und keine typischen Trunkenheitssymptome wie Schlangenlinienfahren oder ungewöhnlich langsames Fahren beobachtet wurden.
Eine Trunkenheitsfahrt wird strafbar ab 0,3 ‰ BAK, insbesondere bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinienfahren oder langsamer Fahrt.
Mögliche MPU-Anordnung ab 1,1 ‰
Ab einem Alkoholwert von 1,1 Promille beim Führen eines Fahrzeugs droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Eine MPU kann auch bei 1,1 ‰ angeordnet werden, besonders bei wiederholten Verstößen oder problematischem Alkoholkonsum.
Definitive MPU-Anordnung ab 1,6 ‰
Die Verkehrsbehörden gehen bei einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit aus. Diese Regelung gilt sowohl für Autofahrer als auch für Radfahrer. Bei diesem Grenzwert sind die rechtlichen Konsequenzen besonders schwerwiegend, und häufig wird eine MPU angeordnet, um die Fahreignung zu prüfen.


- Gem. § 13 Nr. 2 c FeV wird eine MPU angeordnet, wenn ein Fahrzeug mit einer BAK von 1,6 ‰ oder mehr geführt wurde.
- In einigen Bundesländern erfolgt die Anordnung schon ab 1,1 ‰.
Alkohol-MPU für Fußgänger
- Eine MPU für Fußgänger kann bei schwerwiegendem Fehlverhalten angeordnet werden. Es bedarf jedoch gravierender Vergehen im öffentlichen Raum.
- Es gibt keine feste Promillegrenze für Fußgänger, jedoch können starkes Trinken, Pöbeln, Randalieren oder Unfälle zur MPU führen.
- Die Richter müssen dabei das individuelle Verhalten der Betroffenen beurteilen. Auch aggressives Verhalten kann eine MPU zur Folge haben. Verweigert der Betroffene die MPU, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

- Ein betrunkener Fußgänger kann keine Verkehrsstraftat begehen, da er kein KFZ führt.
- Nur die Führerscheinbehörde, nicht der Richter, darf eine MPU anordnen. Sie erfolgt verwaltungsrechtlich und ist unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung.
Alkohol-MPU für Fahrradfahrer
- Nach § 13 Abs. 1 Nr. 2c Fahrerlaubnisverordnung (FeV) muss die Fahrerlaubnisbehörde bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad mit 1,6 Promille eine MPU anfordern.
- Schon ab 0,3 Promille ist es strafbar, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinienfahren oder Stürze vorliegen.
- Einige Bundesländer ordneten zeitweise schon ab 1,1 Promille eine MPU an, z.B. Baden-Württemberg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.
- Da es sich hierbei um eine Straftat handelt, bekommt man neben einer Geldstrafe von meist einem Monatsnettogehalt (30 Tagessätze) zusätzlich zwei Punkte in Flensburg.
- Das Fahrrad ist zwar kein Kraftfahrzeug, aber ein Fahrzeug und somit kann die Behörde das Radfahren sogar verbieten, wenn Wiederholungsgefahr attestiert wird.

- Bei einer Trunkenheitsfahrt mit über 1,6 Promille auf dem Fahrrad muss der Betroffene innerhalb von drei Monaten ein positives MPU-Gutachten vorlegen.
- Diese Frist ist nicht verlängerbar.
- Wird das Gutachten nicht vorgelegt, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Alkohol-MPU für E-Scooter Fahrer
- E-Scooter unterliegen denselben Regeln wie Autos im Straßenverkehrsrecht, insbesondere bezüglich der Vorschriften zum Alkohol.
- E-Scooter gelten als Fahrzeuge gemäß §316 StGB und fallen unter Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) mit elektrischen Antrieb.
- Aufgrund ihrer Motorisierung werden E-Scooter als Kraftfahrzeuge nach §1 Abs. 2 StVG eingestuft.
- Die Promillegrenze von 1,1 Promille für Kraftfahrzeuge gilt auch für E-Scooter.

- Bei einer Trunkenheitsfahrt mit über 1,6 Promille auf dem E-Scooter muss der Betroffene innerhalb von drei Monaten ein positives MPU-Gutachten vorlegen.
- Diese Frist ist nicht verlängerbar.
- Wird das Gutachten nicht vorgelegt, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Alkohol-MPU für Fahranfänger
- Während der Probezeit gilt ein striktes Alkoholverbot für Fahranfänger. Ein schwerwiegendes Vergehen (A-Verstoß) oder zwei weniger schwerwiegende Vergehen (B-Vergehen) verlängern die Probezeit um zwei Jahre und es wird ein Aufbauseminar angeordnet.
- Bei Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (ab 0,3 Promille) oder ab 1,1 Promille verliert der Fahranfänger die Fahrerlaubnis und muss zur MPU.
- Zusätzlich ist die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar (§36 Fahrerlaubnisverordnung) erforderlich, das nur bei anerkannten Verkehrspsychologen absolviert werden kann.

- In der Probezeit folgen 250 Euro Bußgeld, ein Punkt, eine Probezeitverlängerung sowie die Anordnung eines Aufbauseminars.
- Ab 0,5 Promille sind es 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot.

Die Rechtsfolgen (Strafe, Fahrverbot, Sperre)

Trunkenheitsfahrt und Beschlagnahmung des Führerscheins (§111a StPO)
Wenn Ihnen nach einer Alkoholkontrolle der Führerschein beschlagnahmt wurde, kann das daran liegen, dass die Polizei auf Anweisung der Staatsanwaltschaft handelte. Dies geschieht in Fällen, wo starke Anzeichen dafür bestehen, dass ein Gericht Sie später möglicherweise als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen einstufen könnte. Ein solches Vorgehen basiert auf einem dringenden Tatverdacht und der hohen Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen die Fahrerlaubnis letztendlich entzogen wird.
Ermittlungen der Polizei
Ihr Führerschein wird dann zusammen mit den Ergebnissen Ihrer Blutalkoholkonzentration (BAK) und weiteren Ermittlungsunterlagen an die Staatsanwaltschaft übergeben. Diese prüft die Situation und beantragt gewöhnlich beim Amtsgericht, Ihnen die Fahrerlaubnis zunächst vorläufig zu entziehen, während das Verfahren läuft. Der Staatsanwalt prüft diese und kann zusätzliche Ermittlungen anordnen. Der Beschuldigte kann nicht selbst in die Akten sehen, sondern benötigt dazu einen Anwalt.
- Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.
- Wer im Verkehr (§ 315c Abs. 1 Nr. 1 bis 3) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.


Der Strafbefehl vom Amtsgericht
Der Strafbefehl gemäß §315 Abs. 1 StGB kann oft mehrere Monate in Anspruch nehmen, bis er zugestellt wird. Bei der Festlegung der Strafe orientiert sich der Staatsanwalt am ortsüblichen Einkommen einer Berufsgruppe und bestimmt daraus den Tagessatz, der dann mit einer Anzahl von Tagessätzen (etwa 30 bis 80) multipliziert wird. Der Strafbefehl schafft Klarheit über das Strafmaß und den Zeitpunkt der möglichen Wiedererteilung der Fahrerlaubnis .
- Die Schwere der Ausfallerscheinungen
- Die Art des Fahrzeugs, mit dem teilgenommen wurde
- Die Folgen der Trunkenheitsfahrt
- Vorherige Verkehrsauffälligkeiten des Betroffenen
- Vorliegen einer möglichen Alkoholabhängigkeit
- Eventuelle mildernde Umstände

Einspruch einlegen?
Der Beschluss wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung bei dem vorstehenden Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen. Einspruch kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Sperrfrist
In der Regel wird zusätzlich eine Führerscheinsperre von neun bis zwanzig Monaten angeordnet. Die genaue Dauer dieser Sperre variiert abhängig von mehreren Faktoren, wie dem gemessenen Alkoholwert, vorhandenen Vorstrafen und dem Bundesland. Häufig beträgt die Sperre jedoch 12 Monate, wobei die Zeit, in der der Führerschein bereits entzogen war, angerechnet wird.

Sperrfristverkürzung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Sperrfrist für die Wiedererteilung eines Führerscheins verkürzt werden. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Vorbereitung und ist nur durch gerichtliche Entscheidung möglich. Erfolgreiche Anträge setzen voraus, dass der Betroffene glaubhaft macht, aus seinen Fehlern gelernt zu haben. Rechtliche Unterstützung ist dabei empfehlenswert. Details zu diesem Verfahren sind in §69a Abs. 7 StGB geregelt.

Anordnung einer MPU nach strafgerichtlicher Entziehung
Nachdem Ihnen wegen einer Trunkenheitsfahrt gemäß §§69, 69a StGB die Fahrerlaubnis entzogen wurde und eine Sperre für deren Wiederteilung besteht, fordert die Fahrerlaubnisbehörde üblicherweise eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zur Überprüfung Ihrer Fahreignung (§13 FeV).

Entziehung vs Fahrverbot
Im Gegensatz zur Entziehung der Fahrerlaubnis, bedeutet ein Fahrverbot lediglich, dass Ihnen vorübergehend untersagt wird, ein Fahrzeug zu führen. Nach Ablauf des Fahrverbots erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch zurück.

Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate nach deren Entziehung erneut erteilt werden. Ein Antrag auf Wiedererteilung darf frühestens sechs Monate vor dem Ende einer Sperrfrist gestellt werden.
Kurz vor Ablauf der Sperrfrist (sinnvoll ist es oft drei Monate vorher) sollten Sie die Wiedererteilung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) beantragen. Dieser Antrag ist ein notwendiger Schritt, um den Prozess für eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zu beginnen, die erforderlich ist, um Ihren Führerschein wiederzuerlangen.

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Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde
Die Verwaltungsbehörde hat auch das Recht, die Fahrerlaubnis unabhängig von einem Strafverfahren zu entziehen, wenn Bedenken hinsichtlich der Eignung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.
Solche Zweifel können durch Alkoholauffälligkeiten im
- Straßenverkehr oder auch durch andere Umstände wie
- Medikamenten- oder Drogenmissbrauch entstehen
Um die öffentliche Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, ist die Behörde verpflichtet, die Fahrerlaubnis von Personen, die als ungeeignet angesehen werden, zu entziehen. Zur Überprüfung dieser Ungeeignetheit kann die Behörde eine Begutachtung der Fahreignung, einschließlich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), anordnen, um die Eignung des Betroffenen festzustellen.
Die rechtliche Grundlage für die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde ist in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) verankert:
- § 2 & 3 FeV regelt den Entzug der Fahrerlaubnis bei Eignungsmängeln.
- § 11 FeV definiert Kriterien zur Beurteilung der Fahreignung.
- § 13 FeV ermöglicht die Anordnung von Gutachten, wie der MPU, bei Zweifeln an der Fahreignung.
- § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

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Professionelle Beratung bei einer
MPU wegen Alkohol
Warum eine MPU wegen Alkohol angeordnet wird
Wenn die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU wegen Alkohol anordnet, liegt der Verdacht nahe, dass es sich um mehr als nur einen einmaligen Vorfall handelt. Die Gutachter vermuten oft tieferliegende Gründe, die Ihr Verhalten im Straßenverkehr beeinflusst haben könnten. Es ist daher entscheidend, dass Sie Ihre Verhaltensmuster und Ihre Einstellung zum Alkohol glaubhaft reflektieren und aufarbeiten.
Was erwartet der Gutachter von Ihnen?
Ein bloßes Erklären der Situation reicht nicht aus. Der Gutachter möchte sicher sein, dass Sie sich intensiv mit den Ursachen Ihres Fehlverhaltens auseinandergesetzt haben und nachhaltig etwas geändert haben. Es geht darum, glaubwürdig darzustellen, dass Sie aus Ihren Fehlern gelernt haben und die Risiken, die von Alkohol im Straßenverkehr ausgehen, jetzt ernsthaft einschätzen können.
Irrtümer und Missverständnisse vermeiden
Oft kursieren Fehlinformationen, etwa dass eine langfristige Abstinenz in jedem Fall notwendig sei. Tatsächlich ist dies nicht immer zutreffend. Je nach individuellem Fall kann auch kontrolliertes Trinken als ausreichend angesehen werden. Eine fundierte Vorbereitung hilft Ihnen, die für Sie relevanten Nachweise und Dokumentationen korrekt zu erbringen.
Warum eine professionelle Vorbereitung wichtig ist
Eine MPU-Vorbereitung ist kein standardisierter Prozess, sondern individuell auf Ihre Situation zugeschnitten. Mit unserer Unterstützung können Sie sich optimal auf die Fragen und Erwartungen des Gutachters vorbereiten. Wir helfen Ihnen, die beste Strategie zu entwickeln – sei es durch den Nachweis kontrollierten Trinkens oder einer Abstinenz, falls dies für Ihren Fall erforderlich ist. So erhöhen Sie Ihre Chancen, die MPU erfolgreich zu bestehen.
Nutzen Sie die Vorteile einer fachkundigen Beratung
Unsere erfahrenen Berater analysieren Ihre Situation detailliert und unterstützen Sie dabei, Ihre Fahrerlaubnis schnellstmöglich wiederzuerlangen. Vereinbaren Sie eine Erstberatung und erhalten Sie eine klare Einschätzung sowie einen gezielten Plan für die nächsten Schritte.

-
Alkohol ist nach wie vor der häufigste Grund für eine MPU
37 % aller Fälle im Jahr 2021 wurden aufgrund von Alkoholauffälligkeiten eingeleitet. Viele Fälle bleiben unentdeckt – die Dunkelziffer ist entsprechend hoch."

Abstinenznachweise
Ist aufgrund Ihres Alkoholkonsums ein Abstinenznachweis über 12 Monate notwendig? Wir prüfen gemäß der Beurteilungskriterien.

kontrolliertes Trinken

2‰ = Abstinenz?

Was Sie bei uns erwartet, in der Beratung & Vorbereitung auf die MPU wegen Alkohol
- Ihr Ziel ist es, den besten MPU-Berater für Sie zu finden & die MPU zu bestehen
- Im Erstgespräch klären wir gemeinsam alle Ihre Fragen, die Sie am Anfang haben.
- Wir wollen Sie nicht überreden, sondern davon überzeugen, dass Sie bei uns bestens aufgehoben sind.
- Das erste Beratungsgespräch ist unverbindlich und kostenlos.
- Unser Ziel ist es, Ihnen das notwendige Wissen und die Werkzeuge zu vermitteln, um die MPU erfolgreich zu bestehen.
- Professionelle Unterstützung für die MPU-Vorbereitung bei Alkoholauffälligkeiten.
- Individuelle Beratung und Vorbereitung durch erfahrene Diplom- und Verkehrspsychologen
- Ihr Ziel is es, ein tiefgehendes Verständnis für Ihre Trinkgewohnheiten und die Funktionen des Alkohols zu entwickeln.
- Unsere Beratung geht weit über das Auswendiglernen von Fragen hinaus.
- Unterstützung dabei, Einsichten in Ihre Persönlichkeitsstruktur zu gewinnen.
- Ihr Ziel ist es, die MPU nicht nur zu bestehen, sondern auch langfristig die Fahrerlaubnis sichern.
- Gründliche Analyse der Ursachen Ihres Alkoholkonsums.
- Wissenschaftlich fundierte Methoden zur Identifizierung von Verhaltensursachen.
- Entwicklung von Strategien, um zukünftige Fehltritte zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen & Antworten rund um das Thema MPU wegen Alkohol
Es stellen sich viele Fragen, wenn man zur MPU muss. Wir beantworten Ihnen einige Fragen, die oft gestellt werden.
Wann muss ich eine MPU wegen Alkohol machen?
Eine MPU wegen Alkohol wird angeordnet, wenn Sie:
- Mit 1,6 Promille oder mehr am Steuer erwischt wurden (auch mit dem Fahrrad oder E-Scooter).
- Wiederholt mit mehr als 0,5 Promille auffällig waren.
- Unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht haben.
- In der Probezeit oder unter 21 Jahren mit Alkohol am Steuer aufgefallen sind.
Ist ein Abstinenznachweis immer erforderlich?
Nicht immer. Es hängt von Ihrem individuellen Fall ab.
Abstinenznachweise (bis zu 12 Monate) sind erforderlich, wenn ein schwerwiegenderes Alkoholproblem (A-Kriterien) vermutet wird (z. B. bei sehr hohen Promillewerten oder wiederholten Verstößen).
Kontrolliertes Trinken kann sinnvoll sein, wenn es Ihr erster Verstoß war und kein Alkoholmissbrauch (A-Kriterien) festgestellt wurde.
Sollte ich abstinent leben oder darf ich kontrolliert trinken?
Ob Sie für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) eine vollständige Abstinenz benötigen oder ob kontrolliertes Trinken ausreichend ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Ihre Trinkgewohnheit, die Art und Häufigkeit Ihrer Trunkenheitsfahrten.
Kontrolliertes Trinken?
- Erstmalige Auffälligkeit:
Wenn es sich um eine einmalige oder geringfügige Auffälligkeit handelt und Sie nachweisen können, dass Ihr Trinkverhalten vollständig verändert wurde.
Wir können Ihnen dabei helfen, genau zu verstehen, welche Anforderungen für Ihre spezifische Situation gelten und welche Nachweise erforderlich sind.
Wie kann ich nachweisen, dass ich abstinent bin?
Die Abstinenz muss durch regelmäßige Urinscreenings oder Haaranalysen in einem anerkannten Labor* nachgewiesen werden. Die Tests müssen unter kontrollierten Bedingungen erfolgen.
Köln
- Labor Wissplinghoff: https://mpu.wisplinghoff.de/
- Labor Quade: https://www.lab-quade.de/fuer_patienten_mpu.php
*Den Nachweis Ihrer Abstinenz können Sie nur an speziell akkreditierten Stellen erbringen, die den CTU-Kriterien (Chemisch-Toxikologische Untersuchungen) entsprechen. Diese Kriterien sind von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) festgelegt und garantieren, dass die Abstinenznachweise den strengen Anforderungen der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) entsprechen.
Wie lange dauert die Vorbereitung auf die Alkohol-MPU?
Je nach individuellem Fall:
- 3-6 Monate, wenn kontrolliertes Trinken ausreichend ist.
- 6-12 Monate, wenn ein Abstinenznachweis erforderlich ist.
Wir beraten Sie bezüglich der besten, individuellen Lösung, um Fehler und einen zeitlichen Mehraufwand zu vermeiden.
Welche Fragen stellt der MPU-Gutachter bei Alkohol?
Der Gutachter prüft:
- Ihr Trinkverhalten in der Vergangenheit
- Ihre Einsicht in die Problematik
- Veränderungen Ihres Verhaltens (z. B. Alkoholverzicht oder kontrolliertes Trinken)
- Wie Sie sicherstellen, dass Sie nicht rückfällig werden
Kann ich die MPU bestehen, wenn ich weiterhin Alkohol trinke?
Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen.
- Sie müssen ein kontrolliertes Trinkverhalten nachweisen.
- Der Gutachter muss überzeugt sein, dass Sie nicht erneut unter Alkoholeinfluss fahren werden.
Bei sehr hohen Promillewerten oder Alkoholabhängigkeit ist Abstinenz meist die einzige Möglichkeit.
Kann ich die MPU wegen Alkohol umgehen?
Nein. Wenn eine MPU angeordnet wurde, müssen Sie diese bestehen, um Ihre Fahrerlaubnis zurückzubekommen. Wer die MPU verweigert, erhält zunächst keinen neuen Führerschein (vgl. MPU-Verjährung).
Was passiert, wenn ich die MPU nicht bestehe?
Wenn Sie die MPU nicht bestehen, können Sie die MPU wiederholen. Dennoch sollten Sie sich professionell vorbereiten, um beim nächsten Mal sicher zu bestehen.
Wie lange dauert es, bis ich meinen Führerschein zurückbekomme?
Je nach Fall dauert es zwischen 3 und 12 Monate, abhängig von Abstinenznachweisen, Vorbereitung und dem Bestehen der MPU.
Wie kann ich mich am besten auf die MPU vorbereiten?
- Frühzeitig mit der Vorbereitung beginnen (3-12 Monate vorher).
- Professionelle Beratung nutzen, um auf die MPU-Fragen vorbereitet zu sein.
- Eventuell Abstinenznachweise sammeln, falls erforderlich.
Was passiert, wenn ich keinen Abstinenznachweis habe?
Wenn Gutachter auf Basis der Hypothese einen Abstinenznachweis erwartet und Sie keinen vorlegen können, wird das Gutachten in der Regel negativ ausfallen. In manchen Fällen können Sie mit einer glaubhaften Erklärung zum kontrollierten Trinken dennoch bestehen – dies hängt jedoch von Ihrer Vorgeschichte ab. Wir empfehlen mindestens einen Nachweis in allen Fällen.
Was kostet die MPU wegen Alkohol?
Die Kosten variieren, aber Sie sollten mit folgendem rechnen:
MPU-Gutachten: ca. 728,00€ inkl. Blutabnahme
Ist ein ärztliches Gutachten vor der MPU sinnvoll?
Nein, ein ärztliches Gutachten ist in den meisten Fällen nicht notwendig. Lassen Sie sich unbedingt beraten, wenn es Hinweise auf eine frühere oder aktuelle Alkoholabhängigkeit gibt.