MPU wegen Drogen

Cannabis, Amphetamin, Kokain und Mischkonsum

Entscheiden Sie sich für die beste MPU-Beratung auf dem Markt

Persönliche Einzelbetreuung

in Köln Zentrum oder Online

MPU-Vorbereitung bis zum Bestehen

in 3 bis 12 Monaten

Vom Antrag bis zur +MPU

Unterstützung bei Behörden & Bürokratie

Psychologen & Fachberater

Langjährige Erfahrung für Ihren Erfolg

Spezialisiert auf komplexe Fälle

Unterstützung bei mehrfachen MPUs & Haftstrafen

Von Cannabis bis Kokain (D1-D3)

Bei Unfall & Unfallflucht

Sie sind im Besitz des Führerscheins?

Rettung ist möglich, wenn es zeitlich mit der MPU-Abgabefrist vereinbar ist.

Fahrerlaubis bereits entzogen?

Möglich, wenn Sie den kontrollierten Umgang mit Alkohol nachweisen können bzw. drogenfrei sind.

Fahrerlaubis schon verloren?

Führerschein zurück innerhalb von 12 Monaten (auch A2 bzw. D2) mit Abstinenz.

Womit sind Sie aufgefallen?

Weiterführende Informationen zum Thema Drogen-MPU finden Sie hier.

MPU-Anordung, Strafbefehl, Polizeibericht

Warum müssen Sie eine Drogen-MPU machen?

Eine Drogen-MPU kann aus verschiedenen Gründen angeordnet werden, nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer und Fußgänger. Die konsumierte Droge, die Blutwerte sowie weitere Umstände der Tat geben den Rahmen für eine MPU-Anordung vor. Bei wiederholtem Auffallen erhöhen sich die gesetzlichen Strafen. Es wird Missbrauch unterstellt und die Führerscheinstelle fordert eine MPU zur Überprüfung Ihrer Fahreignung.

Entziehung wegen THC

  • Seit dem 01.04.2024
    Ersttäter mit geringen THC-Werten unter 3,5 ng/ml
    Keine MPU nötig.
  • Ordnungswidrigkeit nach §24a StGB
    Eine einmalige Ordnungswidrigkeit (ab 3,5 ng/ml) führt nicht zu einer MPU.
  • MPU Anordnung nach §13a FeV
    bei Anzeichen für Cannabismissbrauch, Wiederholte Verstöße, Entzogene Fahrerlaubnis oder Klärungsbedarf
  • Mischkonsum
    Blutwerte und Art der Droge(n) entscheidend
  • Fahranfänger
    Fahrten unter der Wirkung von Cannabis (ab 1,0 ng/ml) ist für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren verboten. (§24c StVG)
  • Gem. der Beurteilungskriterien müssen Wiederholungstäter 6-15 Monate Abstinenz nachweisen.
  • Je nach Fall und Abstinenz: Wenn Sie schon länger clean sind und dies durch Haaranalysen nachweisen können, kann es 3-9 Monate dauern, bis Sie zur MPU können.

Entziehung wegen Amphetamine

  • Erstmaliger Konsum
    Auch Ersttäter verlieren Fahrerlaubnis. Sperre bei Unfall 15-18 Monate.
  • Gesetzliche Folgen
    Bußgeldverfahren mit einem Fahrverbot (1-2 Monate) und ein Verwaltungsverfahren, in dem der Führerschein entzogen wird.
  • Festgestellte Fahruntüchtigkeit: Straftat
    Trunkenheit im Verkehr: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe).
  • Gem. der Beurteilungskriterien (D3) müssen mind. 6-12 Monate Abstinenz nachgewiesen werden.
  • Gem. der Beurteilungskriterien (D2) müssen Wiederholungstäter 12-15 Monate Abstinenz nachweisen.
  • Je nach Fall und Abstinenz:
    Wenn Sie schon länger clean sind und dies durch Haaranalysen nachweisen können, kann es 6-9 Monate dauern, bis Sie zur MPU können.

Entziehung wegen Kokain

  • Erstmaliger Konsum
    Selbst Ersttäter müssen vom Entzug der Fahrerlaubnis und einer ca. zwölfmonatigen Führerscheinsperre ausgehen.
  • Gesetzliche Folgen
    Bußgeldverfahren mit einem Fahrverbot und ein Verwaltungsverfahren, in dem der Führerschein entzogen wird.
  • Festgestellte Fahruntüchtigkeit: Straftat
    Trunkenheit im Verkehr: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe).
  • Besitz von Kokain
    Bereits der Besitz von Kokain kann eine Anordnung der MPU auslösen.
  • Gem. der Beurteilungskriterien (D2-Hypothese) müssen mind. 12 Monate Abstinenz nachgewiesen werden.
  • Je nach Fall und Abstinenz:
    Wenn Sie schon länger clean sind und dies durch Haaranalysen nachweisen können, kann es 9-15 Monate dauern, bis Sie zur MPU können.

Entziehung wegen Mischkonsum

  • Erstmaliger Konsum
    Selbst Ersttäter müssen vom Entzug der Fahrerlaubnis und einer ca. zwölfmonatigen Führerscheinsperre ausgehen.
  • Gesetzliche Folgen
    Bußgeldverfahren mit einem Fahrverbot und ein Verwaltungsverfahren, in dem der Führerschein entzogen wird.
  • Festgestellte Fahruntüchtigkeit: Straftat
    Trunkenheit im Verkehr: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe).
  • Mischkonsum mit Alkohol:
    Eventl. zweifache Fragestellung
  • Gem. der Beurteilungskriterien (D2-Hypothese) müssen mind. 12 Monate Abstinenz nachgewiesen werden.
  • Je nach Fall und Abstinenz:
    Wenn Sie schon länger clean sind und dies durch Haaranalysen nachweisen können, kann es 9-15 Monate dauern, bis Sie zur MPU können.

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Drogen am Steuer - Entziehung der Fahrerlaubnis

MPU-Anordnung wegen Drogen

Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird in der Regel von der Führerscheinstelle angeordnet, wenn Drogenkonsum im Straßenverkehr festgestellt wurde. Dies gilt für alle Arten von Drogen, einschließlich Cannabis, Kokain,  Amphetaminen und Heroin. Die MPU soll feststellen, ob der Betroffene wieder geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Besonders häufig wird die MPU nach Cannabisdelikten angeordnet, aber auch bei anderen Drogenarten kann eine MPU notwendig sein.

Strafen bei Drogenverstößen im Straßenverkehr 

Die Strafen für das Fahren unter Drogeneinfluss sind abhängig von der Häufigkeit des Verstoßes und den genauen Umständen. Hier eine Übersicht:

  • Erster Verstoß
    500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
  • Zweiter Verstoß
    1.000 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot.
  • Dritter Verstoß
    1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot. 

Verlust der Fahrerlaubnis

Der Verlust der Fahrerlaubnis erfolgt entweder durch ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB). In solchen Fällen entscheidet das Gericht, dass der Betroffene nicht mehr geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen, und entzieht den Führerschein.

Abstinenznachweise

Für eine erfolgreiche Wiedererlangung des Führerscheins ist häufig ein Nachweis der Abstinenz notwendig. Je nach Drogenart und Schwere des Falls kann dieser Abstinenznachweis zwischen 6 und 15 Monate dauern. Dazu gehören regelmäßige Haaranalysen oder Urinkontrollen, die von zertifizierten Laboren durchgeführt werden müssen.

Sperrfrist

Bei einem Fahrerlaubnisentzug legt das Gericht eine Sperrfrist fest. Diese beträgt in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten, kann aber in schwerwiegenden Fällen auf bis zu 5 Jahre ausgedehnt werden. Während dieser Zeit darf kein neuer Führerschein beantragt werden.

MPU-Vorbereitung

Die Vorbereitung auf eine MPU ist sehr sinnvoll, denn das sehen Gutachter sehr gern. Diese Vorbereitung kann zwischen 1 und 6 Monate dauern, je nach Schwere des Falls. Ziel der MPU ist es, nachzuweisen, dass der Betroffene die Ursachen seines Drogenkonsums bearbeitet und eine Strategie entwickelt hat, um zukünftig drogenfrei zu bleiben. Dabei wird auch auf persönliche Motive, innere und äußere Umstände sowie den Umgang mit Druck eingegangen.

Die Rechtsfolgen (Strafe, Fahrverbot, Sperre)

Trunkenheitsfahrt und Beschlagnahmung des Führerscheins (§ 111a StPO)

  • Bei einer Verkehrskontrolle entscheidet die Polizei direkt vor Ort, ob Maßnahmen wie eine Blutentnahme oder die vorläufige Beschlagnahme des Führerscheins notwendig sind. Dies basiert auf dem Verdacht auf Drogenkonsum oder andere schwere Verkehrsverstöße (z.B. unsichere Fahrweise, Unfallbeteiligung).
  • Die Polizei kann den Führerschein unter bestimmten Voraussetzungen vorläufig sicherstellen, wenn Gefahr im Verzug besteht, oder wenn sie aufgrund von Fakten und Tests (wie einem positiven Drogen-Schnelltest) sofortige Maßnahmen ergreifen muss.
  • Die Staatsanwaltschaft prüft daraufhin die Sachlage und kann dann beim Gericht den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO beantragen, wenn die Hinweise stark genug sind, dass der Betroffene ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen ist.

Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft

  • Die Blutwerte (z.B. THC oder COOH) werden zur Beweisführung herangezogen. Diese Ergebnisse und weitere Ermittlungsunterlagen werden der Staatsanwaltschaft übergeben.
  • Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob sie beim Amtsgericht den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis beantragt, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Dies geschieht häufig bei erheblichen Verstößen.

§ 69 (1) StGB | Entziehung der Fahrerlaubnis
§ 316 (1) StGB | Trunkenheit im Verkehr 

Ablauf und Rechtsfolgen nach einer Verkehrskontrolle bei Drogenkonsum

Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren
Je nach Blutwert und nachgewiesener Drogenmenge sowie weiteren Umständen (Unfall, Fahrweise, Wiederholungstat) wird entweder ein Strafverfahren oder ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet:

  • Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG):
    Bei Drogeneinfluss ohne weitere Auffälligkeiten (wie etwa ein Unfall) kann es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln. Diese wird mit einem Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot geahndet.
  • Straftat (§ 316 StGB)
    Liegen weitere belastende Umstände vor, z. B. unsichere Fahrweise, ein Unfall oder besonders hohe Drogenkonzentrationen im Blut, kann es sich um eine Straftat handeln. In diesem Fall wird ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet.

Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG
Wenn eine Person unter dem Einfluss von Drogen am Steuer erwischt wird, gelten folgende Strafen bei einer Ordnungswidrigkeit:

  • Bußgeld
    500 € bei der ersten Auffälligkeit
    (bei Wiederholungen kann das Bußgeld bis zu 1.500 € betragen).
  • Punkte in Flensburg
    2 Punkte im Fahreignungsregister.
  • Fahrverbot
    1 Monat bei der ersten Auffälligkeit
    (bei Wiederholungstaten bis zu 3 Monate).

Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr)
Wenn zusätzlich zum Drogenkonsum weitere strafverschärfende Faktoren hinzukommen (z. B. Fahrunsicherheiten, Unfälle oder gefährliche Fahrweise), drohen schwerwiegendere Konsequenzen:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
    Je nach Schwere der Tat droht eine Geldstrafe oder in besonders schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr.
  • Entzug der Fahrerlaubnis
    Das Gericht kann gemäß § 69 StGB die Fahrerlaubnis entziehen, wenn der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen wird. Der Führerschein wird dauerhaft eingezogen, und der Betroffene darf kein Fahrzeug mehr führen.
  • Sperrfrist
    Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis legt das Gericht eine Sperrfrist fest. Diese Sperrfrist beträgt in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten, in schwereren Fällen kann sie aber auch bis zu 5 Jahre betragen. Während dieser Zeit darf kein neuer Führerschein beantragt werden.
Bei Drogendelikten ordnet die Führerscheinstelle in der Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an, um zu klären, ob der Betroffene noch geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Dies geschieht häufig nach dem Entzug der Fahrerlaubnis und vor der Wiedererteilung. Die MPU muss bestehen, bevor die Person ihren Führerschein zurückbekommen kann.
  • Abstinenznachweise Vor der MPU ist es oft notwendig, Abstinenznachweise über einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten zu erbringen, um zu zeigen, dass kein fortlaufender Drogenkonsum mehr vorliegt.
  • Gutachten Ein ärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand (besonders in Bezug auf Drogensucht) kann ebenfalls von der Führerscheinstelle gefordert werden.

Fahrverbot als Nebenstrafe (§ 44 StGB)
Zusätzlich zur Hauptstrafe kann das Gericht ein Fahrverbot verhängen. Dies bedeutet, dass der Betroffene für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten keine Fahrzeuge führen darf, obwohl die Fahrerlaubnis formal bestehen bleibt.

Vermerk im Fahreignungsregister und Mitteilung an die Führerscheinstelle

Sämtliche Strafen, insbesondere solche, die zu Punkten führen, werden im Fahreignungsregister in Flensburg gespeichert. Auch die Führerscheinstelle wird über sämtliche Vorfälle informiert, und dies kann zu weiteren Maßnahmen führen, insbesondere zu MPU-Anordnungen oder einer erneuten Prüfung der Fahreignung.

Der Strafbefehl vom Amtsgericht

Der Strafbefehl gemäß § 316 Abs. 1 StGB, §69 Abs. 1, §69a StGB kann oft mehrere Monate in Anspruch nehmen, bis er zugestellt wird. Bei der Festlegung der Strafe orientiert sich der Staatsanwalt am ortsüblichen Einkommen einer Berufsgruppe und bestimmt daraus den Tagessatz, der dann mit einer Anzahl von Tagessätzen (etwa 30 bis 80) multipliziert wird. Der Strafbefehl schafft Klarheit über das Strafmaß und den Zeitpunkt der möglichen Wiedererteilung der Fahrerlaubnis .

  • Die Schwere der Ausfallerscheinungen
  • Die Art des Fahrzeugs, mit dem teilgenommen wurde
  • Die Folgen der Trunkenheitsfahrt
  • Vorherige Verkehrsauffälligkeiten des Betroffenen
  • Vorliegen einer möglichen Drogenabhängigkeit oder Missbrauch
  • Eventuelle mildernde Umstände

Einspruch einlegen?

Der Beschluss wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung bei dem vorstehenden Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen. Einspruch kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Sperrfrist

In der Regel wird zusätzlich zur Strafe kann eine Führerscheinsperre von sechs bis zwanzig Monaten angeordnet (§69a Absatz 1). Die genaue Dauer dieser Sperre variiert je nach mehreren Faktoren, wie dem gemessenen Blutserumswerte vorhandenen Vorstrafen und dem Bundesland. Das Mindestmaß erhöht sich auf ein Jahr, wenn in den letzten drei Jahren bereits eine Sperre ausgesprochen wurde.

Sperrfristverkürzung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Sperrfrist für die Wiedererteilung eines Führerscheins verkürzt werden. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Vorbereitung und ist nur durch gerichtliche Entscheidung möglich. Erfolgreiche Anträge setzen voraus, dass der Betroffene glaubhaft macht, aus seinen Fehlern gelernt zu haben. Rechtliche Unterstützung ist dabei empfehlenswert. Details zu diesem Verfahren sind in § 69a Abs. 7 StGB geregelt.

Anordnung einer MPU nach strafgerichtlicher Entziehung

Nachdem Ihnen wegen einer Trunkenheitsfahrt gemäß §§ 69, 69a StGB die Fahrerlaubnis entzogen wurde und eine Sperre für deren Neuerteilung besteht, fordert die Fahrerlaubnisbehörde üblicherweise eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zur Überprüfung Ihrer Fahreignung (§ 13 FeV).

Entziehung vs Fahrverbot

Im Gegensatz zur Entziehung der Fahrerlaubnis, bedeutet ein Fahrverbot lediglich, dass Ihnen vorübergehend untersagt wird, ein Fahrzeug zu führen. Nach Ablauf des Fahrverbots erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch zurück.

Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate nach deren Entziehung neu erteilt werden. Ein Antrag auf Wiedererteilung darf frühestens sechs Monate vor dem Ende einer Sperrfrist gestellt werden (§20 Absatz 4 FeV).

Kurz vor Ablauf der Sperrfrist (sinnvoll ist es oft drei Monate vorher) sollten Sie die Neuerteilung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) beantragen. Dieser Antrag ist ein notwendiger Schritt, um den Prozess für eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zu beginnen, die erforderlich ist, um Ihren Führerschein wiederzuerlangen.

Gerichtliche Entziehung durch das Strafgericht

bei Straftaten im Straßenverkehr

  • Fahren unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahrerflucht nach einem Unfall

keine Fehler mehr!

Falls Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder Sie sich auf diesem Weg befinden, ist es jetzt wichtig, professionellen Rat einzuholen.

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Ihre Chancen

Behördliche Entziehung der Fahrerlaubnis
(durch die Führerscheinstelle § 3 FeV)

Die Führerscheinstelle kann die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sie Zweifel an der Eignung des Fahrers hat, ein Fahrzeug zu führen.

Solche Zweifel können durch Drogenauffälligkeiten im

  • Drogen- oder Alkoholmissbrauch, der durch ärztliche Gutachten oder Drogenscreenings festgestellt wird.
  • Medizinische Gründe, wie Erkrankungen oder körperliche Einschränkungen, die die Fahreignung beeinträchtigen.
  • Erhebliche Verkehrsverstöße, die auf fehlende Fahreignung hindeuten, wie z.B. das Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister (Flensburg) nach dem Punktesystem.
  • Verweigerung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder negative Ergebnisse dieser Untersuchung.

Verfahren: Die Behörde kann nach einer Anhörung des Betroffenen die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sie zu dem Schluss kommt, dass dieser nicht mehr fahrtauglich ist. Der Betroffene hat die Möglichkeit, im Verwaltungsrecht Einspruch zu erheben oder vor einem Verwaltungsgericht zu klagen.

Die rechtliche Grundlage für die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde ist u.a. in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) verankert:

  • § 2 & 3 FeV regelt den Entzug der Fahrerlaubnis bei Eignungsmängeln.
  • § 11 FeV definiert Kriterien zur Beurteilung der Fahreignung.
  • § 13 FeV ermöglicht die Anordnung von Gutachten, wie der MPU, bei Zweifeln an der Fahreignung.
  • § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

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Nachdem wir Ihre Unterlagen gesichtet haben, melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück und stimmen alles weitere mit Ihnen ab.

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40% fallen beim ersten Versuch durch,
wenn sie unvorbereitet zur MPU antreten.

unserer Kunden bestehen die MPU im ersten Anlauf.

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Professionelle Beratung bei einer MPU wegen Drogen

Viele Menschen fühlen sich überfordert, wenn sie wegen Drogenkonsums zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) müssen. Oft resultiert dies aus Fehlinformationen aus dem Internet oder dem Freundeskreis. Häufig wird fälschlicherweise angenommen, dass eine Abstinenz nicht notwendig ist oder 12 Monate erforderlich sind, obwohl dies nicht immer der Fall ist. Im schlimmsten Fall sammeln Betroffene 12 Monate lang Abstinenznachweise, die für die MPU irrelevant sein könnten.

Jeder Fall ist einzigartig und bedarf einer individuellen Analyse. Durch eine sorgfältige Bewertung Ihrer Situation können wir feststellen, ob es sinnvoller ist, mehr oder weniger Abstinenz nachzuweisen oder  zu dokumentieren, um das Risiko eines negativen MPU-Ergebnisses zu minimieren.

Abstinenznachweise?

Ist aufgrund Ihres Drogenkonsumsein Abstinenznachweis über 12 Monate notwendig? Wir prüfen gemäß der Beurteilungskriterien.

Wiederholungstäter?

Ist es Ihre erste Fahrt unter Drogeneinfluss und reichen 6 Monate Abstinenz aus?

Mischkonsum = 15 Monate?

Nicht unbedingt. Natürlich führt ein Mischkonsum zu einer ungünstigen Prgonose. Allerdings kann man nicht pauschal sagen, ob eine Abstinenz von 15 Monaten notwendig ist. Entscheidend ist die Art der Drogen und BAK Werte.

Ablauf einer MPU wegen Drogen

Wenn Sie zur MPU wegen Drogenkonsums aufgefordert werden, besteht der Ablauf der Untersuchung in mehreren Schritten:

Medizinische Untersuchung

Hier wird Ihre gesundheitliche Eignung geprüft. Der Fokus liegt auf dem körperlichen Zustand, insbesondere in Bezug auf den vorherigen Drogenkonsum. Ihre Abstinenznachweise werden überprüft, und es kann eine Blut- oder Urinprobe entnommen werden.

Psychologisches Gespräch

Im psychologischen Teil der MPU wird Ihre Einsicht in Ihr früheres Verhalten untersucht. Der Gutachter möchte verstehen, warum es zu Drogenkonsum kam, und ob Sie geeignete Strategien entwickelt haben, um in Zukunft abstinent zu bleiben. Typische Fragen betreffen die Gründe für den Konsum, welche Auswirkungen dieser auf Ihr Leben hatte, und wie Sie sicherstellen wollen, dass es nicht zu einem Rückfall kommt.

Leistungstests

Hierbei werden Ihre Reaktionszeiten und Konzentrationsfähigkeit geprüft, um sicherzustellen, dass Sie in der Lage sind, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

Der gesamte Prozess zielt darauf ab, zu prüfen, ob Sie Ihre Verhaltensweisen geändert haben und ob Sie in Zukunft ohne Drogen am Straßenverkehr teilnehmen können.

Was Sie bei uns erwartet, in der Beratung & Vorbereitung auf die MPU wegen Drogen

  • Ihr Ziel ist es, den besten MPU-Berater für Sie zu finden & die MPU zu bestehen
  • Im Erstgespräch klären wir gemeinsam alle Ihre Fragen, die Sie am Anfang haben.

  • Wir wollen Sie nicht überreden, sondern davon überzeugen, dass Sie bei uns bestens aufgehoben sind.

  • Das erste Beratungsgespräch ist unverbindlich und kostenlos.

  • Unser Ziel ist es, Ihnen das notwendige Wissen und die Werkzeuge zu vermitteln, um die MPU erfolgreich zu bestehen.
  • Professionelle Unterstützung für die MPU-Vorbereitung bei Drogenauffälligkeiten.
  • Individuelle Beratung und Vorbereitung durch erfahrene Diplom- und Verkehrspsychologen.
  • Ihr Ziel is es, ein tiefgehendes Verständnis für Ihre Trinkgewohnheiten und die Funktionen des Drogen zu entwickeln.
  • Unsere Beratung geht weit über das Auswendiglernen von Fragen hinaus.
  • Unterstützung dabei, Einsichten in Ihre Persönlichkeitsstruktur zu gewinnen.
  • Ihr Ziel ist es, die MPU nicht nur zu bestehen, sondern auch langfristig die Fahrerlaubnis sichern.
  • Gründliche Analyse der Ursachen Ihres Drogenkonsums.
  • Wissenschaftlich fundierte Methoden zur Identifizierung von Verhaltensursachen.
  • Entwicklung von Strategien, um zukünftige Fehltritte zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen & Antworten rund um das Thema MPU wegen Drogen

Es stellen sich viele Fragen, wenn man zur MPU muss. Wir beantworten Ihnen einige Fragen, die oft gestellt werden.

Das hängt von vielen Faktoren ab:

  • wann war der Vorfall?
  • muss eine Abstinenz nachgewiesen werden?
  • haben Sie Haare für die Abstinenz?
  • hat eine stabile Verhaltensveränderung stattgefunden?
  • es kann also 1-6 Monate dauern.

Nein, wir empfehlen ihr negatives Gutachten vorerst nicht abzugeben. Besprechen Sie die nachfolgenden Schritte und den Zeitplan mit unseren Beratern.

Abhängig je nach Fall! Standard-Fälle ohne zusätzlichen Aufwand und einer Fragstelletung bis zum Bestehen der MPU: ab ca. 3.000€.

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch! Sie besprechen gemeinsam mit unseren Beratern eine transparente Kalkulation der Kosten.

Nein, es gibt bei einer seriösen MPU-Vorbereitungsstelle keine Garantie dafür, dass Sie die MPU nach einer Vorbereitung sicher bestehen! Unsere MPU-Vorbereitung verbessert Ihre Chancen erheblich! (98%) Wir helfen Ihnen die Anforderungen der MPU besser zu verstehen und sich intensiv mit den zugrunde liegenden Problemen auseinanderzusetzen.

Eine seriöse Vorbereitung dient dazu, Sie bestmöglich auf die MPU vorzubereiten, kann aber keine positiven Ergebnisse garantieren. Seien Sie daher vorsichtig bei Anbietern, die solche Versprechungen machen.

Sie müssen sich  nicht für einen der Vorschläge der Führerscheinstelle entscheiden.

Wir arbeiten jedoch mit mehreren Begutachtungsstellen zusammen und würden je nach Fall, eine dieser Stellen empfehlen.

Nur Nachweise von zertifizierten Laboren* werden bei der MPU anerkannt. Hier sind unsere Empfehlungen:

KÖLN

  • Labor Wissplinghoff: https://mpu.wisplinghoff.de/
  • Labor Quade: https://www.lab-quade.de/fuer_patienten_mpu.php

Düsseldorf

  • 1A Düsseldorf: https://1a-mpu.com/mpu-abstinenznachweis/

*Den Nachweis Ihrer Abstinenz können Sie nur an speziell zertifizierten Stellen erbringen, die den CTU-Kriterien (Chemisch-Toxikologische Untersuchungen) entsprechen. Diese Kriterien sind von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) festgelegt und garantieren, dass die Abstinenznachweise den strengen Anforderungen der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) entsprechen.

Ein Anwalt ist besonders bei eindeutigen Fällen (z.B. Trunkenheitsfahrten ohne Unfall) nicht notwendig. Vorsicht vor falschen Versprechungen! Ein Anwalt bearbeitet die strafrechtlichen Prozesse, die verwaltungsgerichtlichen Prozesse (MPU) sind in der Regel nicht abzuwenden.

Kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie ebenfalls in der Kommunikation mit der Führerscheinstelle und gerichtlichen Institutionen. 

Ein Rückfall macht den MPU-Prozess schwieriger, aber nicht unmöglich. Du musst danach eine längere Zeit der Abstinenz nachweisen und eventuell eine intensivere Vorbereitung durchlaufen.

Kontaktieren Sie uns umgehend, um Unterstützung nach ihrem Rückfall zu erhalten.

Ja, jede MPU ist grundsätzlich einzigartig. Die Anforderungen und Prüfungen variieren vor allem je nach Art der Droge (si. Beurteilungskriterien). Unsere präzise und verlässliche Hypothesenzuordnung ist das Fundament der gesamten Beratung und das beste Mittel zu Ihrer bestandenen MPU.

Aktiver THC-Wert (z.B. 5ng/ml)
Ein erhöhter THC-aktiv-Wert zeigt, dass kürzlich Cannabis konsumiert wurde und der Betroffene zum Zeitpunkt der Messung noch unter dem Einfluss steht. Das ist relevant für die Beurteilung der akuten Fahrtüchtigkeit und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

COOH-THC (z.B. 59ng/ml)
Dieser Wert weist darauf hin, dass in der Vergangenheit Cannabis konsumiert wurde. Er gibt jedoch keinen Aufschluss darüber, ob der Betroffene aktuell unter Einfluss steht. Ein hoher COOH-THC-Wert kann auf regelmäßigen Konsum hinweisen und wird in der MPU häufig herangezogen, um das Konsummuster zu beurteilen.

Zur Bearbeitung des Antrags auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis haben wir Erfahrungswerte, allerdings ohne Gewähr:

  • Köln: 1,5 – 3 Monate
  • Rhein-Erft-Kreis: 6-9 Monate
  • Rheinisch-Bergischer Kreis: 1-3 Monate
  • Siegburg: 1 – 3 Monate
  • Bonn: 1-3 Monate
  • Leverkusen: 1-3 Monate
  • Düsseldorf: 2-3 Monate
  • Aachen: 1-2 Monate
  • Düren: 1-2 Monate
  • Schwelm: 1-3 Monate

Wir besprechen Ihre Wahl bereits im ersten Beratungsgespräch! 

  1. Haaranalyse:
    • Vorteile: längerer Nachweiszeitraum und weniger Proben als bei Urinkontrollen
    • Nachteile: kein Haar
  2. Urinanalyse:
    • Vorteile: in kurzfristigen zeiträumen sehr genau
    • Nachteile: Erfordert mehrere Proben, erhöhter Aufwand und Kosten

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und Sie diese wiedererlangen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Hier ist ein Überblick über den Prozess:

Die Antragsstellung erfolgt bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle.

KÖLN

Stadthaus Deutz – Ostgebäude
Willy-Brandt-Platz 3
50679 KölnPostfach
10 35 64
50475 Köln

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Biometrisches Passfoto
  • Ausweisdokument
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtest

Kosten
Die Gebühren für den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis betragen in der Regel zwischen 150 und 260 Euro.

In besonderen Einzelfällen kann  eine MPU vermieden werden. Kontaktieren Sie uns dazu mit den nötigen Unterlagen.

Ja, es ist absolut entscheidend, bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) die Wahrheit zu sagen. Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie Ihre Situation richtig darstellen sollen, helfen wir Ihnen, Ihre Gedanken und Erfahrungen klar und wahrheitsgemäß zu formulieren.

Wenn Sie bei der MPU ehrlich sind, zeigt das, dass Sie die Problematik verstehen und bereit sind, an Ihren Verhaltensweisen zu arbeiten, was sich positiv auf die Bewertung auswirken kann. Gutachter sind geschult, Unstimmigkeiten und Ungereimtheiten in Ihren Aussagen zu erkennen. Das Verschweigen von Informationen oder das Machen falscher Angaben kann zu einem negativen Gutachten führen.

Die Entscheidung über die Dauer und Art der Abstinenz richtet sich nach den Beurteilungskriterien, die für Ihre Situation zutreffen. Dabei wird Ihr Fall einer bestimmten Hypothese zugeordnet, wie beispielsweise der Hypothese D2 (fortgeschrittene Drogenproblematik), wenn ein unkontrollierter Konsum vorlag.

Anhand dieser Zuordnung legen wir die Abstinenzdauer und die erforderlichen Abstinenznachweise fest. Unsere Expertise ermöglicht es uns, diese Hypothesen bereits in der Vorbereitungsphase präzise zu ermitteln, um Sie bestmöglich durch Ihr Abstinenzprogramm zu begleiten und optimal auf die MPU vorzubereiten.

Ja! Wenn,…

  • Straftaten in Verbindung mit dem Cannabiskonsum begangen werden,
  • Mischkonsum stattgefunden hat,
  • die Führerscheinstelle Missbrauch oder Abhängigkeit unterstellt (§13a Absatz 1)
  • Sie sich in der Probezeit befinden,
  • Ausfallerscheinungen auftreten oder Unfälle geschehen (StGB 315c).
  •  

Prüfen Sie die Rahmenbedingungen Ihrer Trunkenheitsfahrt. Wir beraten Sie in ihrem kostenlosen Erstgespräch über alle anstehenden Konsequenzen!

  •  
  •  
  • Bereits während ihres ersten Gesprächs beraten wir Sie transparent über eine mögliche Hypothesenzuordnung und informieren Sie über die Auswirkungen auf den gesamten Prozess.


    Hypothesen (z.B. D2) bei der Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) sind Annahmen, die der Gutachter aufstellt, um Ihr Verhalten, Ihre Einsichtsfähigkeit und Ihre Bereitschaft zur Verhaltensänderung zu beurteilen. Sie spielen eine zentrale Rolle bei der Diagnostik und beeinflussen das Ergebnis der MPU.

  • Beginnen Sie mit Ihrer MPU-Vorbereitung so früh wie möglich, idealerweise unmittelbar nach Erhalt der MPU-Anordnung und während der Sperrfrist. Eine frühzeitige und kontinuierliche Vorbereitung hilft Ihnen, alle erforderlichen Schritte gründlich zu durchlaufen, notwendige Nachweise zu erbringen und Ihre Chancen auf ein positives MPU-Gutachten zu maximieren.

    Nutzen Sie unsere professionelle Beratung und Diagnostik, um sich optimal vorzubereiten und Ihre Verhaltensänderungen erfolgreich umzusetzen.

  • In der Regel beträgt die Abstinenz bei Drogen: 3-15 Monate

    Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht immer eine Abstinenz notwendig ist. Die Dauer der erforderlichen Abstinenz vor der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) hängt von verschiedenen Faktoren ab:

    • Art und Schwere des Drogenkonsums
    • Ihr Alter und die Dauer des Missbrauchs

    Lassen Sie sich von unseren MPU-Beratern unterstützen, um die für Ihre Situation erforderliche Abstinenzdauer festzulegen und sicherzustellen, dass alle Nachweise ordnungsgemäß erbracht werden.

Ja! Nach Abschluss unserer MPU-Vorbereitung erhalten Sie eine Bescheinigung.

Einfache Teilnahmebestätigung?
Nein! Ihre Bescheinigung ist das Fundament der gesamten MPU-Begutachtung! Unsere individuelle, psychologische Abschlussbescheinigung wird dem oder der Begutachtenden vorgelegt, bevor die eigentliche Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) beginnt.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Sperrfristverkürzung möglich, aber nicht immer sinnvoll. Wir können SIe bei der Sperrfristverkürzung unterstützen und diese auch einleiten.

Eine zu frühe Antragsstellung kann problematisch sein, da manche Nachweise (wie die Abstinenzzeit oder die MPU-Vorbereitung) möglicherweise noch nicht vollständig erbracht wurden.
In der Regel sollten es ca. 3 Monate vor der potenziellen MPU sein.

 

Es ist wichtig, den richtigen Zeitpunkt für die Antragsstellung zu wählen. Bereits im ersten Beratungsgespräch erstellen wir einen detaillierten Zeitplan, der den für optimalen Zeitpunkt der Antragsstellung beinhaltet.

In den meisten Fällen sollten Sie damit rechnen, den Strafbefehl innerhalb von 4 bis 12 Wochen nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen zu erhalten. In besonders komplexen Fällen oder bei hoher Arbeitsbelastung der Behörden kann es jedoch auch länger dauern. 

Ob Akteneinsicht bei der MPU sinnvoll ist, hängt von der Komplexität Ihres Falls ab!

  • Bei klaren, einmaligen Verstößen, wie z.B. einem Cannabisverstoß, kann darauf verzichtet werden.
  • In komplexeren Fällen, wie z.B. wenn Mischkonsum mit Alkohol und Straftaten involviert sind, kann die Akteneinsicht Ihnen helfen, sich optimal auf die MPU vorzubereiten und Missverständnisse zu vermeiden.

 

Wo beantragen?

Die Akteneinsicht beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle.

Oder Sie kontaktieren uns.

Jede illegale Droge wie Kokain, Amphetamine, etc., sowie der missbräuchliche Konsum von Medikamenten können eine MPU notwendig machen. (FeV Anlage 4 Absatz 9)

Ja, vor allem, um einen potenziellen Mischkonsum zu überprüfen. Das Thema „Suchtverlagerung“ spielt innerhalb der Begutachtung ebenfalls eine wichtige Rolle.

Wir bieten eine ganzheitliche Beratung, die alle Bereiche Ihrer Drogen MPU abdeckt.

Woran hat es gelegen? Melden Sie sich bei uns nach einer negativen MPU Begutachtung. Wir betreiben eine intensive Fehleranalyse des Gutachtens.
Durch unsere Vorbereitung erhöht sich Ihre Erfolgswahrscheinlich enorm, sodass wir Sie bis zum Bestehen der nächsten MPU begleiten.

Dieser Wert zeigt, dass die Person kürzlich Amphetamin konsumiert hat und aktuell noch unter dem Einfluss der Droge steht. Dieser Wert ist entscheidend für die Frage, ob die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt war und ob es sich um eine akute Gefährdung des Straßenverkehrs handelt. Beispielsweise könnte dieser Wert darauf hinweisen, dass der Konsum innerhalb der letzten Stunden stattfand.

Kokain-aktiv (z.B. 11ng/ml)

Zeigt den Konsum von Kokain innerhalb der letzten Stunden an. Dieser Wert ist relevant für die Beurteilung, ob der Konsum kurz vor oder während des Fahrens stattfand.

Benzoylecgonin (Kokain-Abbauprodukt) (z.B. 439 ng/ml)

Bleibt länger im Körper und zeigt an, dass Kokain in den letzten Tagen konsumiert wurde, auch wenn der akute Einfluss bereits vorüber ist.