MPU wegen Drogen

Cannabis, Amphetamin, Kokain und Mischkonsum

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in 3 bis 12 Monaten

Vom Antrag bis zur +MPU

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Spezialisiert auf komplexe Fälle

Unterstützung bei mehrfachen MPUs & Haftstrafen

Von Cannabis bis Kokain (D1-D3)

Bei Unfall & Unfallflucht

Sie sind im Besitz des Führerscheins?

Rettung ist möglich, wenn es zeitlich mit der MPU-Abgabefrist vereinbar ist.

Fahrerlaubis bereits entzogen?

Möglich, wenn Sie den kontrollierten Umgang mit Alkohol nachweisen können bzw. drogenfrei sind.

Fahrerlaubis schon verloren?

Führerschein zurück innerhalb von 12 Monaten (auch A2 bzw. D2) mit Abstinenz.

Womit sind Sie aufgefallen?

Weiterführende Informationen zum Thema Drogen-MPU finden Sie hier.

MPU-Anordung, Strafbefehl, Polizeibericht

Warum müssen Sie eine Drogen-MPU machen?

Eine Drogen-MPU kann aus verschiedenen Gründen angeordnet werden, nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer und Fußgänger. Die konsumierte Droge, die Blutwerte sowie weitere Umstände der Tat geben den Rahmen für eine MPU-Anordung vor. Bei wiederholtem Auffallen erhöhen sich die gesetzlichen Strafen. Es wird Missbrauch unterstellt und die Führerscheinstelle fordert eine MPU zur Überprüfung Ihrer Fahreignung.

Entziehung wegen THC

  • Seit dem 01.04.2024
    Ersttäter mit geringen THC-Werten unter 3,5 ng/ml
    Keine MPU nötig.
  • Ordnungswidrigkeit nach §24a StGB
    Eine einmalige Ordnungswidrigkeit (ab 3,5 ng/ml) führt nicht zu einer MPU.
  • MPU Anordnung nach §13a FeV
    bei Anzeichen für Cannabismissbrauch, Wiederholte Verstöße, Entzogene Fahrerlaubnis oder Klärungsbedarf
  • Mischkonsum
    Blutwerte und Art der Droge(n) entscheidend
  • Fahranfänger
    Fahrten unter der Wirkung von Cannabis (ab 1,0 ng/ml) ist für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren verboten. (§24c StVG)
  • Gem. der Beurteilungskriterien müssen Wiederholungstäter 6-15 Monate Abstinenz nachweisen.
  • Je nach Fall und Abstinenz: Wenn Sie schon länger clean sind und dies durch Haaranalysen nachweisen können, kann es 3-9 Monate dauern, bis Sie zur MPU können.

Entziehung wegen Amphetamine

  • Erstmaliger Konsum
    Auch Ersttäter verlieren Fahrerlaubnis. Sperre bei Unfall 15-18 Monate.
  • Gesetzliche Folgen
    Bußgeldverfahren mit einem Fahrverbot (1-2 Monate) und ein Verwaltungsverfahren, in dem der Führerschein entzogen wird.
  • Festgestellte Fahruntüchtigkeit: Straftat
    Trunkenheit im Verkehr: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe).
  • Gem. der Beurteilungskriterien (D3) müssen mind. 6-12 Monate Abstinenz nachgewiesen werden.
  • Gem. der Beurteilungskriterien (D2) müssen Wiederholungstäter 12-15 Monate Abstinenz nachweisen.
  • Je nach Fall und Abstinenz:
    Wenn Sie schon länger clean sind und dies durch Haaranalysen nachweisen können, kann es 6-9 Monate dauern, bis Sie zur MPU können.

Entziehung wegen Kokain

  • Erstmaliger Konsum
    Selbst Ersttäter müssen vom Entzug der Fahrerlaubnis und einer ca. zwölfmonatigen Führerscheinsperre ausgehen.
  • Gesetzliche Folgen
    Bußgeldverfahren mit einem Fahrverbot und ein Verwaltungsverfahren, in dem der Führerschein entzogen wird.
  • Festgestellte Fahruntüchtigkeit: Straftat
    Trunkenheit im Verkehr: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe).
  • Besitz von Kokain
    Bereits der Besitz von Kokain kann eine Anordnung der MPU auslösen.
  • Gem. der Beurteilungskriterien (D2-Hypothese) müssen mind. 12 Monate Abstinenz nachgewiesen werden.
  • Je nach Fall und Abstinenz:
    Wenn Sie schon länger clean sind und dies durch Haaranalysen nachweisen können, kann es 9-15 Monate dauern, bis Sie zur MPU können.

Entziehung wegen Mischkonsum

  • Erstmaliger Konsum
    Selbst Ersttäter müssen vom Entzug der Fahrerlaubnis und einer ca. zwölfmonatigen Führerscheinsperre ausgehen.
  • Gesetzliche Folgen
    Bußgeldverfahren mit einem Fahrverbot und ein Verwaltungsverfahren, in dem der Führerschein entzogen wird.
  • Festgestellte Fahruntüchtigkeit: Straftat
    Trunkenheit im Verkehr: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe).
  • Mischkonsum mit Alkohol:
    Eventl. zweifache Fragestellung
  • Gem. der Beurteilungskriterien (D2-Hypothese) müssen mind. 12 Monate Abstinenz nachgewiesen werden.
  • Je nach Fall und Abstinenz:
    Wenn Sie schon länger clean sind und dies durch Haaranalysen nachweisen können, kann es 9-15 Monate dauern, bis Sie zur MPU können.

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Drogen am Steuer - Entziehung der Fahrerlaubnis

MPU-Anordnung wegen Drogen

Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird in der Regel von der Führerscheinstelle angeordnet, wenn Drogenkonsum im Straßenverkehr festgestellt wurde. Dies gilt für alle Arten von Drogen, einschließlich Cannabis, Kokain,  Amphetaminen und Heroin. Die MPU soll feststellen, ob der Betroffene wieder geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Besonders häufig wird die MPU nach Cannabisdelikten angeordnet, aber auch bei anderen Drogenarten kann eine MPU notwendig sein.

Strafen bei Drogenverstößen im Straßenverkehr 

Die Strafen für das Fahren unter Drogeneinfluss sind abhängig von der Häufigkeit des Verstoßes und den genauen Umständen. Hier eine Übersicht:

  • Erster Verstoß
    500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
  • Zweiter Verstoß
    1.000 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot.
  • Dritter Verstoß
    1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot. 

Verlust der Fahrerlaubnis

Der Verlust der Fahrerlaubnis erfolgt entweder durch ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB). In solchen Fällen entscheidet das Gericht, dass der Betroffene nicht mehr geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen, und entzieht den Führerschein.

Abstinenznachweise

Für eine erfolgreiche Wiedererlangung des Führerscheins ist häufig ein Nachweis der Abstinenz notwendig. Je nach Drogenart und Schwere des Falls kann dieser Abstinenznachweis zwischen 6 und 15 Monate dauern. Dazu gehören regelmäßige Haaranalysen oder Urinkontrollen, die von zertifizierten Laboren durchgeführt werden müssen.

Sperrfrist

Bei einem Fahrerlaubnisentzug legt das Gericht eine Sperrfrist fest. Diese beträgt in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten, kann aber in schwerwiegenden Fällen auf bis zu 5 Jahre ausgedehnt werden. Während dieser Zeit darf kein neuer Führerschein beantragt werden.

MPU-Vorbereitung

Die Vorbereitung auf eine MPU ist sehr sinnvoll, denn das sehen Gutachter sehr gern. Diese Vorbereitung kann zwischen 1 und 6 Monate dauern, je nach Schwere des Falls. Ziel der MPU ist es, nachzuweisen, dass der Betroffene die Ursachen seines Drogenkonsums bearbeitet und eine Strategie entwickelt hat, um zukünftig drogenfrei zu bleiben. Dabei wird auch auf persönliche Motive, innere und äußere Umstände sowie den Umgang mit Druck eingegangen.

Die Rechtsfolgen (Strafe, Fahrverbot, Sperre)

Trunkenheitsfahrt und Beschlagnahmung des Führerscheins (§ 111a StPO)

  • Bei einer Verkehrskontrolle entscheidet die Polizei direkt vor Ort, ob Maßnahmen wie eine Blutentnahme oder die vorläufige Beschlagnahme des Führerscheins notwendig sind. Dies basiert auf dem Verdacht auf Drogenkonsum oder andere schwere Verkehrsverstöße (z.B. unsichere Fahrweise, Unfallbeteiligung).
  • Die Polizei kann den Führerschein unter bestimmten Voraussetzungen vorläufig sicherstellen, wenn Gefahr im Verzug besteht, oder wenn sie aufgrund von Fakten und Tests (wie einem positiven Drogen-Schnelltest) sofortige Maßnahmen ergreifen muss.
  • Die Staatsanwaltschaft prüft daraufhin die Sachlage und kann dann beim Gericht den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO beantragen, wenn die Hinweise stark genug sind, dass der Betroffene ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen ist.

Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft

  • Die Blutwerte (z.B. THC oder COOH) werden zur Beweisführung herangezogen. Diese Ergebnisse und weitere Ermittlungsunterlagen werden der Staatsanwaltschaft übergeben.
  • Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob sie beim Amtsgericht den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis beantragt, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Dies geschieht häufig bei erheblichen Verstößen.

§ 69 (1) StGB | Entziehung der Fahrerlaubnis
§ 316 (1) StGB | Trunkenheit im Verkehr 

Ablauf und Rechtsfolgen nach einer Verkehrskontrolle bei Drogenkonsum

Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren
Je nach Blutwert und nachgewiesener Drogenmenge sowie weiteren Umständen (Unfall, Fahrweise, Wiederholungstat) wird entweder ein Strafverfahren oder ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet:

  • Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG):
    Bei Drogeneinfluss ohne weitere Auffälligkeiten (wie etwa ein Unfall) kann es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln. Diese wird mit einem Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot geahndet.
  • Straftat (§ 316 StGB)
    Liegen weitere belastende Umstände vor, z. B. unsichere Fahrweise, ein Unfall oder besonders hohe Drogenkonzentrationen im Blut, kann es sich um eine Straftat handeln. In diesem Fall wird ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet.

Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG
Wenn eine Person unter dem Einfluss von Drogen am Steuer erwischt wird, gelten folgende Strafen bei einer Ordnungswidrigkeit:

  • Bußgeld
    500 € bei der ersten Auffälligkeit
    (bei Wiederholungen kann das Bußgeld bis zu 1.500 € betragen).
  • Punkte in Flensburg
    2 Punkte im Fahreignungsregister.
  • Fahrverbot
    1 Monat bei der ersten Auffälligkeit
    (bei Wiederholungstaten bis zu 3 Monate).

Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr)
Wenn zusätzlich zum Drogenkonsum weitere strafverschärfende Faktoren hinzukommen (z. B. Fahrunsicherheiten, Unfälle oder gefährliche Fahrweise), drohen schwerwiegendere Konsequenzen:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
    Je nach Schwere der Tat droht eine Geldstrafe oder in besonders schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr.
  • Entzug der Fahrerlaubnis
    Das Gericht kann gemäß § 69 StGB die Fahrerlaubnis entziehen, wenn der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen wird. Der Führerschein wird dauerhaft eingezogen, und der Betroffene darf kein Fahrzeug mehr führen.
  • Sperrfrist
    Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis legt das Gericht eine Sperrfrist fest. Diese Sperrfrist beträgt in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten, in schwereren Fällen kann sie aber auch bis zu 5 Jahre betragen. Während dieser Zeit darf kein neuer Führerschein beantragt werden.
Bei Drogendelikten ordnet die Führerscheinstelle in der Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an, um zu klären, ob der Betroffene noch geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Dies geschieht häufig nach dem Entzug der Fahrerlaubnis und vor der Wiedererteilung. Die MPU muss bestehen, bevor die Person ihren Führerschein zurückbekommen kann.
  • Abstinenznachweise Vor der MPU ist es oft notwendig, Abstinenznachweise über einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten zu erbringen, um zu zeigen, dass kein fortlaufender Drogenkonsum mehr vorliegt.
  • Gutachten Ein ärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand (besonders in Bezug auf Drogensucht) kann ebenfalls von der Führerscheinstelle gefordert werden.

Fahrverbot als Nebenstrafe (§ 44 StGB)
Zusätzlich zur Hauptstrafe kann das Gericht ein Fahrverbot verhängen. Dies bedeutet, dass der Betroffene für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten keine Fahrzeuge führen darf, obwohl die Fahrerlaubnis formal bestehen bleibt.

Vermerk im Fahreignungsregister und Mitteilung an die Führerscheinstelle

Sämtliche Strafen, insbesondere solche, die zu Punkten führen, werden im Fahreignungsregister in Flensburg gespeichert. Auch die Führerscheinstelle wird über sämtliche Vorfälle informiert, und dies kann zu weiteren Maßnahmen führen, insbesondere zu MPU-Anordnungen oder einer erneuten Prüfung der Fahreignung.

Der Strafbefehl vom Amtsgericht

Der Strafbefehl gemäß § 316 Abs. 1 StGB, §69 Abs. 1, §69a StGB kann oft mehrere Monate in Anspruch nehmen, bis er zugestellt wird. Bei der Festlegung der Strafe orientiert sich der Staatsanwalt am ortsüblichen Einkommen einer Berufsgruppe und bestimmt daraus den Tagessatz, der dann mit einer Anzahl von Tagessätzen (etwa 30 bis 80) multipliziert wird. Der Strafbefehl schafft Klarheit über das Strafmaß und den Zeitpunkt der möglichen Wiedererteilung der Fahrerlaubnis .

  • Die Schwere der Ausfallerscheinungen
  • Die Art des Fahrzeugs, mit dem teilgenommen wurde
  • Die Folgen der Trunkenheitsfahrt
  • Vorherige Verkehrsauffälligkeiten des Betroffenen
  • Vorliegen einer möglichen Drogenabhängigkeit oder Missbrauch
  • Eventuelle mildernde Umstände

Einspruch einlegen?

Der Beschluss wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung bei dem vorstehenden Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen. Einspruch kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Sperrfrist

In der Regel wird zusätzlich zur Strafe kann eine Führerscheinsperre von sechs bis zwanzig Monaten angeordnet (§69a Absatz 1). Die genaue Dauer dieser Sperre variiert je nach mehreren Faktoren, wie dem gemessenen Blutserumswerte vorhandenen Vorstrafen und dem Bundesland. Das Mindestmaß erhöht sich auf ein Jahr, wenn in den letzten drei Jahren bereits eine Sperre ausgesprochen wurde.

Sperrfristverkürzung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Sperrfrist für die Wiedererteilung eines Führerscheins verkürzt werden. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Vorbereitung und ist nur durch gerichtliche Entscheidung möglich. Erfolgreiche Anträge setzen voraus, dass der Betroffene glaubhaft macht, aus seinen Fehlern gelernt zu haben. Rechtliche Unterstützung ist dabei empfehlenswert. Details zu diesem Verfahren sind in § 69a Abs. 7 StGB geregelt.

Anordnung einer MPU nach strafgerichtlicher Entziehung

Nachdem Ihnen wegen einer Trunkenheitsfahrt gemäß §§ 69, 69a StGB die Fahrerlaubnis entzogen wurde und eine Sperre für deren Neuerteilung besteht, fordert die Fahrerlaubnisbehörde üblicherweise eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zur Überprüfung Ihrer Fahreignung (§ 13 FeV).

Entziehung vs Fahrverbot

Im Gegensatz zur Entziehung der Fahrerlaubnis, bedeutet ein Fahrverbot lediglich, dass Ihnen vorübergehend untersagt wird, ein Fahrzeug zu führen. Nach Ablauf des Fahrverbots erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch zurück.

Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate nach deren Entziehung neu erteilt werden. Ein Antrag auf Wiedererteilung darf frühestens sechs Monate vor dem Ende einer Sperrfrist gestellt werden (§20 Absatz 4 FeV).

Kurz vor Ablauf der Sperrfrist (sinnvoll ist es oft drei Monate vorher) sollten Sie die Neuerteilung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) beantragen. Dieser Antrag ist ein notwendiger Schritt, um den Prozess für eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zu beginnen, die erforderlich ist, um Ihren Führerschein wiederzuerlangen.

Gerichtliche Entziehung durch das Strafgericht

bei Straftaten im Straßenverkehr

  • Fahren unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahrerflucht nach einem Unfall

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Falls Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder Sie sich auf diesem Weg befinden, ist es jetzt wichtig, professionellen Rat einzuholen.

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Behördliche Entziehung der Fahrerlaubnis
(durch die Führerscheinstelle § 3 FeV)

Die Führerscheinstelle kann die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sie Zweifel an der Eignung des Fahrers hat, ein Fahrzeug zu führen.

Solche Zweifel können durch Drogenauffälligkeiten im

  • Drogen- oder Alkoholmissbrauch, der durch ärztliche Gutachten oder Drogenscreenings festgestellt wird.
  • Medizinische Gründe, wie Erkrankungen oder körperliche Einschränkungen, die die Fahreignung beeinträchtigen.
  • Erhebliche Verkehrsverstöße, die auf fehlende Fahreignung hindeuten, wie z.B. das Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister (Flensburg) nach dem Punktesystem.
  • Verweigerung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder negative Ergebnisse dieser Untersuchung.

Verfahren: Die Behörde kann nach einer Anhörung des Betroffenen die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sie zu dem Schluss kommt, dass dieser nicht mehr fahrtauglich ist. Der Betroffene hat die Möglichkeit, im Verwaltungsrecht Einspruch zu erheben oder vor einem Verwaltungsgericht zu klagen.

Die rechtliche Grundlage für die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde ist u.a. in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) verankert:

  • § 2 & 3 FeV regelt den Entzug der Fahrerlaubnis bei Eignungsmängeln.
  • § 11 FeV definiert Kriterien zur Beurteilung der Fahreignung.
  • § 13 FeV ermöglicht die Anordnung von Gutachten, wie der MPU, bei Zweifeln an der Fahreignung.
  • § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

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Professionelle Beratung bei einer MPU wegen Drogen

Viele Menschen fühlen sich überfordert, wenn sie wegen Drogenkonsums zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) müssen. Oft resultiert dies aus Fehlinformationen aus dem Internet oder dem Freundeskreis. Häufig wird fälschlicherweise angenommen, dass eine Abstinenz nicht notwendig ist oder 12 Monate erforderlich sind, obwohl dies nicht immer der Fall ist. Im schlimmsten Fall sammeln Betroffene 12 Monate lang Abstinenznachweise, die für die MPU irrelevant sein könnten.

Jeder Fall ist einzigartig und bedarf einer individuellen Analyse. Durch eine sorgfältige Bewertung Ihrer Situation können wir feststellen, ob es sinnvoller ist, mehr oder weniger Abstinenz nachzuweisen oder  zu dokumentieren, um das Risiko eines negativen MPU-Ergebnisses zu minimieren.

Abstinenznachweise?

Ist aufgrund Ihres Drogenkonsumsein Abstinenznachweis über 12 Monate notwendig? Wir prüfen gemäß der Beurteilungskriterien.

Wiederholungstäter?

Ist es Ihre erste Fahrt unter Drogeneinfluss und reichen 6 Monate Abstinenz aus?

Mischkonsum = 15 Monate?

Nicht unbedingt. Natürlich führt ein Mischkonsum zu einer ungünstigen Prgonose. Allerdings kann man nicht pauschal sagen, ob eine Abstinenz von 15 Monaten notwendig ist. Entscheidend ist die Art der Drogen und BAK Werte.

Ablauf einer MPU wegen Drogen

Wenn Sie zur MPU wegen Drogenkonsums aufgefordert werden, besteht der Ablauf der Untersuchung in mehreren Schritten:

Medizinische Untersuchung

Hier wird Ihre gesundheitliche Eignung geprüft. Der Fokus liegt auf dem körperlichen Zustand, insbesondere in Bezug auf den vorherigen Drogenkonsum. Ihre Abstinenznachweise werden überprüft, und es kann eine Blut- oder Urinprobe entnommen werden.

Psychologisches Gespräch

Im psychologischen Teil der MPU wird Ihre Einsicht in Ihr früheres Verhalten untersucht. Der Gutachter möchte verstehen, warum es zu Drogenkonsum kam, und ob Sie geeignete Strategien entwickelt haben, um in Zukunft abstinent zu bleiben. Typische Fragen betreffen die Gründe für den Konsum, welche Auswirkungen dieser auf Ihr Leben hatte, und wie Sie sicherstellen wollen, dass es nicht zu einem Rückfall kommt.

Leistungstests

Hierbei werden Ihre Reaktionszeiten und Konzentrationsfähigkeit geprüft, um sicherzustellen, dass Sie in der Lage sind, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

Der gesamte Prozess zielt darauf ab, zu prüfen, ob Sie Ihre Verhaltensweisen geändert haben und ob Sie in Zukunft ohne Drogen am Straßenverkehr teilnehmen können.

Was Sie bei uns erwartet, in der Beratung & Vorbereitung auf die MPU wegen Drogen

  • Ihr Ziel ist es, den besten MPU-Berater für Sie zu finden & die MPU zu bestehen
  • Im Erstgespräch klären wir gemeinsam alle Ihre Fragen, die Sie am Anfang haben.

  • Wir wollen Sie nicht überreden, sondern davon überzeugen, dass Sie bei uns bestens aufgehoben sind.

  • Das erste Beratungsgespräch ist unverbindlich und kostenlos.

  • Unser Ziel ist es, Ihnen das notwendige Wissen und die Werkzeuge zu vermitteln, um die MPU erfolgreich zu bestehen.
  • Professionelle Unterstützung für die MPU-Vorbereitung bei Drogenauffälligkeiten.
  • Individuelle Beratung und Vorbereitung durch erfahrene Diplom- und Verkehrspsychologen.
  • Ihr Ziel is es, ein tiefgehendes Verständnis für Ihre Trinkgewohnheiten und die Funktionen des Drogen zu entwickeln.
  • Unsere Beratung geht weit über das Auswendiglernen von Fragen hinaus.
  • Unterstützung dabei, Einsichten in Ihre Persönlichkeitsstruktur zu gewinnen.
  • Ihr Ziel ist es, die MPU nicht nur zu bestehen, sondern auch langfristig die Fahrerlaubnis sichern.
  • Gründliche Analyse der Ursachen Ihres Drogenkonsums.
  • Wissenschaftlich fundierte Methoden zur Identifizierung von Verhaltensursachen.
  • Entwicklung von Strategien, um zukünftige Fehltritte zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen & Antworten rund um das Thema MPU wegen Drogen

Es stellen sich viele Fragen, wenn man zur MPU muss. Wir beantworten Ihnen einige Fragen, die oft gestellt werden.

Auch einmaliger Konsum kann zur MPU führen, insbesondere wenn Sie im Straßenverkehr unter Einfluss von Cannabis aufgefallen sind (Ausfallerscheinungen oder Unfälle) oder die Führerscheinstelle Verdacht auf Missbrauch oder Abhängigkeit hegt.

Je nach Konsumverhalten beträgt die erforderliche Abstinenzzeit zwischen 6 und 12 Monaten.

Bei wiederholtem Konsum wird der Führerschein entzogen und eine Sperrfrist kann verhängt werden. Zudem müssen Sie eine längere Abstinenzzeit nachweisen.

Ja, selbst Ersttäter müssen mit einer Führerscheinentziehung und einer Sperrfrist von ca. 12 Monaten rechnen. Es gilt Nulltoleranz.

  • Bußgeldverfahren mit Fahrverbot
  • Verwaltungsverfahren mit Führerscheinentzug
  • Strafrechtliche Konsequenzen: Fahruntüchtigkeit kann als Straftat gewertet werden und zu Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen führen.

Ja, bereits der Besitz von Kokain kann zur MPU-Anordnung führen, auch ohne eine Fahrt unter Drogeneinfluss.

Mindestens 12 Monate (oft aber 15 Monate) Abstinenz sind erforderlich.

Falls Sie eine längere Abstinenz bereits mit Haaranalysen nachweisen können, kann der MPU-Prozess auf 6 – 9 Monate verkürzt werden. Die Abstinenzzeit muss jedoch erfüllt sein.

  • Bußgeldverfahren mit Fahrverbot
  • Führerscheinentzug durch Verwaltungsverfahren
  • Mögliche Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bei Fahruntüchtigkeit

Ja, wenn Alkohol und Drogen gemeinsam konsumiert wurden, kann eine zweifache Fragestellung in der MPU gestellt werden (z. B. zur Alkohol- und Drogenproblematik). Die genaue Fragestellung hängt allerdings von den Blutwerten und der Einschätzung der Führerscheinstelle ab.

Mindestens 12 Monate Abstinenz gemäß den Beurteilungskriterien (D2-Hypothese).

Falls eine längere Abstinenz durch Haaranalysen belegt werden kann, ist eine Verkürzung auf 6-9 Monate möglich.

Jede illegale Droge wie Kokain, Amphetamine, etc., sowie der missbräuchliche Konsum von Medikamenten können eine MPU notwendig machen. (FeV Anlage 4 Absatz 9)

Ja, vor allem, um einen potenziellen Mischkonsum zu überprüfen. Das Thema „Suchtverlagerung“ spielt innerhalb der Begutachtung ebenfalls eine wichtige Rolle.

Wir bieten eine ganzheitliche Beratung, die alle Bereiche Ihrer Drogen MPU abdeckt.