Sperrfrist bei Führerscheinen
Bedeutung, gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen für die Neuerteilung
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Was ist die Sperrfrist beim Führerschein?

Die Sperrfrist ist eine gesetzlich festgelegte Zeitspanne, in der eine Person nach dem Entzug der Fahrerlaubnis keinen neuen Führerschein beantragen darf. Die Sperrfrist basiert auf § 69a Strafgesetzbuch (StGB), der die Dauer und Voraussetzungen dieser Sperre regelt. Sie dient dazu, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Fahrer zur Verhaltensänderung zu motivieren.
§ 69a Strafgesetzbuch (StGB)
- Mindestdauer: Die Sperrfrist beträgt mindestens 6 Monate
- Maximaldauer: Die Sperrfrist kann auf bis zu 5 Jahre ausgedehnt werden, in Ausnahmefällen sogar unbefristet, falls die Gefahr besteht, dass eine Person dauerhaft ungeeignet zum Fahren ist.
- § 69a wird insbesondere bei Verkehrsdelikten angewendet, bei denen das Gericht entscheidet, dass der/die Verurteilte nicht geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Beispiele sind Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr oder Fahrerflucht.
Zweck und Ziele der Sperrfrist
- Die Sperrfrist schützt andere Verkehrsteilnehmer, indem sie Personen, die den Straßenverkehr durch ihr Verhalten gefährdet haben, für eine bestimmte Zeit für den Wiedererhalt der Fahrerlaubnis sperrt. Gleichzeitig soll die Sperre dem Fahrer eine "Bedenkzeit" geben und ihn zur Verhaltensänderung anregen. Nach § 69 StGB stellt der Entzug der Fahrerlaubnis eine Maßregel zur Besserung und Sicherung dar.
Gründe für die Verhängung einer Sperrfrist
Schwere Verkehrdelikte
- § 316 StGB
- Verboten ist das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, wodurch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist.
- Die Tat wird bestraft mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
- § 316 StGB: Verboten ist das Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss, wodurch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt wird.
- Die Tat gefährdet den Straßenverkehr erheblich und stellt eine Straftat dar.
Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
- 25 Abs. 1 StVG: Wiederholte Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen) gelten als schwerwiegende Pflichtverletzungen.
- Diese Vergehen zeigen mangelndes Verantwortungsbewusstsein im Straßenverkehr.
- Konsequenzen sind Fahrverbote oder die Verhängung einer Sperrfrist für die Fahrerlaubnis.
- 142 StGB: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach einem Unfall ist strafbar.
- Der Fahrer ist verpflichtet, am Unfallort zu bleiben und Angaben zu seiner Person sowie dem Unfall zu machen.
- Bei Unfallflucht drohen Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Entzug der Fahrerlaubnis.
- 21 StVG: Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist verboten und eine Straftat.
- Die Tat zeigt eine Missachtung der gesetzlichen Vorschriften und erhöht das Risiko im Straßenverkehr.
- Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sowie die Verhängung einer Sperrfrist für den Erwerb einer Fahrerlaubnis.
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Dauer und Verkürzung der Sperrfrist
(KCanG, MedCanG, BtMG, FeV, StVG, StVO)
- Die Sperrfrist beträgt in der Regel 6 Monate bis maximal 5 Jahre, wobei in seltenen Fällen auch eine lebenslange Sperre verhängt werden kann.
- Eine Verkürzung der Sperrfrist ist möglich, wenn der Fahrer nachweislich eine positive Verhaltensänderung zeigt.
- Gemäß § 69a Abs. 7 StGB kann das Gericht auf Antrag die Sperrfrist herabsetzen.
- Häufig sind der Besuch von Nachschulungen oder therapeutischen Maßnahmen sowie ein psychologisches Gutachten erforderlich.
Verkürzung
- Eine Verkürzung der Sperrfrist klingt verlockend! Vorsicht vor falschen Versprechungen!
- Im Erstgespräch überprüfen wir gemeinsam realistische Möglichkeiten.

Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist
Nach Ablauf der Sperrfrist kann die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regelt die Neuerteilung, die durch das zuständige Straßenverkehrsamt geprüft wird. Oftmals ist hierfür eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich, um sicherzustellen, dass der Fahrer keine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt. Dies gilt besonders bei Alkohol- und Drogenverstößen oder wiederholten Vergehen (§ 13 FeV).

Antrag auf Neuerteilung vor Ablauf der Sperrfrist?
Ja, der Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins kann bereits vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden, um den Verwaltungsprozess vorzubereiten. In der Regel ist dies drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich. Dadurch kann der Antrag geprüft und notwendige Anforderungen, wie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), rechtzeitig in die Wege geleitet werden.
Häufig gestellte Fragen & Antworten rund um das Thema MPU wegen Thema Sperrfrist
1. Was ist eine Sperrfrist beim Führerschein?
Die Sperrfrist ist eine gesetzlich festgelegte Zeitspanne, in der eine Person nach dem Entzug der Fahrerlaubnis keinen neuen Führerschein beantragen darf. Sie basiert auf § 69a Strafgesetzbuch (StGB) und dient der Verkehrssicherheit sowie der Verhaltensänderung des Fahrers.
2. Wie lange dauert eine Sperrfrist?
Die Dauer der Sperrfrist beträgt mindestens 6 Monate und kann bis zu 5 Jahre betragen. In seltenen Fällen kann eine lebenslange Sperre verhängt werden, wenn eine dauerhafte Fahruntauglichkeit festgestellt wird.
- Mindestens 6 Monate (gesetzliche Mindestdauer).
- In der Praxis meist 9–15 Monate.
- Maximal 5 Jahre (bei besonders schweren Verstößen oder Wiederholungstätern).
- Bei einem erstmaligen Entzug der Fahrerlaubnis liegt die Sperrfrist oft zwischen 9 und 12 Monaten.
3. Welche Gründe führen zur Verhängung einer Sperrfrist?
Eine Sperrfrist wird bei schweren Verkehrsdelikten verhängt, darunter:
- Trunkenheit am Steuer (§ 316 StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Unfallflucht (§ 142 StGB)
4. Wann beginnt die Sperrfrist?
Die Sperrfrist beginnt in der Regel mit der gerichtlichen Verurteilung oder dem Tag der Beschlagnahmung des Führerscheins.
Falls der Führerschein bereits vor der Urteilsverkündung vorläufig entzogen wurde, kann diese Zeit auf die Sperrfrist angerechnet werden.
5. Kann ich die Sperrfrist verkürzen?
Ja, eine Verkürzung ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Gemäß § 69a Abs. 7 StGB kann das Gericht die Sperrfrist herabsetzen, wenn eine nachhaltige Verhaltensänderung nachgewiesen wird. Dafür können folgende Maßnahmen hilfreich sein:
- Verkehrspsychologische Beratung
- Teilnahme an Nachschulungen oder Kursen
- Positives psychologisches Gutachten
6. Wie beantrage ich eine Sperrfristverkürzung?
- Beratung einholen: Fragen Sie uns, ob eine Verkürzung realistisch ist.
- Teilnahme an einer Maßnahme: Besuchen Sie unsere verkehrspsychologische Beratung.
- Antrag stellen: Reichen Sie Ihren Antrag bei dem Gericht ein, das die Sperrfrist verhängt hat. Wir unterstützen Sie rechtlich.
- Prüfung & Entscheidung: Das Gericht prüft Ihren Antrag und entscheidet über eine mögliche Verkürzung.
Tipp: Die besten Chancen haben Sie, wenn Sie eine MPU-Vorbereitung oder eine Schulung zur Sperrfristverkürzung nachweisen können.
7. Was passiert nach Ablauf der Sperrfrist?
Nach Ablauf der Sperrfrist erhalten Sie Ihren Führerschein nicht automatisch zurück! Sie müssen die Fahrerlaubnis erneut beantragen.
Folgende Schritte sind notwendig:
- Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle stellen.
- Die Behörde prüft, ob eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erforderlich ist.
Falls eine MPU angeordnet wird, müssen Sie diese bestehen, bevor Sie die Fahrerlaubnis zurückbekommen.
8. Ist eine MPU der Sperrfrist erforderlich?
Ob eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erforderlich ist, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde. Besonders bei Alkohol- und Drogenverstößen oder wiederholten Delikten ist eine MPU oft Voraussetzung für die Neuerteilung. Die Führerscheinstelle entscheidet individuell, ob Sie eine MPU machen müssen.
9. Kann ich den Antrag auf Wiedererteilung vor Ablauf der Sperrfrist stellen?
Ja, der Antrag kann bereits bis zu 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Dadurch bleibt genug Zeit für die behördliche Prüfung und mögliche MPU-Anforderungen.
10. Kann ich die Sperrfrist umgehen?
Nein, eine Sperrfrist kann nicht umgangen werden. Während der Sperrfrist dürfen Sie keine Fahrerlaubnis in Deutschland erwerben. Auch ein Führerschein aus dem Ausland wird nicht anerkannt.
Wichtig: Wenn Sie trotz Sperrfrist ohne Fahrerlaubnis fahren, machen Sie sich strafbar und riskieren eine Verlängerung der Sperrfrist oder eine höhere Strafe.
11. Wie kann ich nach Ablauf der Sperrfrist meinen Führerschein wieder beantragen?
Nach Ablauf der Sperrfrist müssen Sie aktiv die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Dies geschieht bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
12. Was passiert, wenn ich die Sperrfrist ignoriere?
Falls eine MPU gefordert wird und Sie diese nicht bestehen oder nicht antreten, erhalten Sie keine neue Fahrerlaubnis.
Ohne Antrag auf Wiedererteilung bleibt die Fahrerlaubnis auch nach Ablauf der Sperrfrist entzogen. Ein erneutes Fahren ohne Führerschein kann zu erneuten Strafen und einer verlängerten Sperrfrist führen.
Lassen Sie sich professionell beraten, um den besten Weg zur Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis zu finden!