Sperrfrist bei Führerscheinen

Bedeutung, gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen für die Neuerteilung

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Was ist die Sperrfrist beim Führerschein?

Die Sperrfrist ist eine gesetzlich festgelegte Zeitspanne, in der eine Person nach dem Entzug der Fahrerlaubnis keinen neuen Führerschein beantragen darf. Die Sperrfrist basiert auf § 69a Strafgesetzbuch (StGB), der die Dauer und Voraussetzungen dieser Sperre regelt. Sie dient dazu, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Fahrer zur Verhaltensänderung zu motivieren.

§ 69a Strafgesetzbuch (StGB)

Zweck und Ziele der Sperrfrist

Gründe für die Verhängung einer Sperrfrist

Schwere Verkehrdelikte

  • § 316 StGB
  • Verboten ist das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, wodurch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist.
  • Die Tat wird bestraft mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
  • § 316 StGB: Verboten ist das Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss, wodurch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt wird.
  • Die Tat gefährdet den Straßenverkehr erheblich und stellt eine Straftat dar.

    Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
  • 25 Abs. 1 StVG: Wiederholte Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen) gelten als schwerwiegende Pflichtverletzungen.
  • Diese Vergehen zeigen mangelndes Verantwortungsbewusstsein im Straßenverkehr.
  • Konsequenzen sind Fahrverbote oder die Verhängung einer Sperrfrist für die Fahrerlaubnis.
  • 142 StGB: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach einem Unfall ist strafbar.
  • Der Fahrer ist verpflichtet, am Unfallort zu bleiben und Angaben zu seiner Person sowie dem Unfall zu machen.
  • Bei Unfallflucht drohen Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Entzug der Fahrerlaubnis.
  • 21 StVG: Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist verboten und eine Straftat.
  • Die Tat zeigt eine Missachtung der gesetzlichen Vorschriften und erhöht das Risiko im Straßenverkehr.
  • Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sowie die Verhängung einer Sperrfrist für den Erwerb einer Fahrerlaubnis.

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Dauer und Verkürzung der Sperrfrist

(KCanG, MedCanG, BtMG, FeV, StVG, StVO)

  • Die Sperrfrist beträgt in der Regel 6 Monate bis maximal 5 Jahre, wobei in seltenen Fällen auch eine lebenslange Sperre verhängt werden kann.
  • Eine Verkürzung der Sperrfrist ist möglich, wenn der Fahrer nachweislich eine positive Verhaltensänderung zeigt.
  • Gemäß § 69a Abs. 7 StGB kann das Gericht auf Antrag die Sperrfrist herabsetzen.
  • Häufig sind der Besuch von Nachschulungen oder therapeutischen Maßnahmen sowie ein psychologisches Gutachten erforderlich.

Verkürzung

Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist

Nach Ablauf der Sperrfrist kann die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regelt die Neuerteilung, die durch das zuständige Straßenverkehrsamt geprüft wird. Oftmals ist hierfür eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich, um sicherzustellen, dass der Fahrer keine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt. Dies gilt besonders bei Alkohol- und Drogenverstößen oder wiederholten Vergehen (§ 13 FeV).

Antrag auf Neuerteilung vor Ablauf der Sperrfrist?

Ja, der Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins kann bereits vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden, um den Verwaltungsprozess vorzubereiten. In der Regel ist dies drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich. Dadurch kann der Antrag geprüft und notwendige Anforderungen, wie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), rechtzeitig in die Wege geleitet werden.

Häufig gestellte Fragen & Antworten rund um das Thema MPU wegen Thema Sperrfrist

Es stellen sich viele Fragen, wenn man zur MPU muss. Wir beantworten Ihnen einige Fragen, die oft gestellt werden.

Die Sperrfrist ist eine gesetzlich festgelegte Zeitspanne, in der eine Person nach dem Entzug der Fahrerlaubnis keinen neuen Führerschein beantragen darf. Sie basiert auf § 69a Strafgesetzbuch (StGB) und dient der Verkehrssicherheit sowie der Verhaltensänderung des Fahrers. 

Die Dauer der Sperrfrist beträgt mindestens 6 Monate und kann bis zu 5 Jahre betragen. In seltenen Fällen kann eine lebenslange Sperre verhängt werden, wenn eine dauerhafte Fahruntauglichkeit festgestellt wird.

  • Mindestens 6 Monate (gesetzliche Mindestdauer).
  • In der Praxis meist 9–15 Monate.
  • Maximal 5 Jahre (bei besonders schweren Verstößen oder Wiederholungstätern).
  • Bei einem erstmaligen Entzug der Fahrerlaubnis liegt die Sperrfrist oft zwischen 9 und 12 Monaten.

Eine Sperrfrist wird bei schweren Verkehrsdelikten verhängt, darunter:

  • Trunkenheit am Steuer (§ 316 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Unfallflucht (§ 142 StGB)

Die Sperrfrist beginnt in der Regel mit der gerichtlichen Verurteilung oder dem Tag der Beschlagnahmung des Führerscheins.

Falls der Führerschein bereits vor der Urteilsverkündung vorläufig entzogen wurde, kann diese Zeit auf die Sperrfrist angerechnet werden.

Ja, eine Verkürzung ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Gemäß § 69a Abs. 7 StGB kann das Gericht die Sperrfrist herabsetzen, wenn eine nachhaltige Verhaltensänderung nachgewiesen wird. Dafür können folgende Maßnahmen hilfreich sein:

  • Verkehrspsychologische Beratung
  • Teilnahme an Nachschulungen oder Kursen
  • Positives psychologisches Gutachten
  1. Beratung einholen: Fragen Sie uns, ob eine Verkürzung realistisch ist.
  2. Teilnahme an einer Maßnahme: Besuchen Sie unsere verkehrspsychologische Beratung.
  3. Antrag stellen: Reichen Sie Ihren Antrag bei dem Gericht ein, das die Sperrfrist verhängt hat. Wir unterstützen Sie rechtlich.
  4. Prüfung & Entscheidung: Das Gericht prüft Ihren Antrag und entscheidet über eine mögliche Verkürzung.

Tipp: Die besten Chancen haben Sie, wenn Sie eine MPU-Vorbereitung oder eine Schulung zur Sperrfristverkürzung nachweisen können.

Nach Ablauf der Sperrfrist erhalten Sie Ihren Führerschein nicht automatisch zurück! Sie müssen die Fahrerlaubnis erneut beantragen.

Folgende Schritte sind notwendig:

  • Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle stellen.
  • Die Behörde prüft, ob eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erforderlich ist.

Falls eine MPU angeordnet wird, müssen Sie diese bestehen, bevor Sie die Fahrerlaubnis zurückbekommen.

Ob eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erforderlich ist, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde. Besonders bei Alkohol- und Drogenverstößen oder wiederholten Delikten ist eine MPU oft Voraussetzung für die Neuerteilung. Die Führerscheinstelle entscheidet individuell, ob Sie eine MPU machen müssen.

Ja, der Antrag kann bereits bis zu 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Dadurch bleibt genug Zeit für die behördliche Prüfung und mögliche MPU-Anforderungen.

Nein, eine Sperrfrist kann nicht umgangen werden. Während der Sperrfrist dürfen Sie keine Fahrerlaubnis in Deutschland erwerben. Auch ein Führerschein aus dem Ausland wird nicht anerkannt.

Wichtig: Wenn Sie trotz Sperrfrist ohne Fahrerlaubnis fahren, machen Sie sich strafbar und riskieren eine Verlängerung der Sperrfrist oder eine höhere Strafe.

Nach Ablauf der Sperrfrist müssen Sie aktiv die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Dies geschieht bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Falls eine MPU gefordert wird und Sie diese nicht bestehen oder nicht antreten, erhalten Sie keine neue Fahrerlaubnis.

Ohne Antrag auf Wiedererteilung bleibt die Fahrerlaubnis auch nach Ablauf der Sperrfrist entzogen. Ein erneutes Fahren ohne Führerschein kann zu erneuten Strafen und einer verlängerten Sperrfrist führen.

Lassen Sie sich professionell beraten, um den besten Weg zur Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis zu finden!