Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Benötigte Unterlagen, Dauer, Fristen
Der Weg zum Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist an verschiedene Schritte und Voraussetzungen gebunden. Damit alles reibungslos abläuft, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Sperrfrist beachten
Terminvereinbarung
Vollständige Unterlagen einreichen
Der Antrag wird nur bearbeitet, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Fehlen Dokumente, kann die Bearbeitung abgelehnt oder verzögert werden.
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto
- Führungszeugnis der Belegart O zur Vorlage bei Behörden
- Nachweise über Erste-Hilfe-Schulungen
Kosten
Zeitpunkt des Antrags
- Der Antrag sollte frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
- Wird er zu früh eingereicht, gibt die Führerscheinstelle oft eine Frist zur Vorlage einer MPU. Fehlen wichtige Voraussetzungen wie Abstinenznachweise oder eine ausreichende Vorbereitung, kann dies zu Problemen führen.

- Keine Beratung durch die Führerscheinstelle
Die Führerscheinstelle informiert nicht darüber, ob der Antrag möglicherweise zu früh gestellt wurde. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass alle Kriterien erfüllt sind. - Beratung bzgl. Abstinenzdauer
Auch dazu berät die Führerscheinstelle nicht. Ob 6, 12 oder 15 Monate Abstinenz notwendig sind, weiß die Führerscheinstelle selten. - MPU-Vorbereitung rechtzeitig beginnen
Abstinenznachweise oder Vorbereitungsmaßnahmen wie eine MPU-Beratung sollten vor dem Antrag gestartet werden, um Verzögerungen zu vermeiden..
Der Weg zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: Schritt für Schritt erklärt
Von der Antragstellung bis zur endgültigen Entscheidung durch die Führerscheinstelle: Erfahren Sie, wie der Prozess der Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis abläuft, welche Rolle die MPU spielt und was Sie bei der Begutachtung beachten müssen. Verständlich und transparent für Ihren erfolgreichen Neustart!
- Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle
Die Führerscheinstelle prüft den Antragsteller und hat Zweifel an dessen Eignung zum Führen eines Fahrzeugs. Diese Zweifel können aufgrund der Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) oder der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufkommen, z. B. durch vorherige Verkehrsverstöße oder Straftaten.
Aufgrund dieser Zweifel entscheidet die Führerscheinstelle, dass eine MPU erforderlich ist, um die Fahreignung zu klären.
- Antragsteller
Der Antragsteller stellt einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis. Die Führerscheinstelle informiert den Antragsteller, dass er ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorlegen muss, um die Eignungszweifel auszuräumen.Der Antragsteller wird aufgefordert, eine Begutachtungsstelle auszuwählen und diese Angabe an die Führerscheinstelle zu übermitteln (Schritt „3. Angabe der Begutachtungsstelle“).
- Begutachtungsstelle (z. B. TÜV, DEKRA)
Die vom Antragsteller gewählte Begutachtungsstelle (z. B. TÜV, DEKRA oder andere zertifizierte Institutionen) führt die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) durch. In dieser Untersuchung wird geprüft, ob der Antragsteller die nötigen Änderungen in seinem Verhalten und seiner Einstellung vorgenommen hat, um künftig sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.Nach Abschluss der Untersuchung erstellt die Begutachtungsstelle ein Gutachten über die Eignung des Antragstellers.
- Rückübermittlung des Gutachtens
Das Gutachten wird an den Antragsteller versandt. Dieser kann das Gutachten entweder selbst bei der Führerscheinstelle einreichen oder entscheidet, es zurückzuhalten, falls das Ergebnis negativ ist.
Die Führerscheinstelle prüft das eingereichte Gutachten und entscheidet abschließend, ob die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird.
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Ärztliche Eignungsbescheinigung (bei LKW über 3,5t)
- Schulung in Erster Hilfe (9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
- Führungszeugnis der Belegart O (für Behörden)
- Geld für den Antrag (Köln: 260,-)

-
Sperrfrist beachten
Der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. -
Bearbeitungsdauer
Die Prüfung des Antrags kann etwa 6 bis 8 Wochen in Extremfällen mehrere Monate dauern.
Besonderheiten bei den Klassen C (Lkw), D (Bus) & (C1, CE, C1E, D1, DE, D1E) sowie für die Fahrgastbeförderung
Der Begutachtende beginnt mit der Hypothesenzuordnung und berücksichtigt dabei zunächst alle Hypothesen. Hierzu werden die einzelnen Kriterien für das Vorliegen und die angemessene Bewältigung einer Problematik mit Hilfe diverser Indikatoren und Kontraindikatoren überprüft. Der wichtigste Faktor zum Bestehen der MPU ist vorab ihre mögliche Hypothesenzuordnung zu kennen. Ihre Hypothese bestimmt über die „Schwierigkeit“ und der Abstinenzanforderungen Ihrer MPU.

Ärztliche Bescheinigung über gesundheitliche Eignung
Für welche Klassen notwendig?
- C1: Lkw über 3,5 t
- C: Lkw über 7,5 t
- D1: Bus mit bis zu 16 Fahrgastplätzen
- D: Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen
Vorgaben für die Bescheinigung
- Muss den Anforderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) entsprechen.
- Offizielles Musterformular (Anlage 5 FeV) wird verwendet.
Hinweise zur Ausstellung
- Ärzt*innen haben in der Regel den offiziellen Vordruck.
- Falls nicht vorhanden, kann der Vordruck bei der zuständigen Ärztekammer angefordert werden.
Durchführung der Untersuchung:
- Kann bei einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl erfolgen.
Ab 50 Jahren
- Für Inhaber der Klassen D, D1, DE und D1E ist ab dem 50. Lebensjahr bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis zusätzlich ein Funktions- und Leistungstest erforderlich, der Untersuchungen zur Belastbarkeit, Konzentration, Aufmerksamkeit, Orientierung und Reaktionsfähigkeit umfasst.
Regelmäßige Untersuchungen
- Unabhängig vom Alter müssen Führerscheine der Klassen C und D alle fünf Jahre verlängert werden, wobei jeweils ein augenärztliches Gutachten vorzulegen ist.

Augenärztliche Untersuchung/Gutachten
Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E (Lastkraftwagen)
und D, D1, DE, D1E (Busse)
Bescheinigung gemäß Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Durchführende Stellen: Die Untersuchung kann durchgeführt werden von:
- Augenärzt*innen
- Ärzt*innen mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“
- Ärzt*innen mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“
- Ärzt*innen bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
- Ärzt*innen des Gesundheitsamtes oder anderer öffentlicher Verwaltungen
Gültigkeitsdauer:
- Die Bescheinigung ist zwei Jahre gültig.
Können Sie auch seitliche Bewegungen wahrnehmen? - Farbensehen:
Können Sie wichtige Signale wie Ampeln oder Verkehrsschilder erkennen? Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit: Können Sie auch bei schwierigen Lichtverhältnissen sicher fahren? - Wann ist die Untersuchung notwendig?
Diese Untersuchung wird nur durchgeführt, wenn der Arzt im Rahmen der allgemeinen Eignungsuntersuchung keine klare Aussage zum Sehvermögen treffen kann.
Ab 50 Jahren
- Für Inhaber der Klassen D, D1, DE und D1E ist ab dem 50. Lebensjahr bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis zusätzlich ein Funktions- und Leistungstest erforderlich, der Untersuchungen zur Belastbarkeit, Konzentration, Aufmerksamkeit, Orientierung und Reaktionsfähigkeit umfasst.
Regelmäßige Untersuchungen
- Unabhängig vom Alter müssen Führerscheine der Klassen C und D alle fünf Jahre verlängert werden, wobei jeweils ein augenärztliches Gutachten vorzulegen ist.

Schulung in Erster Hilfe (Präsenzpflicht)
Die Erste-Hilfe-Schulung ist für alle Führerscheinklassen erforderlich und umfasst neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen:
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
- Malteser Hilfsdienst
- Johanniter-Unfall-Hilfe
- Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
Teilnahmebedingungen:
- Die Schulung muss in Präsenz durchgeführt werden.
- Online-Kurse werden nicht anerkannt, da die Stadt Köln ausschließlich Nachweise aus Präsenzschulungen akzeptiert.
Hinweis zur Erneuten Erste-Hilfe-Schulung
Eine erneute Schulung ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits bei der Erteilung der entzogenen Fahrerlaubnis nach dem 1. April 2015 an einer Schulung oder Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen haben. In diesem Fall müssen Sie lediglich den entsprechenden Nachweis vorlegen.
Ab 50 Jahren
- Für Inhaber der Klassen D, D1, DE und D1E ist ab dem 50. Lebensjahr bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis zusätzlich ein Funktions- und Leistungstest erforderlich, der Untersuchungen zur Belastbarkeit, Konzentration, Aufmerksamkeit, Orientierung und Reaktionsfähigkeit umfasst.
Regelmäßige Untersuchungen
- Unabhängig vom Alter müssen Führerscheine der Klassen C und D alle fünf Jahre verlängert werden, wobei jeweils ein augenärztliches Gutachten vorzulegen ist.
Besonderheiten bei Antrag auf Ersterteilung
(vorher keinen Führerschein gehabt)
Zuständige Behörde
In solchen Fällen ist nicht die Führerscheinstelle in Köln-Deutz zuständig, sondern Ihr örtliches Bürgeramt.
Notwendige Vorbereitungen
Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie folgende Schritte abgeschlossen haben:
- Anmeldung bei einer Fahrschule
Dies ist Voraussetzung für die Antragstellung. - Sehtest
Lassen Sie einen aktuellen Sehtest bei einer anerkannten Stelle durchführen. - Biometrisches Passfoto
Ein aktuelles Passbild nach biometrischen Standards ist erforderlich. - Erste-Hilfe-Kurs
Absolvieren Sie eine Schulung in Erster Hilfe.
Antragstellung
Mit den oben genannten Unterlagen können Sie beim Bürgeramt den Antrag auf Ersterteilung der Fahrerlaubnis stellen.
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Die Führerscheinstelle kann, basierend auf Ihren Auffälligkeiten, eine MPU anordnen. Dies dient der Überprüfung Ihrer Eignung zum Führen von Fahrzeugen.
Längerer Entzug als Besitzdauer
- Wenn die Zeit ohne Führerschein die Zeit mit gültiger Fahrerlaubnis übersteigt, insbesondere bei Fahranfängern, kann die Behörde eine erneute theoretische Prüfung und eine Fahrprüfung verlangen. Dies gilt besonders für Personen, die den Führerschein in der Probezeit verloren haben.

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Häufig gestellte Fragen & Antworten rund um das Thema MPU wegen Antrag auf WE
1. Wann kann ich den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen?
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Eine zu frühe Antragstellung kann dazu führen, dass die Führerscheinstelle eine MPU verlangt, bevor alle erforderlichen Nachweise (z. B. Abstinenznachweise) vorliegen.
2. Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag muss bei der zuständigen Führerscheinstelle gestellt werden. Viele Behörden bieten hierfür eine Online-Terminvergabe oder telefonische Terminvereinbarung an.
3. Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto (nicht älter als 3 Monate)
- Führungszeugnis der Belegart „O“
- Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtest oder augenärztliches Gutachten (je nach Führerscheinklasse)
- Ärztliche Eignungsbescheinigung (bei Lkw- und Bus-Führerscheinen)
- Gebühren (zwischen 130 und 260 Euro, je nach Behörde)
4. Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Die Bearbeitung dauert in der Regel 6–8 Wochen, in manchen Fällen auch mehrere Monate.
5. Bekomme ich automatisch meinen Führerschein zurück?
Nein. Wenn die Führerscheinstelle Zweifel an Ihrer Fahreignung hat (z. B. wegen Alkohol- oder Drogendelikten oder wiederholten Verkehrsverstößen), wird eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) verlangt.
6. Muss ich eine MPU machen?
Die MPU ist erforderlich, wenn die Führerscheinstelle Zweifel an Ihrer Fahreignung hat. Gründe dafür sind z. B.:
- Alkohol- oder Drogenmissbrauch
- Wiederholte schwere Verkehrsverstöße
- Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
7. Wie läuft die MPU ab?
Die MPU besteht aus drei Teilen:
- Medizinische Untersuchung
(Überprüfung der körperlichen Gesundheit, ggf. Abstinenznachweise) - Leistungstests
(Konzentrations-, Reaktions- und Wahrnehmungstests) - Psychologisches Gespräch
(Einsicht in frühere Fehler und nachhaltige Verhaltensänderungen nachweisen)
8. Wie kann ich mich auf die MPU vorbereiten?
- Unsere MPU-Vorbereitung in Anspruch nehmen
- Frühzeitig Abstinenznachweise sammeln, falls erforderlich (mind. 6, 12 oder 15 Monate je nach Fall)
- Sich intensiv mit den Ursachen des Führerscheinentzugs auseinandersetzen
9. Was passiert, wenn ich die MPU nicht bestehe?
Falls Sie die MPU nicht bestehen, ist es wichtig, strategisch vorzugehen, um keine Nachteile bei der Fahrerlaubnisbehörde zu erleiden. Beachten Sie folgende Schritte:
1️⃣ Das Gutachten nicht bei der Führerscheinstelle einreichen!
- Ein negatives MPU-Gutachten müssen Sie nicht bei der Behörde abgeben. Es gibt keine Pflicht zur Vorlage.
- Wenn Sie das Gutachten einreichen, wird es Bestandteil Ihrer Akte, was zukünftige MPU-Prüfungen erschweren kann.
2️⃣ Das negative Gutachten zuerst uns vorlegen
- Lassen Sie uns das Gutachten analysieren, um die Gründe für das Nichtbestehen genau zu verstehen.
- Wir besprechen mit Ihnen die besten nächsten Schritte und entwickeln eine Strategie für eine erfolgreiche Wiederholung.
3️⃣ Den alten Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zurückziehen oder verlängern
- Falls Ihr Antrag auf Wiedererteilung noch läuft, können Sie diesen nach Absprache mit uns zurückziehen und später erneut stellen.
- In manchen Fällen kann der Antrag auch verlängert werden, sodass keine erneute Beantragung notwendig ist.
4️⃣ Gezielte Vorbereitung für die nächste MPU
- Eine intensive Nachbereitung ist entscheidend, um die MPU beim nächsten Versuch sicher zu bestehen.
- Wir helfen Ihnen, Ihre Argumentation zu verbessern, offene Fragen zu klären und eventuelle Defizite aus dem ersten Gutachten zu beseitigen.
⚠️ Wichtig: Eine gescheiterte MPU ist kein endgültiges Urteil – mit der richtigen Strategie und Vorbereitung können Sie sich optimal auf die nächste MPU vorbereiten und Ihre Chancen erheblich verbessern.
🔹 Tipp: Kontaktieren Sie uns umgehend, sobald Sie ein negatives Gutachten erhalten, damit wir gemeinsam den besten Weg für Sie planen können.
10. Brauche ich ein ärztliches Gutachten?
Ja, für die Führerscheinklassen C1, C, D1 und D (Lkw und Bus) ist eine ärztliche Eignungsbescheinigung erforderlich.
11. Ist eine augenärztliche Untersuchung nötig?
Für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E (Lkw und Bus) ist ein augenärztliches Gutachten gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) notwendig.
12. Gibt es regelmäßige Untersuchungen für Lkw- und Busfahrer?
Ja, Führerscheine der Klassen C und D müssen alle fünf Jahre verlängert werden, wofür ein augenärztliches Gutachten erforderlich ist.
13. Was gilt für Fahrer über 50 Jahre?
Ab dem 50. Lebensjahr müssen Inhaber der Klassen D, D1, DE und D1E zusätzlich einen Funktions- und Leistungstest absolvieren.
14. Muss ich die Erste-Hilfe-Schulung wiederholen?
Wenn Sie nach dem 1. April 2015 bereits eine Erste-Hilfe-Schulung absolviert haben, ist keine erneute Teilnahme erforderlich – der Nachweis genügt. Andernfalls muss die Schulung neu absolviert werden.
15. Werden Online-Erste-Hilfe-Kurse anerkannt?
Nein, die Schulung muss in Präsenz stattfinden. Die Stadt Köln akzeptiert nur Nachweise aus Präsenzkursen von Anbietern wie dem DRK, Malteser, Johanniter oder ASB.
16. Was gilt, wenn ich noch nie einen Führerschein hatte (Antrag auf Neuerteilung)?
In diesem Fall muss der Antrag auf Ersterteilung gestellt werden. Zuständig ist das örtliche Bürgeramt, nicht die Führerscheinstelle in Köln-Deutz.
17. Muss ich eine Fahrprüfung erneut ablegen?
Wenn die Zeit ohne Führerschein die Zeit mit gültiger Fahrerlaubnis übersteigt (z. B. bei Fahranfängern), kann die Behörde eine neue Theorie- und Praxisprüfung verlangen.
18. Berät mich die Führerscheinstelle zur MPU oder Abstinenzzeit?
Nein, die Führerscheinstelle gibt keine Beratung zur MPU oder zur Dauer der erforderlichen Abstinenz. Dies muss eigenständig durch eine MPU-Beratung oder Fachstellen geklärt werden. Wir beraten Sie zu den Rahmenbedingungen Ihrer MPU.
19. Kann ich meinen Antrag zurückziehen, wenn ich merke, dass ich nicht gut vorbereitet bin?
Ja, ein Antrag kann jederzeit zurückgezogen werden. Es kann sinnvoll sein, den Antrag erst zu stellen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
20. Was passiert, wenn ich den Antrag stelle, aber nicht alle Unterlagen habe?
Der Antrag wird erst bearbeitet, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Fehlen Dokumente, kann es zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung des Antrags kommen.