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§70 FeV Kursempfehlung

Ein Kurs nach § 70 FeV ist eine ergänzende Maßnahme zur Wiederherstellung der Fahreignung, wenn bei einer MPU aufgrund von Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten noch gewisse Eignungsmängel bestehen. Eine Kursempfehlung wird durch den Gutachter nur dann ausgesprochen, wenn einzelne Hypothesen der Beurteilungskriterien nur teilweise erfüllt sind – die bisherigen Veränderungen also nicht ausreichen, aber Potenzial zur Stabilisierung besteht. Durch den Kurs können diese Veränderungen gezielt gefestigt werden, sodass im Anschluss die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne erneute MPU möglich ist.

Ziel und Hintergrund

- § 70 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Die Teilnahme ist nur notwendig, wenn das Gutachten eine Kursempfehlung nach den Beurteilungskriterien enthält – typischerweise in Fällen, in denen erste positive Veränderungen erkennbar sind, aber noch nicht vollständig verfestigt.


Anwendung und Voraussetzung
- Der Kurs richtet sich an Personen, die durch ausschließlich mit Alkohol- oder Drogenvergehen auffällig geworden sind und deren Fahreignung infrage steht
- Liegen bei bestimmte Kriterien aus den Beurteilungskriterien nur Zweifel vor, kann der Gutachter eine Kursempfehlung aussprechen
- Bei Verkehrsdelikten oder Straftaten (V-Hypothesen) ist eine Kursteilnahme nicht möglich

Kursinhalte
(§70 FeV)

- Verhaltensänderung & Selbstreflexion
Aufarbeitung von Fehlverhalten im Straßenverkehr, Stärkung von Konsumkontrolle oder Abstinenz, Rückfallprophylaxe. - Individuelle Zielarbeit nach Hypothese
Gezielte Bearbeitung der im MPU-Gutachten benannten Restzweifel zur Festigung der Fahreignung. - Gruppenarbeit & Verantwortungstraining
Austausch mit 4–12 Teilnehmenden zur Förderung von Einsicht, Verantwortungsbewusstsein und nachhaltiger Verhaltensänderung.
Häufig gestellte Fragen & Antworten rund um das Thema MPU wegen Paragraph 70 Kursempfehlung
1. Was ist die § 70 Kursempfehlung?
Die § 70 Kursempfehlung ist keine Alternative zur MPU, sondern eine zusätzliche Maßnahme, die nach einer MPU empfohlen werden kann.
Wenn das MPU-Gutachten negativ ausfällt, aber bereits erste positive Veränderungen erkennbar sind, kann der Gutachter der Begutachtungsstelle die Teilnahme an einem § 70 Kurs empfehlen.
2. Warum wird ein § 70 Kurs empfohlen?
- Der Gutachter erkennt, dass bereits erste Verhaltensänderungen stattgefunden haben, diese aber noch nicht ausreichend gefestigt sind.
- Der Kurs soll helfen, die positive Entwicklung weiter zu stabilisieren.
- Eine erneute MPU kann durch den erfolgreichen Abschluss des § 70 Kurses vermieden werden.
3. Wer entscheidet, ob ich einen § 70 Kurs machen muss?
Die Empfehlung für einen § 70 Kurs erfolgt durch das MPU-Gutachten. Wenn die Gutachter feststellen, dass Sie prinzipiell für den Straßenverkehr geeignet sind, aber weitere Maßnahmen zur Verhaltensänderung sinnvoll sind, wird der Kurs empfohlen.
Die Führerscheinstelle setzt diese Empfehlung dann als verbindliche Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis fest.
4. Für wen ist die § 70 Kursempfehlung geeignet?
Die Kursempfehlung richtet sich an Personen, bei denen nach einer MPU folgende Punkte festgestellt wurden:
- Leichtere Auffälligkeiten, wie z. B. Alkoholverstöße mit moderaten Promillewerten (meist unter 1,6 ‰) oder Drogenkonsum mit geringem Risiko für Rückfälle.
- Erstverstöße, bei denen eine Verhaltensänderung notwendig, aber realistisch ist.
- Potenzial zur Verhaltensänderung, das durch den Kurs gestärkt werden soll.
Wichtig: Die Empfehlung für den Kurs erfolgt durch die MPU-Gutachter, nicht durch die Führerscheinstelle.
5. Muss ich den § 70 Kurs vor oder nach der MPU absolvieren?
Der § 70 Kurs wird nach der MPU absolviert. Die Teilnahme wird im Gutachten empfohlen, wenn weitere Maßnahmen zur Festigung des Verhaltens erforderlich sind.
6. Wie läuft der Kurs nach § 70 ab?
Der Kurs ist ein strukturierter Ablauf, der in der Regel aus mehreren Sitzungen besteht:
Gruppensitzungen (Pflichtformat)
Der Kurs umfasst 4 Gruppensitzungen à 3 Stunden innerhalb von 21 Tagen – also rund 3 Wochen. Einzelgespräche sind nicht vorgesehen.Psychologisch geleiteter Kurs
Durchführung durch speziell geschulte Verkehrspsychologen mit MPU-Expertise. Inhalte: Selbstreflexion, Verhaltensanalyse und Risikobewertung.Abschluss & Teilnahmebescheinigung
Nach vollständiger Teilnahme wird eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt – damit kann die Fahrerlaubnis ohne erneute MPU erteilt werden.
7. Wie teuer ist ein § 70 Kurs?
Die Kosten für den Kurs variieren je nach Anbieter, liegen aber meist zwischen 400 € und 800 €.
Zusätzlich können Gebühren für die Bearbeitung durch die Führerscheinstelle oder weitere Dokumente anfallen.
8. Wer bietet den § 70 Kurs an?
Anerkannte Träger wie TÜV, DEKRA oder andere zertifizierte Verkehrspsychologen bieten diesen Kurs an. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass der Anbieter offiziell zugelassen ist, da nur dann die Teilnahmebescheinigung anerkannt wird (§70 FeV)
9. Was ist der Unterschied zwischen der § 70 Kursempfehlung und der MPU?
MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung):
Die MPU ist eine umfassende Begutachtung, die Ihre Fahreignung durch medizinische, psychologische und verkehrsbezogene Tests überprüft.
- 70 Kurs:
Der § 70 Kurs wird nach einer MPU empfohlen, wenn das Gutachten ergibt, dass Sie grundsätzlich fahrtauglich sind, aber weitere Maßnahmen zur langfristigen Verhaltensänderung notwendig sind.
Der Kurs dient der Nachbereitung und nicht als Ersatz für die MPU.
10. Muss ich während des § 70 Kurses Abstinenz nachweisen?
In der Regel wird während des Kurses kein Abstinenznachweis gefordert.
Jedoch:
Ein Abstinenznachweis kann vor der MPU oder im Rahmen des Gutachtens erforderlich gewesen sein.
Die MPU-Gutachter berücksichtigen Ihren bisherigen Abstinenznachweis und Ihre Bereitschaft, abstinent zu bleiben.
Ob zusätzliche Nachweise gefordert werden, hängt von Ihrer individuellen Vorgeschichte ab.
11. Wie kann ich den § 70 Kurs beantragen?
Sie können den § 70 Kurs nicht direkt beantragen. Der Ablauf sieht so aus:
- Empfehlung durch die MPU:
Im Gutachten wird vermerkt, ob die Teilnahme an einem § 70 Kurs sinnvoll oder erforderlich ist.
- Entscheidung der Führerscheinstelle:
Die Führerscheinstelle entscheidet, ob sie die Teilnahme am Kurs als Voraussetzung für die Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis festlegt.
- Anmeldung bei einem anerkannten Anbieter:
Nach Erhalt der Empfehlung erhalten Sie eine Liste zugelassener Kursanbieter. Melden Sie sich dort direkt an.
12. Wie lange dauert es, bis ich meinen Führerschein nach dem Kurs zurückbekomme?
Nach Abschluss des Kurses und Einreichung der Teilnahmebescheinigung bei der Führerscheinstelle kann es in der Regel 2–4 Wochen dauern, bis die endgültige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfolgt.
13. Kann ich den Kurs freiwillig absolvieren, auch ohne Empfehlung?
Nein, der § 70 Kurs kann nur mit einer expliziten Empfehlung durch das Gutachten absolviert werden.
14. Kann ich beim §70 Kurs durchfallen?
Es besteht kein Grund zur Sorge. In der Regel findet keine Abschlussprüfung statt. Die Kursleiter sind bemüht ein angenehmes und förderndes Klima zu schaffen, welches nachhaltige und positive Veränderungen verstärken kann.
Wichtig: Wir beraten Sie bis zum Bestehen ihrer MPU. Bei der Teilnahme und Auswahl des richtigen §70 Kurses unterstützen wir Sie weiter tatkräftig, sodass keine Fehler entstehen, die zu Verzögerungen oder Mehrkosten führen könnten.