§70 FeV Kursempfehlung

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§70 FeV Kursempfehlung

Ein Kurs nach § 70 FeV ist ein wichtiger Bestandteil zur Wiederherstellung der Fahreignung für Personen, deren Fahrerlaubnis durch Verkehrsdelikte oder gesundheitliche Defizite infrage gestellt wurde. Diese Seminare bieten eine strukturierte Unterstützung, um die Eignung zum Führen von Fahrzeugen nachzuweisen und tragen zur Verkehrssicherheit bei.

Ziel und Hintergrund

Anwendung und Voraussetzung

Kursinhalte

(§70 FeV)

  • Verkehrspsychologische Schulung: Der Fokus liegt auf einer nachhaltigen Verhaltensänderung und Selbstreflexion, um Fehlverhalten im Straßenverkehr zu vermeiden.
  • Medizinische Begleitung: Bei Drogen- oder Alkoholproblemen erfolgt eine zusätzliche Abstinenzkontrolle und medizinische Beratung, gestützt auf die gesundheitlichen Richtlinien der Anlage 4 und 5 der FeV.
  • Rechtliche Aufklärung: Der Kurs umfasst Schulungen zu den rechtlichen Konsequenzen von Verkehrsverstößen, um den Teilnehmern die Bedeutung von Verkehrssicherheit zu verdeutlichen.

Häufig gestellte Fragen & Antworten rund um das Thema MPU wegen Paragraph 70 Kursempfehlung

Es stellen sich viele Fragen, wenn man zur MPU muss. Wir beantworten Ihnen einige Fragen, die oft gestellt werden.

Die § 70 Kursempfehlung ist keine Alternative zur MPU, sondern eine zusätzliche Maßnahme, die nach einer MPU empfohlen werden kann.

Wenn das MPU-Gutachten negativ ausfällt, aber bereits erste positive Veränderungen erkennbar sind, kann der Gutachter der Begutachtungsstelle die Teilnahme an einem § 70 Kurs empfehlen.

  • Der Gutachter erkennt, dass bereits erste Verhaltensänderungen stattgefunden haben, diese aber noch nicht ausreichend gefestigt sind.
  • Der Kurs soll helfen, die positive Entwicklung weiter zu stabilisieren.
  • Eine erneute MPU kann durch den erfolgreichen Abschluss des § 70 Kurses vermieden werden.

Die Empfehlung für einen § 70 Kurs erfolgt durch das MPU-Gutachten. Wenn die Gutachter feststellen, dass Sie prinzipiell für den Straßenverkehr geeignet sind, aber weitere Maßnahmen zur Verhaltensänderung sinnvoll sind, wird der Kurs empfohlen.

Die Führerscheinstelle setzt diese Empfehlung dann als verbindliche Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis fest.

Die Kursempfehlung richtet sich an Personen, bei denen nach einer MPU folgende Punkte festgestellt wurden:

  • Leichtere Auffälligkeiten, wie z. B. Alkoholverstöße mit moderaten Promillewerten (meist unter 1,6 ‰) oder Drogenkonsum mit geringem Risiko für Rückfälle.
  • Erstverstöße, bei denen eine Verhaltensänderung notwendig, aber realistisch ist.
  • Potenzial zur Verhaltensänderung, das durch den Kurs gestärkt werden soll.

Wichtig: Die Empfehlung für den Kurs erfolgt durch die MPU-Gutachter, nicht durch die Führerscheinstelle.

Der § 70 Kurs wird in der Regel nach der MPU absolviert. Die Teilnahme wird im Gutachten empfohlen, wenn weitere Maßnahmen zur Verhaltensfestigung erforderlich sind.

Der Kurs ist ein strukturierter Ablauf, der in der Regel aus mehreren Sitzungen besteht:

  • Einzelgespräche: Analyse der persönlichen Situation.
  • Gruppensitzungen: Austausch mit anderen Teilnehmern und fachliche Unterstützung durch Psychologen und Verkehrspsychologen.
  • Abschlussgespräch: Überprüfung des Gelernten und Ausstellung der Teilnahmebescheinigung.


Der Kurs dauert in der Regel etwa 4–6 Wochen.

Die Kosten für den Kurs variieren je nach Anbieter, liegen aber meist zwischen 400 € und 800 €.

Zusätzlich können Gebühren für die Bearbeitung durch die Führerscheinstelle oder weitere Dokumente anfallen.

Anerkannte Träger wie TÜV, DEKRA oder andere zertifizierte Verkehrspsychologen bieten diesen Kurs an. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass der Anbieter offiziell zugelassen ist, da nur dann die Teilnahmebescheinigung anerkannt wird (§70 FeV)

MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung):

Die MPU ist eine umfassende Begutachtung, die Ihre Fahreignung durch medizinische, psychologische und verkehrsbezogene Tests überprüft.

  • 70 Kurs:

Der § 70 Kurs wird nach einer MPU empfohlen, wenn das Gutachten ergibt, dass Sie grundsätzlich fahrtauglich sind, aber weitere Maßnahmen zur langfristigen Verhaltensänderung notwendig sind.

Der Kurs dient der Nachbereitung und nicht als Ersatz für die MPU.

In der Regel wird während des Kurses kein Abstinenznachweis gefordert.

Jedoch:

Ein Abstinenznachweis kann vor der MPU oder im Rahmen des Gutachtens erforderlich gewesen sein.

Die MPU-Gutachter berücksichtigen Ihren bisherigen Abstinenznachweis und Ihre Bereitschaft, abstinent zu bleiben.

Ob zusätzliche Nachweise gefordert werden, hängt von Ihrer individuellen Vorgeschichte ab.

Sie können den § 70 Kurs nicht direkt beantragen. Der Ablauf sieht so aus:

  • Empfehlung durch die MPU:

Im Gutachten wird vermerkt, ob die Teilnahme an einem § 70 Kurs sinnvoll oder erforderlich ist.

  • Entscheidung der Führerscheinstelle:

Die Führerscheinstelle entscheidet, ob sie die Teilnahme am Kurs als Voraussetzung für die Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis festlegt.

  • Anmeldung bei einem anerkannten Anbieter:

Nach Erhalt der Empfehlung erhalten Sie eine Liste zugelassener Kursanbieter. Melden Sie sich dort direkt an.

Nach Abschluss des Kurses und Einreichung der Teilnahmebescheinigung bei der Führerscheinstelle kann es in der Regel 2–4 Wochen dauern, bis die endgültige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfolgt.

Nein, der § 70 Kurs kann nur mit einer expliziten Empfehlung durch das Gutachten absolviert werden.

Es besteht kein Grund zur Sorge. In der Regel findet keine Abschlussprüfung statt. Die Kursleiter sind bemüht ein angenehmes und förderndes Klima zu schaffe, welches nachhaltige und positive Veränderungen verstärken kann.

Wichtig: Wir beraten Sie bis zum Bestehen ihrer MPU. Bei der Teilnahme und Auswahl des richtigen §70 Kurses unterstützen wir Sie weiter tatkräftig, sodass keine Fehler entstehen, die zu Verzögerungen oder Mehrkosten führen könnten.