Cannabisgesetz 2024

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Cannabis-Gesetz 2024: Was hat sich geändert?

(KCanG, MedCanG, BtMG, FeV, StVG, StVO)

Seit der Legalisierung von Cannabis gibt es neue Regeln und Grenzwerte, die den Straßenverkehr betreffen. Diese Änderungen betreffen insbesondere den Umgang mit Cannabis am Steuer und die Voraussetzungen für eine MPU. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Fahren unter Cannabis-Einfluss
    ist nach wie vor verboten und wird sanktioniert. 
  • Neuer Grenzwert bei 3,5 ng/ml
    Seit dem 1. Juli 2024 gilt ein neuer Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut im Straßenverkehr. Überschreiten Sie diesen Wert, drohen nach wie vor Sanktionen.
  • Ersttäter mit geringen THC-Werten
    unter 3,5 ng/ml müssen keine MPU machen.
  • Bußgelder und Strafen
    Trotz der Legalisierung drohen nach wie vor Bußgelder und Fahrverbote, wenn Cannabis am Steuer nachgewiesen wird.
  • Wiederholte Verstöße
    Wer wiederholt im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss auffällig wird, muss mit einer MPU rechnen.

Cannabismissbrauch

Cannabis am Steuer – Was passiert rechtlich? 

Dieses Schaubild zeigt die möglichen rechtlichen Folgen, wenn jemand unter dem Einfluss von Cannabis im Straßenverkehr erwischt wird. Hier erkläre ich Ihnen, was all die Begriffe bedeuten und was bei verschiedenen Verstößen auf Sie zukommen kann.

  • Wenn Sie Fahranfänger sind (entweder in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt), gilt für Sie ein besonders strenger Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Wenn Sie diesen Grenzwert überschreiten, begehen Sie eine Straftat. Das bedeutet, dass das Fahren unter Cannabiseinfluss in Ihrem Fall besonders ernst genommen wird. Ihnen drohen rechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen, ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Wenn Sie das erste Mal mit einem THC-Wert ab 3,5 ng/ml im Blut erwischt werden, gilt dies als Ordnungswidrigkeit. Das bedeutet, Sie bekommen ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Dies ist eine verwaltungsrechtliche Strafe und soll Sie davon abhalten, erneut unter Drogeneinfluss zu fahren.
  • Wenn Sie unter Cannabiseinfluss einen Unfall verursachen oder die Polizei bei einer Kontrolle feststellt, dass Sie Ausfallerscheinungen haben (z. B. unsicheres Fahrverhalten, verlangsamte Reaktionen), gilt dies als Straftat. In diesem Fall wird Ihnen besonders schwere Fahrlässigkeit vorgeworfen, was rechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen oder den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen kann.
  • Wenn Sie Cannabis zusammen mit Alkohol oder anderen Drogen konsumieren, wird dies als Mischkonsum betrachtet. Mischkonsum erhöht das Unfallrisiko erheblich, und deshalb wird es besonders hart bestraft. Auch hier droht eine MPU oder der Entzug der Fahrerlaubnis, da Mischkonsum als sehr gefährlich eingestuft wird.
  • Wenn festgestellt wird, dass Sie Cannabis regelmäßig konsumieren und es nicht schaffen, den Konsum vom Fahren zu trennen, wird dies als Missbrauch oder Abhängigkeit angesehen. In diesem Fall gelten Sie als ungeeignet, ein Fahrzeug zu führen, und die Fahrerlaubnis wird Ihnen entzogen. Sie können sie erst wiederbekommen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie Ihr Konsumverhalten dauerhaft geändert haben (zum Beispiel durch Abstinenznachweise).
  • Wenn es Anzeichen gibt, dass Sie möglicherweise Cannabis missbrauchen oder abhängig sind, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Diese Untersuchung soll klären, ob Sie trotz Ihres Konsums sicher am Straßenverkehr teilnehmen können.
  • Wenn Sie nach einer ersten Auffälligkeit erneut mit einem THC-Wert von mehr als 3,5 ng/ml im Blut erwischt werden, wird eine MPU angeordnet. Diese Untersuchung ist erforderlich, um zu prüfen, ob Sie in der Lage sind, sicher ein Fahrzeug zu führen.
  • Wenn die Behörde feststellt, dass Sie nicht in der Lage sind, sicher ein Fahrzeug zu führen (z. B. bei Cannabismissbrauch oder -abhängigkeit), wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Das bedeutet, Sie dürfen für eine bestimmte Zeit (in der Regel 9 bis 12 Monate) kein Fahrzeug führen. Erst nach einer positiven MPU oder nachgewiesener Abstinenz können Sie die Fahrerlaubnis wieder beantragen.
  • Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis bekommen Sie zusätzlich eine Geldstrafe, eine Sperrfrist (9-12 Monate), während der Sie keinen Führerschein beantragen dürfen, und die Entziehung wird im Fahreignungsregister eingetragen. Auch Ihre Führerscheinstelle wird darüber informiert.
  • Wenn Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen, wird die MPU angeordnet. Diese Untersuchung soll klären, ob Sie trotz Ihres Cannabiskonsums sicher ein Fahrzeug führen können. Manchmal wird auch ein ärztliches Gutachten verlangt, insbesondere wenn es Hinweise auf eine Abhängigkeit gibt.

Achtung!

Info!

Häufig gestellte Fragen & Antworten rund um das Thema MPU wegen Cannabisgesetz 2024

Es stellen sich viele Fragen, wenn man zur MPU muss. Wir beantworten Ihnen einige Fragen, die oft gestellt werden.

Nein, das Fahren unter Cannabiseinfluss bleibt verboten. Auch nach der Legalisierung gilt, dass THC die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen kann. Wer unter Einfluss von Cannabis fährt, riskiert Bußgelder, Punkte in Flensburg und den Entzug der Fahrerlaubnis (§ 24a StVG).

Seit dem 1. Juli 2024 gilt ein neuer Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum für den Straßenverkehr. Überschreitungen können zu Bußgeldern, Fahrverboten oder einer MPU-Anordnung führen. Für Fahranfänger und Personen mit Mischkonsum (z. B. Alkohol + Cannabis) gelten strengere Regeln.

Nicht unbedingt. Wer unterhalb des Grenzwerts bleibt oder erstmalig mit geringen THC-Werten auffällt, muss in der Regel keine MPU machen. Allerdings kann eine MPU angeordnet werden, wenn Zweifel an der Trennungsfähigkeit zwischen Konsum und Fahren bestehen (§ 13 FeV).

Wer wiederholt mit über 3,5 ng/ml THC im Blut auffällt, muss mit einer MPU rechnen. Wiederholte Verstöße deuten darauf hin, dass keine ausreichende Trennung zwischen Konsum und Fahren besteht.

Ja, der Führerschein kann entzogen werden, wenn:

  • Der THC-Grenzwert überschritten wird.
  • Eine Fahrt unter Cannabiseinfluss nachgewiesen wird.
  • Mischkonsum (Cannabis + Alkohol oder andere Drogen) festgestellt wird.
  • Eine Cannabisabhängigkeit oder ein Missbrauch vermutet wird (§ 46 FeV).

Gelegentlicher Konsum ohne Einfluss auf das Fahrverhalten ist nicht automatisch ein Problem. Die Führerscheinstelle prüft jedoch, ob eine stabile Trennung zwischen Konsum und Fahren besteht. Wenn Zweifel bestehen oder begleitende Faktoren (z. B. Mischkonsum, Ausfallerscheinungen) hinzukommen, kann eine MPU angeordnet werden (§ 14 FeV).

Ja, für Fahranfänger in der Probezeit gilt weiterhin ein striktes Fahrverbot unter Cannabiseinfluss. Bereits Werte ab 1,0 ng/ml können Konsequenzen haben, da die Trennungsfähigkeit in Frage gestellt wird (§ 24c StVG).

Wenn Cannabis im Blut nachgewiesen wird und es zu einem Unfall kommt, können strafrechtliche Konsequenzen drohen, darunter:

  • Entzug der Fahrerlaubnis.
  • Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB).
  • Schadenersatzansprüche von Unfallbeteiligten.

Um Probleme mit der Fahrerlaubnis zu vermeiden, ist es wichtig, eine klare Trennung zwischen Konsum und Fahren einzuhalten. Falls Zweifel bestehen, kann eine verkehrsmedizinische Untersuchung oder ein ärztliches Gutachten helfen, die Fahreignung nachzuweisen (§ 11 FeV).

Nein, ein ärztliches Attest allein reicht nicht aus, um eine MPU zu vermeiden. Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet im Einzelfall, ob eine MPU erforderlich ist. Ein stabiler, kontrollierter Konsum und eine nachweisbare Trennung von Konsum und Fahren können sich jedoch positiv auf die Entscheidung auswirken.