MPU-Gespräch bei Alkohol-Trunkenheit
Beurteilungskriterien A1 - A4
MPU-Gespräch und die Beurteilungskriterien für Fahreignung
Das MPU-Gespräch folgt keiner Willkür, sondern orientiert sich klar an festgelegten Beurteilungskriterien. Der Gutachter will verstehen, ob Sie die notwendigen Einstellungen und Verhaltensweisen für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr verinnerlicht haben. Dabei gibt es keine feste Anzahl an Kriterien, die Sie erfüllen müssen – vielmehr geht es darum, die Gesamtheit Ihrer Veränderungen und Ihre Einstellung zum eigenen Verhalten zu bewerten. Doch welche Kriterien schaut sich der Gutachter eigentlich genau an, und wie wird eine Entscheidung getroffen?
Welche Kriterien bewertet der Gutachter bei einer MPU?
Der Gutachter verwendet verschiedene Kriterien, um zu beurteilen, ob Ihre Veränderungen glaubhaft und nachhaltig sind. Diese Kriterien decken viele Aspekte ab, wie zum Beispiel Ihre emotionale Stabilität, Ihre Fähigkeit zur Selbstreflexion, Ihre soziale Einbindung und Ihr Verhalten in belastenden Situationen. Die Kriterien dienen dazu, ein ganzheitliches Bild von Ihnen zu erhalten und einzuschätzen, ob Sie in der Lage sind, verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilzunehmen.
Müssen alle Kriterien erfüllt sein, um zu bestehen?
Es gibt keine feste Anzahl an Kriterien, die erfüllt sein müssen, um eine positive MPU zu erhalten. Der Gutachter bewertet vielmehr die Gesamtheit Ihrer Situation. Es geht darum, ob Sie die notwendigen Schritte zur Veränderung unternommen haben, ob Sie die Ursachen Ihres Fehlverhaltens verstehen und wie Sie zukünftig mit schwierigen Situationen umgehen wollen. Wenn der Gutachter den Eindruck hat, dass Sie sich ehrlich mit Ihrem Verhalten auseinandergesetzt haben und geeignete Strategien entwickelt haben, um wieder sicher am Straßenverkehr teilzunehmen, stehen die Chancen gut, dass Sie die MPU bestehen.
Wie setzt der Gutachter die Kriterien ein?
Der Gutachter stellt Ihnen Fragen und hört sich Ihre Antworten genau an. Dabei prüft er, ob Ihre Aussagen zu den Kriterien passen. Zum Beispiel könnte er fragen, wie Sie in der Vergangenheit mit Frustration umgegangen sind und was Sie in der Zukunft anders machen wollen. Der Gutachter möchte verstehen, ob Sie die Ursachen Ihres Fehlverhaltens erkannt haben und welche konkreten Maßnahmen Sie ergriffen haben, um solche Situationen künftig zu vermeiden. Es geht darum, ob Ihre Veränderungen glaubhaft sind und ob Sie sich nachhaltig verbessert haben.
Worauf legt der Gutachter besonders Wert?
Der Gutachter legt besonderen Wert darauf, dass Sie ehrlich sind und sich mit Ihrem Verhalten auseinandergesetzt haben. Es geht nicht nur darum, Fehler zuzugeben, sondern auch zu zeigen, dass Sie verstanden haben, warum Sie diese Fehler gemacht haben und welche Konsequenzen sie hatten. Der Gutachter will sehen, dass Sie aus Ihren Fehlern gelernt haben und bereit sind, Ihr Verhalten anzupassen, um zukünftig sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.
Unsere Vorbereitung unterstützt Sie dabei, genau das zu erreichen – und so mit einem sicheren Gefühl in die MPU zu gehen. Wir helfen Ihnen, Ihre Veränderungen glaubwürdig und überzeugend darzustellen, sodass der Gutachter erkennt, dass Sie die richtigen Schritte unternommen haben, um dauerhaft ein verantwortungsvoller Verkehrsteilnehmer zu sein.
Im Folgenden erhalten Sie eine Erklärung der Kriterien von V1 bis V5 sowie eine nähere Betrachtung einiger wichtiger Punkte daraus.
Hypothese A1: Alkoholabhängigkeit
Überblick
Alkoholabhängigkeit ist eine schwerwiegende Störung, die durch einen unkontrollierten Konsum von Alkohol und die Unfähigkeit, diesen zu reduzieren, gekennzeichnet ist. Eine erfolgreiche Aufarbeitung und dauerhafte Abstinenz sind entscheidend, um die Fahreignung wiederzuerlangen. Die folgende Übersicht beschreibt die wesentlichen Kriterien, die bei der Beurteilung der Alkoholabhängigkeit berücksichtigt werden.
Kriterien für das Vorliegen einer Alkoholabhängigkeit
Diagnose durch Fachpersonen
Eine Alkoholabhängigkeit wird durch einen qualifizierten Arzt oder Psychotherapeuten nach anerkannten Standards (ICD-10 oder DSM-5) diagnostiziert. Hinweise können z. B. aus Suchttherapien oder medizinischen Berichten stammen.
Merkmale der Alkoholabhängigkeit
Die Diagnose wird gestellt, wenn bestimmte Verhaltensweisen oder körperliche Symptome vorliegen, darunter:
- Kontrollverlust: Unfähigkeit, Konsumverhalten zu steuern.
- Entzugssymptome: Zittern, Übelkeit oder Schlafprobleme bei Konsumreduktion.
- Toleranzentwicklung: Steigende Mengen erforderlich, um dieselbe Wirkung zu erzielen.
- Konsum trotz negativer Folgen: Weitertrinken trotz gesundheitlicher, sozialer oder beruflicher Probleme.
Screeninginstrumente
Fragen aus Tests wie AUDIT oder CAGE können erste Hinweise auf Alkoholabhängigkeit geben. Beispiel: Wurde häufiger mehr getrunken als beabsichtigt? Wurde Alkohol genutzt, um sich besser zu fühlen?
Kriterien für eine erfolgreiche Problembewältigung
Nachvollziehbare und anhaltende Abstinenz
Eine dauerhafte Abstinenz ist unerlässlich. Der Klient muss:
- Seit mindestens einem Jahr vollständig auf Alkohol verzichten.
- Abstinenz durch Haaranalysen, Urintests oder andere Marker nachweisen.
- Auch auf alkoholfreie Getränke mit Restalkohol verzichten.
Aufarbeitung der Abhängigkeit
Der Klient muss seine Alkoholabhängigkeit bearbeitet und die Ursachen verstanden haben. Erfolgreiche Entwöhnungsmaßnahmen – stationär, ambulant oder kombiniert – sind oft Teil dieses Prozesses. Wichtig ist die Vermittlung von Strategien zur Rückfallprävention.
Stabilisierung der Abstinenz und Rückfallprävention
Krankheitseinsicht und Motivation
Der Klient sollte ein klares Verständnis seiner Abhängigkeit entwickeln und erkennen, dass völlige Abstinenz notwendig ist. Wichtig ist:
- Einsicht: Akzeptanz der Diagnose und Vermeidung jeglichen Alkoholkonsums.
- Reflexion: Verständnis für persönliche Rückfallrisiken und die Gründe der Abstinenz.
- Motivation: Überwiegend innere Anreize für die Abstinenz.
Rückfallvermeidung
Eine stabile Abstinenz wird durch:
- Selbsthilfegruppen: Regelmäßige Teilnahme an unterstützenden Programmen.
- Handlungspläne: Strategien, um mit Rückfallsituationen umzugehen.
- Soziales Umfeld: Unterstützung durch Familie und Freunde.
Umgang mit Ausrutschern
Ein begrenzter Rückfall („lapse“) kann als Lernerfahrung gewertet werden, wenn der Klient:
- Den Vorfall reflektiert und daraus lernt.
- Konkrete Maßnahmen entwickelt, um zukünftige Risiken zu vermeiden.
- Eine zusätzliche Abstinenzphase von mindestens sechs Monaten nachweist.
Zusammenfassung A1
Die Hypothese A1 konzentriert sich darauf, ob eine Alkoholabhängigkeit vorliegt und wie der Klient durch Therapie und Verhaltensänderung eine stabile Abstinenz erreicht hat. Die Kriterien dienen als Leitfaden für die Bewertung der Fortschritte und der nachhaltigen Eignung für die Teilnahme am Straßenverkehr.
Hypothese A2: Missbrauch
Überblick
Alkoholmissbrauch liegt vor, wenn der Konsum von Alkohol wiederholt zu negativen Folgen führt, der Klient jedoch weiterhin nicht auf Alkohol verzichtet. Anders als bei der Alkoholabhängigkeit fehlt eine vollständige Bindung an die Substanz, jedoch ist die Fähigkeit zu kontrolliertem Konsum dauerhaft beeinträchtigt. Die folgende Übersicht beschreibt die Kriterien, die bei der Beurteilung des Missbrauchsverhaltens herangezogen werden.
Kriterien für das Vorliegen von Alkoholmissbrauch
Kriterium A 2.1 N: Substanzgebrauchsstörung oder schädlicher Gebrauch
Eine Substanzgebrauchsstörung nach DSM-5 oder ein schädlicher Gebrauch nach ICD-10 wird diagnostiziert, wenn:
- Der Alkoholkonsum zu einer tatsächlichen Schädigung der psychischen oder physischen Gesundheit geführt hat.
- Der Klient ein starkes Verlangen (Craving) nach Alkohol äußert.
- Wiederholte Versuche, den Alkoholkonsum zu reduzieren, erfolglos geblieben sind.
- Alkohol häufiger und in größeren Mengen konsumiert wurde als ursprünglich beabsichtigt.
- Der Konsum trotz körperlicher Gefährdung oder sozialer Probleme fortgesetzt wurde.
Zusätzlich können Toleranzentwicklung, Entzugssymptome und die Aufgabe wichtiger sozialer oder beruflicher Aktivitäten als Indikatoren herangezogen werden.
Hinweise auf eine unzureichende Kontrollfähigkeit
Kriterium A 2.2 N: Ableitung aus der Lerngeschichte
Der Klient zeigt in seiner Konsumhistorie, dass er nicht in der Lage ist, Alkohol kontrolliert zu konsumieren. Dies wird deutlich durch:
- Toleranzentwicklung:
- Steigende Blutalkoholkonzentrationen (BAK) bei wiederholten Delikten.
- Ungewöhnlich hohe BAK-Werte (über 1,6‰) ohne erkennbare Ausfallerscheinungen.
- Belastende soziale Folgen:
- Konflikte wie Scheidung oder Arbeitsplatzverlust wurden durch Alkohol verursacht oder verschärft.
- Negative Rückmeldungen von Bezugspersonen führten nur zu vorübergehenden Änderungen.
- Unzureichende Lernbereitschaft:
- Rückfälle nach Kursen zur Wiederherstellung der Fahreignung (§70 FeV) oder nach positivem Gutachten.
- Wiederholte Entziehungen der Fahrerlaubnis aufgrund von Alkoholdelikten.
- Psychophysische Schäden:
- Ärztliche Befunde weisen auf alkoholbedingte Gesundheitsschäden hin (z. B. erhöhte Leberwerte, neurologische Beeinträchtigungen).
- Problematische Trinkmotive:
- Alkohol wird genutzt, um psychische Spannungen abzubauen oder problematische Selbstwahrnehmung zu unterdrücken.
- Trinkanlässe sind häufig emotional oder situativ ausgelöst und führen zu unkontrolliertem Konsum.
Kriterien für eine angemessene Problembewältigung
Kriterium A 2.3 N: Konsequenter Alkoholverzicht
Der Klient muss nachweisen, dass er konsequent auf Alkohol verzichtet. Dies wird durch medizinische Befunde und Verhaltensänderungen belegt:
- Der Verzicht umfasst auch alkoholfreie Getränke mit Restalkohol und alkoholhaltige Speisen.
- Es dürfen keine Hinweise auf aktuellen Alkoholkonsum oder alkoholbedingte Auffälligkeiten vorliegen (z. B. durch Laborwerte oder klinische Untersuchungen).
- Regelmäßige Abstinenzkontrollen (z. B. EtG- oder PEth-Analysen) bestätigen den Verzicht über einen ausreichend langen Zeitraum.
Kontraindikatoren:
- Hinweise auf Alkoholmissbrauch in jüngerer Vergangenheit (z. B. foetor alcoholicus bei der Untersuchung).
- Abweichende oder erhöhte Laborwerte, die auf Alkoholkonsum hinweisen.
Kriterium A 2.4 N: Dauerhafter und stabiler Verzicht
Ein tragfähiger Alkoholverzicht ist auf Dauer angelegt und wird durch das soziale Umfeld sowie geeignete Maßnahmen gestützt:
- Der Klient erkennt, dass der Verzicht nicht nur zweckgebunden (z. B. für die Fahrerlaubnis), sondern langfristig notwendig ist.
- Rückfallrisiken im beruflichen und privaten Umfeld wurden erkannt und minimiert.
- Der Alkoholverzicht wird durch Unterstützung aus dem sozialen Umfeld gefördert.
- Therapeutische Maßnahmen wurden erfolgreich abgeschlossen, und die neuen Verhaltensweisen sind in den Alltag integriert.
Kontraindikatoren:
- Die Motivation für den Verzicht ist rein zweckgebunden.
- Rückfallfördernde Umstände (z. B. gleichbleibendes soziales Umfeld oder fehlende alternative Verhaltensweisen) bestehen weiterhin.
Kriterium A 2.5 K: Motivation zum dauerhaften Verzicht
Der Klient ist motiviert, dauerhaft auf Alkohol zu verzichten. Dies zeigt sich durch:
- Eine nachvollziehbare Einsicht in die Gründe des früheren Alkoholmissbrauchs.
- Aktive Problemlösungsstrategien zur Vermeidung von Rückfällen.
- Eine positive Zukunftsperspektive und ein realistisches Verständnis der Folgen von Alkoholkonsum.
Kontraindikatoren:
- Bagatellisierung oder Verdrängung der Problematik.
- Unrealistische Abgrenzung von „echten Alkoholikern“.
Kriterium A 2.6 K: Neue Erfahrungen als Verstärker
Durch den Alkoholverzicht sammelt der Klient positive Erfahrungen, die die Motivation stärken:
- Aufnahme neuer Hobbys oder Aktivitäten.
- Aufbau eines unterstützenden sozialen Umfelds, das nicht alkoholfokussiert ist.
- Verbesserte Beziehungen in Familie und Beruf.
- Wahrnehmung persönlicher Fortschritte und einer erhöhten Lebensqualität.
Kontraindikator:
- Rückzug und Isolation ohne „Trinkgenossen“.
Kriterium A 2.7 N: Kontrolliertes Trinken (KT)
In seltenen Fällen kann kontrollierter Konsum von Alkohol als therapeutisches Ziel akzeptiert werden, wenn:
- Ein belastbares Konzept für kontrolliertes Trinken erarbeitet wurde.
- Die Umsetzung des KT durch toxikologische Tests belegt wird.
- Der Klient eine stabile Lebenssituation und Unterstützung durch Fachpersonal hat.
Kontraindikatoren:
- Abhängigkeit oder psychische/physische Erkrankungen, die Alkoholkonsum ausschließen.
- Fehlende Bereitschaft zur Selbstkontrolle und unzureichende Kenntnisse zu Alkoholgrenzen.
Fazit
Die Hypothese A2 zielt darauf ab zu prüfen, ob der Klient in der Lage ist, Alkohol dauerhaft zu meiden oder ein kontrolliertes Trinkverhalten zu etablieren, um eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu gewährleisten. Der Nachweis eines stabilen Alkoholverzichts oder eines belastbaren KT-Konzepts ist hierbei entscheidend.
Hypothese A3: Gefährdung
Überblick
Alkoholgefährdung beschreibt einen Zustand gesteigerter Alkoholgewöhnung oder unkontrollierter Trinkepisoden, ohne die Diagnosekriterien für Alkoholabhängigkeit oder -missbrauch vollständig zu erfüllen. Betroffene haben jedoch ein erhöhtes Risiko für problematische Konsummuster, die zu gesundheitlichen, sozialen oder psychischen Beeinträchtigungen führen können. Entscheidend ist, dass der Klient in der Lage ist, sein Trinkverhalten durch Problembewusstsein und gezielte Maßnahmen nachhaltig zu verändern.
Kriterien für das Vorliegen einer Alkoholgefährdung
Kriterium A 3.1 K: Erhöhte Alkoholtoleranz und unkontrollierte Trinkepisoden
Eine Alkoholgefährdung kann angenommen werden, wenn:
- Trunkenheitsfahrten mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 ‰ oder mehr aktenkundig sind.
- Es wiederholt zu Trinkanlässen mit hohen BAK-Werten (1,1 ‰ bis 1,3 ‰) kam.
- Der Klient den Überblick über konsumierte Mengen verloren hat oder unkontrollierte Trinkepisoden aufweist.
- Es Hinweise auf körperliche Folgeschäden durch Alkohol gibt (z. B. Hautveränderungen, Koordinationsstörungen, Polyneuropathie).
- Frühere alkoholbedingte gesundheitliche Schäden dokumentiert sind (z. B. erhöhte Leberwerte, Berichte über Alkoholvergiftungen).
Kriterium A 3.2 K: Persönliche Trinkmotive und Entlastungstrinken
Persönliche, nicht-soziale Trinkmotive sind ein weiterer Hinweis auf eine Alkoholgefährdung. Der Klient hat möglicherweise:
- Alkohol konsumiert, um Stimmungen zu regulieren (z. B. Stressabbau, Stimmungsaufhellung bei depressiven Phasen).
- In belastenden Lebenssituationen oder bei traumatischen Ereignissen vermehrt Alkohol getrunken.
- Alkohol genutzt, um soziale Unsicherheiten zu kompensieren oder Selbstbewusstsein zu stärken.
- Ein gesteigertes Bedürfnis nach Entlastung durch Alkohol verspürt, insbesondere in Übergangsphasen des Lebens (z. B. Pensionierung, Scheidung).
Kriterien für eine angemessene Problembewältigung
Kriterium A 3.3 K: Nachhaltige Veränderung des Trinkverhaltens
Eine Veränderung des Trinkverhaltens gilt als erfolgreich, wenn:
- Der Alkoholkonsum des Klienten auf ein risikoarmes Niveau reduziert wurde.
- Trinkanlässe und -mengen wurden zuverlässig angepasst.
- Der Klient hat neue Gewohnheiten etabliert und berichtet von positiven Veränderungen in Gesundheit und Lebensqualität.
- Die Verhaltensänderung besteht über einen ausreichend langen Zeitraum (mindestens sechs Monate).
Kontraindikatoren:
- Alkoholbedingte gesundheitliche oder soziale Probleme bestehen weiterhin.
- Rückfälle in unkontrolliertes Trinkverhalten sind dokumentiert.
Kriterium A 3.4 K: Gefestigte Motivation und stabilisierende Erfahrungen
Die Verhaltensänderung ist gefestigt, wenn der Klient:
- Die persönliche Relevanz seiner Alkoholgefährdung erkannt hat.
- Präventive Maßnahmen ergriffen hat, um Rückfälle zu vermeiden.
- Positive soziale, berufliche und gesundheitliche Erfahrungen durch die Veränderung gesammelt hat.
- Unterstützende Netzwerke oder neue soziale Kontakte aufgebaut hat.
Kontraindikatoren:
- Veränderungen wurden nur aus äußerem Druck vorgenommen.
- Die Einsicht in die Notwendigkeit der Veränderung fehlt.
Kriterium A 3.5 K: Langfristige Stabilität
Die langfristige Stabilität der Verhaltensänderung zeigt sich durch:
- Nachvollziehbare Strategien zur Aufrechterhaltung des geänderten Verhaltens.
- Günstige Veränderungen im sozialen, beruflichen oder familiären Umfeld.
- Reduktion von Stress- und Belastungssituationen, die früher zu erhöhtem Alkoholkonsum führten.
- Aufbau von Alternativen zu früheren Trinksituationen (z. B. neue Hobbys, Sport, soziale Aktivitäten).
Kontraindikatoren:
- Verbleib in früheren sozialen oder beruflichen Kontexten, die das problematische Trinkverhalten gefördert haben.
- Fehlende alternative Verhaltensweisen oder Rückzug aus sozialen Aktivitäten.
Zusammenfassung
Die Hypothese A3 zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Klienten mit einer Alkoholgefährdung ihr Trinkverhalten nachhaltig verändern können. Bei einer erfolgreichen Umsetzung wird von einer stabilen Kontrolle des Alkoholkonsums ausgegangen, die keine Einschränkungen der Fahreignung erwarten lässt.
Hypothese A4: Trennung von Trinken und Fahren
Überblick
Die Fähigkeit, Alkoholgenuss und Teilnahme am Straßenverkehr zuverlässig zu trennen, ist eine zentrale Voraussetzung für die Fahreignung. Diese Hypothese prüft, ob der Klient in der Lage ist, auch unter realen und schwierigen Bedingungen kein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss zu führen. Hierbei werden sowohl organisatorische Maßnahmen als auch persönliche Vorsätze und Einsichten betrachtet.
Kriterien für die Überprüfung der Trennfähigkeit
Kriterium A 4.1 K: Klare Vorsätze und deren Umsetzung
Der Klient hat den konkreten Vorsatz, eine Fahrt nur dann anzutreten, wenn keine für die Verkehrsteilnahme relevante Alkoholwirkung vorliegt, und kann diesen Vorsatz auch umsetzen.
- Der Klient hat den festen Vorsatz gefasst, kein Fahrzeug im Verkehr zu führen, wenn er eine Alkoholisierung aufweist, die unter ungünstigen Umständen zu einem Konflikt mit gesetzlichen Regelungen führen kann (d.h. BAK ab 0,3‰ beim Führen eines Kfz).
- Er ist sich bewusst, dass er die Umsetzung dieses Vorsatzes nicht an körperlich erlebten Alkoholwirkungen festmachen darf.
- Geplante Alkoholkonsummuster führen nicht zu einem problematischen BAK.
- Der Klient kann über Einsichtsprozesse berichten, die als Grundlage für eine dauerhafte Verhaltensänderung plausibel sind.
Kontraindikatoren:
- Der Klient neigt zu spontanen Entschlüssen oder ist besonders leicht beeinflussbar.
- Probleme bei der Einsicht in gesetzliche Regelungen und Sanktionen.
Kriterium A 4.2 K: Organisation von Trinkanlässen und Fahrten
Der Klient organisiert Alkoholtrinkanlässe und Fahrten so, dass ein problematisches Zusammentreffen verhindert wird, und behält seine Vorsätze auch unter unvorhergesehenen Umständen bei.
- Fahrten werden zuverlässig von Trinkanlässen getrennt.
- Vorsätze sind konkret und umsetzbar.
- Der Klient plant Trinkanlässe so, dass das Fahrzeug sich nicht am Trinkort befindet.
- Er ist sich der enthemmenden Wirkung von Alkohol bewusst und berücksichtigt diese in seinen Planungen.
Kontraindikatoren:
- Vorsätze beschränken sich auf Allgemeinplätze („Ich lasse das Auto stehen, wenn ich zu viel trinke“).
- Der Klient verlässt sich ausschließlich auf Willensstärke oder die Mitwirkung anderer.
Kriterium A 4.3 K: Realistische Einschätzung von Alkoholkonsum und Risiken
Der Klient wird sein Trinkverhalten, die entsprechenden Alkoholauswirkungen und die Risiken einer Fahrt unter Alkoholeinfluss auch unter ungünstigen Bedingungen richtig einschätzen.
- Der Klient verfügt über eine zuverlässige Methode, Überblick über seinen Alkoholkonsum zu behalten.
- Er kalkuliert Trinkdauer und Getränkeangebot realistisch ein.
- Angemessene Selbstbeobachtung und Introspektion sind vorhanden.
- Hohe Trinkmengen werden nicht durch situative oder emotionale Gründe gerechtfertigt.
Kontraindikatoren:
- Der Klient verlässt sich allein auf seine Merkfähigkeit oder körperliche Empfindungen.
- Spontane Stimmungsschwünge beeinträchtigen die Fähigkeit zur Selbstkontrolle.
Zusammenfassung
Die Hypothese A4 fordert vom Klienten eine stabile Trennung von Alkoholkonsum und Verkehrsteilnahme. Dies umfasst klare Vorsätze, deren organisatorische Umsetzung sowie eine realistische Einschätzung der Risiken. Bei Erfüllung dieser Kriterien kann von einer sicheren Verkehrsteilnahme ausgegangen werden.
Inhalt
- Hypothese A1: Alkoholabhängigkeit
- Überblick
- Kriterien für das Vorliegen einer Alkoholabhängigkeit
- Diagnose durch Fachpersonen
- Merkmale der Alkoholabhängigkeit
- Screeninginstrumente
- Kriterien für eine erfolgreiche Problembewältigung
- Nachvollziehbare und anhaltende Abstinenz
- Aufarbeitung der Abhängigkeit
- Stabilisierung der Abstinenz und Rückfallprävention
- Krankheitseinsicht und Motivation
- Rückfallvermeidung
- Umgang mit Ausrutschern
- Zusammenfassung A1
- Hypothese A2: Missbrauch
- Überblick
- Kriterien für das Vorliegen von Alkoholmissbrauch
- Kriterium A 2.1 N: Substanzgebrauchsstörung oder schädlicher Gebrauch
- Hinweise auf eine unzureichende Kontrollfähigkeit
- Kriterium A 2.2 N: Ableitung aus der Lerngeschichte
- Kriterien für eine angemessene Problembewältigung
- Kriterium A 2.3 N: Konsequenter Alkoholverzicht
- Kriterium A 2.4 N: Dauerhafter und stabiler Verzicht
- Kriterium A 2.5 K: Motivation zum dauerhaften Verzicht
- Kriterium A 2.6 K: Neue Erfahrungen als Verstärker
- Kriterium A 2.7 N: Kontrolliertes Trinken (KT)
- Fazit
- Hypothese A3: Gefährdung
- Überblick
- Kriterien für das Vorliegen einer Alkoholgefährdung
- Kriterium A 3.1 K: Erhöhte Alkoholtoleranz und unkontrollierte Trinkepisoden
- Kriterium A 3.2 K: Persönliche Trinkmotive und Entlastungstrinken
- Kriterien für eine angemessene Problembewältigung
- Kriterium A 3.3 K: Nachhaltige Veränderung des Trinkverhaltens
- Kriterium A 3.4 K: Gefestigte Motivation und stabilisierende Erfahrungen
- Kriterium A 3.5 K: Langfristige Stabilität
- Zusammenfassung
- Hypothese A4: Trennung von Trinken und Fahren