Medizinal Cannabis

Konsequenzen für die Fahreignung

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Medizinal Cannabis

Auch für Patienten mit ärztlicher Verordnung von Cannabis gelten strenge Vorschriften im Straßenverkehr. Die Patienten tragen die Verantwortung, ihre Fahrtüchtigkeit selbstkritisch zu bewerten und sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, um im Straßenverkehr sicher und regelkonform zu agieren.

Grundlagen der Verschreibung

Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Teilnahme am Straßenverkehr mit medizinischem Cannabis

(StVG, FeV, BtMG, StVO)

  • Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sieht in §24a vor, dass das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln, wie THC, eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Dies gilt unabhängig von der Verschreibung durch einen Arzt.
  • Für Cannabis besteht in Deutschland ein THC-Grenzwert von 1,0 – 3,5 ng/ml im Blutserum. Wird dieser Wert überschritten und eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit festgestellt, drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar der Entzug des Führerscheins.
  • Die Fahrerlaubnis-Verordnung (§11 FeV) regelt die gesundheitlichen Anforderungen an die Fahreignung. Patienten, die medizinisches Cannabis verwenden, müssen nachweisen können, dass ihre Fahrtüchtigkeit gewährleistet ist.
  • Im Zweifelsfall kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich sein, um die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs zu prüfen. Eine stabile, ärztlich kontrollierte Einnahme von medizinischem Cannabis kann bei Nachweis einer stabilen Fahrtüchtigkeit positiv berücksichtigt werden.
  • Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ordnet Cannabis als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel in Anlage III ein, wodurch die Verschreibung strengen Auflagen unterliegt. Auch Patienten mit medizinischer Indikation müssen ihre Fahrtüchtigkeit sicherstellen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
  • 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verlangt, dass alle Verkehrsteilnehmer sicher fahren und Rücksicht auf andere nehmen. Diese Vorschrift gilt auch für Patienten, die Cannabis aus medizinischen Gründen verschrieben bekommen haben. Ein verantwortungsbewusster Umgang und die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit sind in diesen Fällen entscheidend.

Führerscheinrechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Das Fahren unter Cannabiseinfluss ohne medizinische Indikation oder bei nachweislicher Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit kann schwerwiegende Folgen haben, darunter den Verlust des Führerscheins, Bußgelder und die Anordnung einer MPU

Patienten, die medizinisches Cannabis unter ärztlicher Aufsicht verwenden und nachweislich fahrtüchtig sind, können ihren Führerschein behalten, sofern die Fahrtauglichkeit gesichert ist. Eine verkehrsmedizinische Untersuchung kann hierbei unterstützen.

Wichtig!

Empfehlung für Patienten

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur MPU wegen Cannabis

Es stellen sich viele Fragen, wenn man zur MPU muss. Wir beantworten Ihnen einige Fragen, die oft gestellt werden.

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bewertet die Fahreignung einer Person. Bei Cannabis-Konsum wird sie angeordnet, wenn hohe THC-Werte im Blut festgestellt werden, wiederholte Verstöße vorliegen oder Mischkonsum mit anderen Substanzen wie Alkohol nachgewiesen wird.
Obwohl Cannabis legalisiert wurde, bleiben die MPU-Kriterien unverändert. Allerdings werden nun hauptsächlich schwerwiegendere Fälle zur MPU gebeten, was strengere Anforderungen mit sich bringt.
Das D2-Kriterium bezieht sich auf fortgeschrittene Drogenproblematiken und erfordert in der Regel einen 12-monatigen Abstinenznachweis. Das D3-Kriterium betrifft weniger schwerwiegende Fälle, bei denen oft ein 6-monatiger Abstinenznachweis ausreicht.
Abstinenz kann durch Haaranalysen oder Urinkontrollen nachgewiesen werden. Haaranalysen decken längere Zeiträume ab, während Urinkontrollen kurzfristige Nachweise ermöglichen.
Haaranalysen sind diskreter und erfordern weniger Termine, da sie längere Zeiträume abdecken. Urinkontrollen sind häufiger und weniger diskret, aber notwendig, wenn keine ausreichende Haarlänge vorhanden ist.

Eine verkehrspsychologische Beratung hilft, das Konsumverhalten aufzuarbeiten und die Anforderungen der MPU zu verstehen.

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Behörde, liegt aber meist zwischen 4 und 8 Wochen.
Ein D4-Fall bezieht sich auf kontrollierten Konsum. Obwohl theoretisch möglich, raten Experten davon ab, da viele Gutachter skeptisch sind, ob Konsum und Fahren sicher getrennt werden können.
Je nach Einstufung (D2 oder D3) sind 6 bis 12 Monate Abstinenznachweis erforderlich. Zusätzlich sollten 2–3 Monate für die verkehrspsychologische Beratung eingeplant werden.

In den meisten Fällen ist ein Abstinenznachweis zwingend erforderlich, insbesondere bei D2-Fällen.

Bei einem 6-monatigen Abstinenzprogramm sind mindestens 4 Urinkontrollen erforderlich, bei 12 Monaten mindestens 6 Kontrollen.

Die Kosten variieren, liegen aber meist ca. 750 Euro, abhängig von der Begutachtungsstelle und ob man einen Dolmetscher benötigt (+350€).

Ja, eine Wiederholung ist möglich. Es sollte jedoch eine gründliche Vorbereitung erfolgen, um die Erfolgschancen zu erhöhen.

Ein Rückfall kann das Abstinenzprogramm verlängern oder zum Abbruch führen. Es ist wichtig, ehrlich mit dem Berater darüber zu sprechen.
Nein, der Erwerb oder die Nutzung gefälschter Nachweise ist illegal und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
THC kann je nach Konsumverhalten und Stoffwechsel mehrere Tage bis Wochen im Blut nachweisbar sein.
Es wird empfohlen, auf CBD-Produkte zu verzichten, da sie geringe Mengen THC enthalten können, was zu positiven Tests führen kann.
Nach bestandener MPU geben Sie das Gutachten bei der zuständigen Führerscheinstelle ab und erhalten Ihren Führerschein zurück.
Es wird empfohlen, auch auf Alkohol zu verzichten, insbesondere bei Mischkonsum-Problematiken, da dies negativ bewertet werden kann.