Medizinal Cannabis

Konsequenzen für die Fahreignung

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Medizinal Cannabis

Auch für Patienten mit ärztlicher Verordnung von Cannabis gelten strenge Vorschriften im Straßenverkehr. Die Patienten tragen die Verantwortung, ihre Fahrtüchtigkeit selbstkritisch zu bewerten und sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, um im Straßenverkehr sicher und regelkonform zu agieren.

Grundlagen der Verschreibung

Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Teilnahme am Straßenverkehr mit medizinischem Cannabis

(StVG, FeV, BtMG, StVO)

  • Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sieht in §24a vor, dass das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln, wie THC, eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Dies gilt unabhängig von der Verschreibung durch einen Arzt.
  • Für Cannabis besteht in Deutschland ein THC-Grenzwert von 1,0 – 3,5 ng/ml im Blutserum. Wird dieser Wert überschritten und eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit festgestellt, drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar der Entzug des Führerscheins.
  • Die Fahrerlaubnis-Verordnung (§11 FeV) regelt die gesundheitlichen Anforderungen an die Fahreignung. Patienten, die medizinisches Cannabis verwenden, müssen nachweisen können, dass ihre Fahrtüchtigkeit gewährleistet ist.
  • Im Zweifelsfall kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich sein, um die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs zu prüfen. Eine stabile, ärztlich kontrollierte Einnahme von medizinischem Cannabis kann bei Nachweis einer stabilen Fahrtüchtigkeit positiv berücksichtigt werden.
  • Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ordnet Cannabis als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel in Anlage III ein, wodurch die Verschreibung strengen Auflagen unterliegt. Auch Patienten mit medizinischer Indikation müssen ihre Fahrtüchtigkeit sicherstellen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
  • 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verlangt, dass alle Verkehrsteilnehmer sicher fahren und Rücksicht auf andere nehmen. Diese Vorschrift gilt auch für Patienten, die Cannabis aus medizinischen Gründen verschrieben bekommen haben. Ein verantwortungsbewusster Umgang und die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit sind in diesen Fällen entscheidend.

Führerscheinrechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Das Fahren unter Cannabiseinfluss ohne medizinische Indikation oder bei nachweislicher Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit kann schwerwiegende Folgen haben, darunter den Verlust des Führerscheins, Bußgelder und die Anordnung einer MPU

Patienten, die medizinisches Cannabis unter ärztlicher Aufsicht verwenden und nachweislich fahrtüchtig sind, können ihren Führerschein behalten, sofern die Fahrtauglichkeit gesichert ist. Eine verkehrsmedizinische Untersuchung kann hierbei unterstützen.

Wichtig!

Empfehlung für Patienten

Häufig gestellte Fragen & Antworten rund um das Thema MPU wegen Medizinal-Cannabis

Es stellen sich viele Fragen, wenn man zur MPU muss. Wir beantworten Ihnen einige Fragen, die oft gestellt werden.

Ja, aber nur, wenn Ihre Fahrtüchtigkeit nicht eingeschränkt ist. Laut Fahrerlaubnis-Verordnung (§11 FeV) dürfen Personen, die unter Medikamenteneinfluss stehen, nur dann ein Fahrzeug führen, wenn sie sicher am Straßenverkehr teilnehmen können.

Ja, für alle Verkehrsteilnehmer gilt ein THC-Grenzwert im Blutserum von 1,0–3,5 ng/ml. Allerdings kann auch unterhalb dieses Wertes eine Beeinträchtigung vorliegen, die Sanktionen nach sich zieht (§ 24a StVG).

Sie sollten stets Ihre ärztliche Verschreibung und eine Bescheinigung zur Notwendigkeit der Medikation mitführen. Die Polizei kann dennoch eine Blutprobe veranlassen, um eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit festzustellen (§ 81a StPO).

Bleiben Sie ruhig, kooperieren Sie und legen Sie Ihre ärztliche Verschreibung sowie eine Bescheinigung zur Medikation vor.

Ja, THC hat eine psychoaktive Wirkung und kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. CBD hingegen ist nicht berauschend und gilt als unproblematisch im Straßenverkehr.

Ja, wenn nachgewiesen wird, dass Ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt war oder Sie ohne ärztliche Kontrolle konsumieren. Die Fahrerlaubnisbehörde kann dann eine MPU anordnen (§ 11 FeV). Insbesondere bei auffälligem Fahrverhalten oder einem hohen THC-Wert kann die Führerscheinstelle eine MPU verlangen.

Es wird empfohlen, Ihre Reaktion auf das Medikament in einer fahrfreien Phase zu testen. Zudem sollten Sie sich regelmäßig ärztlich untersuchen lassen, um Ihre Fahreignung dokumentieren zu können (§ 14 FeV).

Ein verkehrsmedizinisches Gutachten kann helfen, die Fahreignung nachzuweisen. Patienten sollten zudem eng mit ihrem Arzt zusammenarbeiten und sich beraten lassen.

Ja, insbesondere bei Beginn der Medikation oder Dosisanpassungen sollte eine Fahrpause eingehalten werden. Die individuelle Reaktion sollte getestet werden, bevor man sich hinters Steuer setzt.

Bei festgestellter Fahruntüchtigkeit drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Wiederholte Verstöße können eine MPU nach sich ziehen.

Das hängt vom Einzelfall ab. In sicherheitsrelevanten Berufen wie LKW-, Bus- oder Taxifahrer gelten besonders strenge Regeln. Ein verkehrsmedizinisches Gutachten kann hier Klarheit schaffen.

Es empfiehlt sich, frühzeitig eine MPU-Beratung in Anspruch zu nehmen, um bestmöglich vorbereitet zu sein und unnötige Verzögerungen oder negative Begutachtungen zu vermeiden.

Ein ärztliches Attest allein reicht meist nicht aus. Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet im Einzelfall, ob eine MPU notwendig ist (§ 13 FeV). Eine verkehrsmedizinische Untersuchung kann helfen, Zweifel frühzeitig auszuräumen.