KBA-Auszug
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Was ist ein KBA-Auszug?

Ein KBA-Auszug ist ein Dokument aus dem Fahreignungsregister (FAER), das beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt wird. Der Auszug enthält sämtliche relevanten Eintragungen zu Verkehrsverstößen einer Person, wie etwa Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist dieser Auszug eine zentrale Informationsquelle, die für die Beurteilung der Verkehrssicherheit des Antragstellers eine entscheidende Rolle spielt.

Warum ist der KBA-Auszug so zentral für die MPU?
- Der KBA-Auszug gibt Aufschluss über frühere Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und andere Verkehrsvorschriften.
- Die Einträge zeigen, ob der Antragsteller wiederholt gegen Verkehrsregeln verstoßen hat und helfen dem MPU-Gutachter, Muster im Verkehrsverhalten zu erkennen.
- Gutachter nutzen diese Informationen, um zu bewerten, ob Verhaltensänderungen eingetreten sind und ob eine Einsichtsfähigkeit vorhanden ist, was für die Fahreignung essenziell ist.
- Positive Eintragungen (wie ein sauberes Register) können die Chancen für eine erfolgreiche MPU erhöhen, während schwere oder wiederholte Verstöße das Gegenteil bewirken können.
Eintragungen im FAER
- Im FAER werden verkehrsrechtliche Verstöße festgehalten, die auf Fahreignungszweifel hinweisen, wie z. B. Straftaten im Straßenverkehr, Ordnungswidrigkeiten ab einem bestimmten Schweregrad und Verstöße, die zu Fahrverboten oder zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt haben.
- Es wird ein Punktesystem angewandt, das Verstöße unterschiedlich bewertet. Je nach Schweregrad werden Punkte vergeben, die im Fall von wiederholten Verstößen zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen können.
§ 28 StVG regelt, wer Einsicht in das Register nehmen darf. Dazu gehören Behörden wie die Polizei und Gerichte, aber auch bestimmte öffentliche Stellen zur Überwachung der Verkehrssicherheit.
Betroffene Personen haben das Recht, eine Auskunft über ihre eigenen Eintragungen im Register zu beantragen. Dies wird als „KBA-Auszug“ bezeichnet und kann insbesondere für die MPU relevant sein, da Gutachter diesen Auszug zur Beurteilung der Fahreignung benötigen.

Tilgungsfristen
- § 29 StVG legt die Tilgungsfristen für die Einträge im Fahreignungsregister fest, also wie lange Verkehrsverstöße und damit verbundene Punkte gespeichert bleiben.
- Die Dauer der Tilgung richtet sich nach der Schwere des Verstoßes:
- 2,5 Jahre bei Ordnungswidrigkeiten (z. B. geringfügige Verstöße ohne Fahrverbot).
- 5 Jahre bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten, die zu Fahrverboten führen.
- 10 Jahre bei Straftaten, die mit der Entziehung der Fahrerlaubnis geahndet wurden oder anderen schwerwiegenden Verkehrsverstößen.
- Diese Fristen beginnen grundsätzlich ab dem Tag der Rechtskraft des Verstoßes.


Welche Konsequenzen entstehen für die MPU?
- Nach Ablauf der Tilgungsfrist darf ein Eintrag im Fahreignungsregister nicht mehr gegen die betreffende Person verwertet werden. Es tritt ein Verwertungsverbot in Kraft, was bedeutet, dass die Einträge gelöscht werden und keine Rolle mehr bei der Fahreignungsbewertung spielen dürfen.
- Dies ist insbesondere für die MPU relevant, da ältere, getilgte Verstöße somit nicht mehr berücksichtigt werden können.
- Innerhalb der MPU Beratung unterstützen wir Sie bei der Auswertung des KBA-Auszugs.
Eine Seite aus einem KBA-Auszug enthält folgende aufschlussreiche Informationen:
Überblick über begangene Verkehrsverstöße, inklusive Datum und Uhrzeit der Tat, Art des Verstoßes und genauer Tatort.
Festgelegte Sanktionen wie Bußgelder und die Anzahl der Punkte.
Gesetzliche Grundlagen, die den Verstoß und die daraus resultierenden Sanktionen regeln.
Informationen darüber, wie lange der Verstoß im Register verbleibt, wann die Tilgungsfrist endet und ab wann das Verwertungsverbot gilt, das sicherstellt, dass ältere Verstöße nach einer gewissen Zeit nicht mehr gegen den Fahrer verwendet werden können.
Entscheidungsdaten: Angaben zur Rechtskraft sowie der ausstellenden Behörde und deren Aktenzeichen.
Häufig gestellte Fragen & Antworten rund um das Thema MPU wegen KBA-Auszug
Was ist ein KBA-Auszug und warum ist er wichtig?
Ein KBA-Auszug ist ein offizielles Dokument des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), das Ihre Einträge im Fahreignungsregister (FAER) enthält. Dieser Auszug gibt detaillierte Auskunft über Ihre verkehrsrechtliche Vergangenheit und kann für verschiedene Zwecke erforderlich sein.
Er enthält unter anderem:
- Die Anzahl und Art Ihrer Punkte in Flensburg sowie deren Auswirkungen auf Ihre Fahreignung.
- Eingetragene Verkehrsverstöße, z. B. Alkohol- oder Drogenfahrten, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Straftaten im Straßenverkehr.
- Informationen zu Ihrer Fahrerlaubnis, z. B. ob ein Führerschein erteilt, entzogen oder neu ausgestellt wurde.
- Angaben zu Fahrverboten, Sperrfristen und anderen Maßnahmen, falls diese gegen Sie verhängt wurden.
Da der KBA-Auszug oft die Grundlage für behördliche Entscheidungen über Ihre Fahreignung bildet, ist es wichtig, ihn genau zu kennen und zu verstehen – insbesondere, wenn Sie eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) absolvieren müssen.
Brauche ich einen KBA-Auszug?
Nicht in jedem Fall, aber in vielen Situationen ist es ratsam, den KBA-Auszug zu beantragen. Besonders bei komplexeren Fällen oder wenn Sie mehrere Einträge im FAER haben, ist eine genaue Analyse notwendig.
Wir empfehlen einen KBA-Auszug insbesondere, wenn:
- Sie sich auf eine MPU vorbereiten müssen.
- Sie wissen möchten, welche Punkte oder Verstöße gegen Sie registriert sind.
- Sie rechtzeitig klären möchten, ob Ihr Punktestand oder eine frühere Auffälligkeit Probleme bei der Fahrerlaubnis-Wiedererteilung verursachen kann.
Unsere MPU-Beratung ist darauf spezialisiert, mit Ihnen Ihren KBA-Auszug individuell zu analysieren und Ihnen bei der richtigen Vorbereitung zu helfen.
Was bringt mir der KBA-Auszug?
Ein KBA-Auszug hilft Ihnen dabei, sich einen vollständigen Überblick über Ihre verkehrsrechtlichen Einträge zu verschaffen.
Besonders im Zusammenhang mit der MPU ist er hilfreich, um:
- Alle relevanten Einträge zu überprüfen und sicherzustellen, dass keine unerwarteten Überraschungen auftreten.
- Fehlinterpretationen oder Missverständnisse zu vermeiden, wenn der Gutachter Ihre Akten analysiert.
- Die Ursachen Ihrer Verstöße besser nachzuvollziehen und gezielt an einer Verhaltensänderung zu arbeiten.
Wenn Sie mehrere Einträge haben, ist es essenziell, über möglichst viele Details informiert zu sein. Unsere MPU-Beratung setzt auf absolute Transparenz und hilft Ihnen, sich optimal auf die Begutachtung vorzubereiten.
Was steht genau im KBA-Auszug?
Ihr KBA-Auszug enthält:
- Ihre persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse).
- Ihren aktuellen Punktestand in Flensburg sowie eine Auflistung der einzelnen Verstöße.
- Details zu früheren Verkehrsverstößen, einschließlich Datum, Art des Verstoßes und verhängter Maßnahmen.
- Informationen über Fahrverbote, Sperrfristen oder andere behördliche Entscheidungen, falls vorhanden.
- Angaben zur Fahrerlaubnis, z. B. ob sie aktuell gültig ist oder entzogen wurde.
- Daten zu früheren Entziehungen, Neuerteilungen oder Auflagen.
Der KBA-Auszug stellt somit eine komplette Verkehrshistorie dar und ist für viele Behörden und Institutionen eine wichtige Entscheidungsgrundlage.
Wie beantrage ich einen KBA-Auszug?
Ein KBA-Auszug kann direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angefordert werden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
- Online-Antrag:
- Sie können den KBA-Auszug auf der offiziellen Website des Kraftfahrt-Bundesamts beantragen.
- Dort geben Sie Ihre persönlichen Daten an und bezahlen die Gebühr für den Auszug.
- Der Auszug wird Ihnen anschließend per Post zugesandt.
- Antrag per Post:
- Falls Sie den KBA-Auszug schriftlich anfordern möchten, müssen Sie ein Formular ausfüllen.
- Diesem Antrag muss eine Kopie Ihres Personalausweises beigefügt werden.
- Der Antrag wird an das Kraftfahrt-Bundesamt geschickt und der Auszug per Post zurückgesendet.
Wir unterstützen Sie gerne bei der korrekten Beantragung Ihres KBA-Auszugs!
Kann ich den KBA-Auszug einsehen, bevor ich mit der MPU beginne?
Ja, das ist sehr empfehlenswert.
Durch die Einsicht in Ihren KBA-Auszug können Sie sicherstellen, dass:
- Alle relevanten Informationen korrekt und vollständig sind.
- Sie sich gezielt auf die MPU vorbereiten können.
- Sie sich bewusst werden, welche Aspekte in der Begutachtung thematisiert werden.
Wer sich frühzeitig mit dem eigenen KBA-Auszug auseinandersetzt, hat bessere Chancen, eine erfolgreiche MPU zu absolvieren.
Sollte ich zusätzlich Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle beantragen?
Ob eine Akteneinsicht sinnvoll ist, hängt von der Komplexität Ihres Falls ab.
Wann ist eine Akteneinsicht nicht notwendig?
- Bei klaren, einmaligen Verstößen (z. B. ein einzelner Cannabisverstoß oder eine einmalige Alkoholfahrt).
- Wenn die Sachlage eindeutig ist und keine offenen Fragen bestehen.
Wann ist eine Akteneinsicht empfehlenswert?
- Wenn Sie mehrere Einträge im FAER haben.
- Wenn neben Verkehrsverstößen auch Straftaten oder Alkohol-/Drogenprobleme im Raum stehen.
- Wenn Sie sicherstellen wollen, dass keine widersprüchlichen Informationen in Ihrer Akte enthalten sind, die sich negativ auf Ihre MPU auswirken könnten.
Wichtiger Hinweis:
Falls Sie eine Einverständniserklärung zur MPU abgeben, sollte die Akteneinsicht vorher erfolgen.
Wo beantrage ich Akteneinsicht?
Die Akteneinsicht wird bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt.
Dazu benötigen Sie:
- Einen formlosen Antrag auf Akteneinsicht.
- Ein Ausweisdokument zur Identifikation.
- In einigen Fällen eine Begründung, warum Sie Akteneinsicht beantragen möchten.
Falls Sie Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden!