KBA-Auszug
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Was ist ein KBA-Auszug?
Ein KBA-Auszug ist ein Dokument aus dem Fahreignungsregister (FAER), das beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt wird. Der Auszug enthält sämtliche relevanten Eintragungen zu Verkehrsverstößen einer Person, wie etwa Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist dieser Auszug eine zentrale Informationsquelle, die für die Beurteilung der Verkehrssicherheit des Antragstellers eine entscheidende Rolle spielt.
Warum ist der KBA-Auszug so zentral für die MPU?
- Der KBA-Auszug gibt Aufschluss über frühere Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und andere Verkehrsvorschriften.
- Die Einträge zeigen, ob der Antragsteller wiederholt gegen Verkehrsregeln verstoßen hat und helfen dem MPU-Gutachter, Muster im Verkehrsverhalten zu erkennen.
- Gutachter nutzen diese Informationen, um zu bewerten, ob Verhaltensänderungen eingetreten sind und ob eine Einsichtsfähigkeit vorhanden ist, was für die Fahreignung essenziell ist.
- Positive Eintragungen (wie ein sauberes Register) können die Chancen für eine erfolgreiche MPU erhöhen, während schwere oder wiederholte Verstöße das Gegenteil bewirken können.
Eintragungen im FAER
- Im FAER werden verkehrsrechtliche Verstöße festgehalten, die auf Fahreignungszweifel hinweisen, wie z. B. Straftaten im Straßenverkehr, Ordnungswidrigkeiten ab einem bestimmten Schweregrad und Verstöße, die zu Fahrverboten oder zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt haben.
- Es wird ein Punktesystem angewandt, das Verstöße unterschiedlich bewertet. Je nach Schweregrad werden Punkte vergeben, die im Fall von wiederholten Verstößen zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen können.
§ 28 StVG regelt, wer Einsicht in das Register nehmen darf. Dazu gehören Behörden wie die Polizei und Gerichte, aber auch bestimmte öffentliche Stellen zur Überwachung der Verkehrssicherheit.
Betroffene Personen haben das Recht, eine Auskunft über ihre eigenen Eintragungen im Register zu beantragen. Dies wird als „KBA-Auszug“ bezeichnet und kann insbesondere für die MPU relevant sein, da Gutachter diesen Auszug zur Beurteilung der Fahreignung benötigen.
Tilgungsfristen
- § 29 StVG legt die Tilgungsfristen für die Einträge im Fahreignungsregister fest, also wie lange Verkehrsverstöße und damit verbundene Punkte gespeichert bleiben.
- Die Dauer der Tilgung richtet sich nach der Schwere des Verstoßes:
- 2,5 Jahre bei Ordnungswidrigkeiten (z. B. geringfügige Verstöße ohne Fahrverbot).
- 5 Jahre bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten, die zu Fahrverboten führen.
- 10 Jahre bei Straftaten, die mit der Entziehung der Fahrerlaubnis geahndet wurden oder anderen schwerwiegenden Verkehrsverstößen.
- Diese Fristen beginnen grundsätzlich ab dem Tag der Rechtskraft des Verstoßes.
Welche Konsequenzen entstehen für die MPU?
- Nach Ablauf der Tilgungsfrist darf ein Eintrag im Fahreignungsregister nicht mehr gegen die betreffende Person verwertet werden. Es tritt ein Verwertungsverbot in Kraft, was bedeutet, dass die Einträge gelöscht werden und keine Rolle mehr bei der Fahreignungsbewertung spielen dürfen.
- Dies ist insbesondere für die MPU relevant, da ältere, getilgte Verstöße somit nicht mehr berücksichtigt werden können.
- Innerhalb der MPU Beratung unterstützen wir Sie bei der Auswertung des KBA-Auszugs.
Eine Seite aus einem KBA-Auszug enthält folgende aufschlussreiche Informationen:
Überblick über begangene Verkehrsverstöße, inklusive Datum und Uhrzeit der Tat, Art des Verstoßes und genauer Tatort.
Festgelegte Sanktionen wie Bußgelder und die Anzahl der Punkte.
Gesetzliche Grundlagen, die den Verstoß und die daraus resultierenden Sanktionen regeln.
Informationen darüber, wie lange der Verstoß im Register verbleibt, wann die Tilgungsfrist endet und ab wann das Verwertungsverbot gilt, das sicherstellt, dass ältere Verstöße nach einer gewissen Zeit nicht mehr gegen den Fahrer verwendet werden können.
Entscheidungsdaten: Angaben zur Rechtskraft sowie der ausstellenden Behörde und deren Aktenzeichen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur MPU wegen Cannabis
Es stellen sich viele Fragen, wenn man zur MPU muss. Wir beantworten Ihnen einige Fragen, die oft gestellt werden.
Was ist eine MPU und wann wird sie wegen Cannabis angeordnet?
Hat die Legalisierung von Cannabis die MPU-Regelungen verändert?
Was bedeutet D2- und D3-Kriterium in der MPU?
Wie kann ich Abstinenz nachweisen?
Sind Haaranalysen oder Urinkontrollen besser für den Abstinenznachweis?
Wie bereite ich mich am besten auf die MPU vor?
Eine verkehrspsychologische Beratung hilft, das Konsumverhalten aufzuarbeiten und die Anforderungen der MPU zu verstehen.
Wie lange dauert es, bis ich nach bestandener MPU meinen Führerschein zurückerhalte?
Was ist eine MPU und wann wird sie wegen Cannabis angeordnet?
Wie lange dauert die Vorbereitung auf eine MPU wegen Cannabis?
Kann ich die MPU ohne Abstinenznachweis bestehen?
In den meisten Fällen ist ein Abstinenznachweis zwingend erforderlich, insbesondere bei D2-Fällen.
Wie oft muss ich zur Urinkontrolle erscheinen?
Bei einem 6-monatigen Abstinenzprogramm sind mindestens 4 Urinkontrollen erforderlich, bei 12 Monaten mindestens 6 Kontrollen.
Was kostet eine MPU wegen Cannabis?
Die Kosten variieren, liegen aber meist ca. 750 Euro, abhängig von der Begutachtungsstelle und ob man einen Dolmetscher benötigt (+350€).
Kann ich die MPU wiederholen, wenn ich sie nicht bestehe?
Ja, eine Wiederholung ist möglich. Es sollte jedoch eine gründliche Vorbereitung erfolgen, um die Erfolgschancen zu erhöhen.