MPU-Verjährung

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Wann wird eine MPU angeordnet?

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird angeordnet, wenn Zweifel an der Fahrtauglichkeit einer Person bestehen. Die MPU ist insbesondere bei Alkoholdelikten, Drogendelikten, wiederholtem Verkehrsvergehen oder erheblichen Straftaten im Straßenverkehr notwendig. Ziel ist es, zu überprüfen, ob die Person für den Straßenverkehr geeignet ist und wieder sicher ein Fahrzeug führen kann.

Verjährung?

Tilgungs- und Verwertungsfristen (StVG und FeV)

Tilgungsfristen

(§29 StVG)

  • Bei schweren Verkehrsverstößen, die eine MPU-Anordnung nach sich ziehen, beträgt die Tilgungsfrist in der Regel 10 Jahre.
  • Bei einem  Führerscheinentzug beginnt die Frist jedoch erst nach einer fünfjährigen Sperrfrist zu laufen, sodass die Einträge bei schwerwiegenden Verstößen bis zu 15 Jahre bestehen bleiben können.

Wichtig

Häufig gestellte Fragen & Antworten rund um das Thema MPU wegen MPU-Verjährung

Es stellen sich viele Fragen, wenn man zur MPU muss. Wir beantworten Ihnen einige Fragen, die oft gestellt werden.

Nein, eine MPU-Anordnung verjährt nicht automatisch. Sie bleibt bestehen, bis die Untersuchung erfolgreich absolviert wurde. Allerdings können die Einträge, die zur MPU-Anordnung geführt haben, nach einer gewissen Zeit aus dem Fahreignungsregister gelöscht werden (§ 29 StVG).

Die Tilgungsfrist für schwere Verkehrsverstöße, die eine MPU-Anordnung nach sich ziehen, beträgt 10 Jahre.

Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, beginnt die Frist erst nach einer zusätzlichen (bis zu) fünfjährigen Sperrfrist, sodass der Eintrag bis zu 15 Jahre im Fahreignungsregister bestehen kann (§ 29 StVG).

Nein. Die Tilgung eines Eintrags bedeutet nur, dass die Informationen im Fahreignungsregister gelöscht werden. Die Fahrerlaubnisbehörde kann trotzdem prüfen, ob weiterhin Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen, und eine erneute MPU verlangen (§ 20 FeV).

Ja, nach Ablauf der Tilgungsfrist können Sie einen Neuantrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Die Behörde kann jedoch zusätzliche Nachweise oder eine erneute MPU verlangen, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen (§ 20 FeV).

Nein, die gesetzlich festgelegten Tilgungsfristen lassen sich nicht verkürzen. Allerdings sollten Sie in dieser Zeit keine weiteren Verkehrsverstöße begehen, da sich sonst die Tilgung verzögern kann (§ 29 Abs. 6 StVG).

Jede neue Verkehrsauffälligkeit kann dazu führen, dass die Tilgungsfrist neu beginnt oder sich verlängert. Dadurch kann sich der Zeitraum bis zur Löschung Ihrer MPU-relevanten Einträge erheblich ausdehnen. 

Sie können einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (KBA-Auszug) beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen. Dieser gibt Aufschluss über Ihre gespeicherten Einträge und die entsprechenden Tilgungsfristen. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung.

Ja, wenn Ihre Fahrerlaubnis mehr als 15 Jahre entzogen war, müssen Sie eine neue theoretische und praktische Fahrprüfung ablegen, um einen neuen Führerschein zu erhalten (§ 20 FeV). Viele Führerscheinstellen verlangen eine erneute Fahrprüfung bereits nach 10 Jahren ohne Führerschein.

In einigen Fällen kann nach Ablauf der Tilgungsfrist und ohne erneute Zweifel an der Fahreignung auf eine MPU verzichtet werden. Eine vorherige verkehrspsychologische Beratung oder Abstinenznachweise können dabei hilfreich sein.

Ja. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch nach einer Tilgung eine MPU anordnen, wenn es Hinweise auf weiterhin bestehende Eignungsmängel gibt. Besonders bei Drogen- oder Alkoholdelikten ist dies möglich (§ 20 FeV).