MPU-Verjährung
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Wann wird eine MPU angeordnet?

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird angeordnet, wenn Zweifel an der Fahrtauglichkeit einer Person bestehen. Die MPU ist insbesondere bei Alkoholdelikten, Drogendelikten, wiederholtem Verkehrsvergehen oder erheblichen Straftaten im Straßenverkehr notwendig. Ziel ist es, zu überprüfen, ob die Person für den Straßenverkehr geeignet ist und wieder sicher ein Fahrzeug führen kann.
Verjährung?
- Streng genommen verjährt die MPU-Anordnung nicht. Sie bleibt bestehen, bis die Untersuchung erfolgreich absolviert wurde.
- Nach Ablauf der Tilgungsfrist kann jedoch in manchen Fällen die Grundlage für die MPU-Anordnung entfallen, da der entsprechende Eintrag aus der Verkehrsdatei gelöscht wird.
- Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist in § 20 FeV geregelt: Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet nach Ablauf der Tilgungsfrist über die Fahreignung und kann bei Verdacht auf bestehende Eignungsmängel dennoch eine erneute MPU verlangen.
Tilgungs- und Verwertungsfristen (StVG und FeV)
- Tilgungsfristen legen fest, wann die Einträge, die zur Anordnung einer MPU führten, aus der Verkehrsdatei (geführt vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg) gelöscht werden. Diese Fristen spielen eine wichtige Rolle für die "Verjährung" der MPU-Anordnung.

Tilgungsfristen
(§29 StVG)
- Bei schweren Verkehrsverstößen, die eine MPU-Anordnung nach sich ziehen, beträgt die Tilgungsfrist in der Regel 10 Jahre.
- Bei einem Führerscheinentzug beginnt die Frist jedoch erst nach einer fünfjährigen Sperrfrist zu laufen, sodass die Einträge bei schwerwiegenden Verstößen bis zu 15 Jahre bestehen bleiben können.
Wichtig
- Wichtig: Eine Löschung der Einträge erfolgt nur, wenn in der Zwischenzeit keine neuen Verkehrsverstöße begangen werden.
- Wir helfen bei der Beantragung Ihres KBA-Auszugs und prüfen die entsprechenden Tilgungsfristen!
Häufig gestellte Fragen & Antworten rund um das Thema MPU wegen MPU-Verjährung
1. Verjährt eine MPU-Anordnung automatisch?
Nein, eine MPU-Anordnung verjährt nicht automatisch. Sie bleibt bestehen, bis die Untersuchung erfolgreich absolviert wurde. Allerdings können die Einträge, die zur MPU-Anordnung geführt haben, nach einer gewissen Zeit aus dem Fahreignungsregister gelöscht werden (§ 29 StVG).
2. Wann werden meine MPU-relevanten Einträge gelöscht?
Die Tilgungsfrist für schwere Verkehrsverstöße, die eine MPU-Anordnung nach sich ziehen, beträgt 10 Jahre.
Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, beginnt die Frist erst nach einer zusätzlichen (bis zu) fünfjährigen Sperrfrist, sodass der Eintrag bis zu 15 Jahre im Fahreignungsregister bestehen kann (§ 29 StVG).
3. Bedeutet die Löschung meiner Einträge, dass ich meinen Führerschein automatisch zurückbekomme?
Nein. Die Tilgung eines Eintrags bedeutet nur, dass die Informationen im Fahreignungsregister gelöscht werden. Die Fahrerlaubnisbehörde kann trotzdem prüfen, ob weiterhin Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen, und eine erneute MPU verlangen (§ 20 FeV).
4. Kann ich nach Ablauf der Tilgungsfrist meinen Führerschein einfach neu beantragen?
Ja, nach Ablauf der Tilgungsfrist können Sie einen Neuantrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Die Behörde kann jedoch zusätzliche Nachweise oder eine erneute MPU verlangen, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen (§ 20 FeV).
5. Kann ich meine Tilgungsfrist verkürzen?
Nein, die gesetzlich festgelegten Tilgungsfristen lassen sich nicht verkürzen. Allerdings sollten Sie in dieser Zeit keine weiteren Verkehrsverstöße begehen, da sich sonst die Tilgung verzögern kann (§ 29 Abs. 6 StVG).
6. Was passiert, wenn ich während der Tilgungsfrist erneut auffällig werde?
Jede neue Verkehrsauffälligkeit kann dazu führen, dass die Tilgungsfrist neu beginnt oder sich verlängert. Dadurch kann sich der Zeitraum bis zur Löschung Ihrer MPU-relevanten Einträge erheblich ausdehnen.
7. Wie erfahre ich, wann meine Tilgungsfrist abläuft?
Sie können einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (KBA-Auszug) beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen. Dieser gibt Aufschluss über Ihre gespeicherten Einträge und die entsprechenden Tilgungsfristen. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung.
8. Muss ich nach 15 Jahren eine neue Fahrprüfung ablegen?
Ja, wenn Ihre Fahrerlaubnis mehr als 15 Jahre entzogen war, müssen Sie eine neue theoretische und praktische Fahrprüfung ablegen, um einen neuen Führerschein zu erhalten (§ 20 FeV). Viele Führerscheinstellen verlangen eine erneute Fahrprüfung bereits nach 10 Jahren ohne Führerschein.
9. Kann ich meinen Führerschein früher zurückbekommen, ohne die MPU zu machen?
In einigen Fällen kann nach Ablauf der Tilgungsfrist und ohne erneute Zweifel an der Fahreignung auf eine MPU verzichtet werden. Eine vorherige verkehrspsychologische Beratung oder Abstinenznachweise können dabei hilfreich sein.
10. Gibt es Ausnahmen, bei denen die MPU trotz Tilgung noch angeordnet wird?
Ja. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch nach einer Tilgung eine MPU anordnen, wenn es Hinweise auf weiterhin bestehende Eignungsmängel gibt. Besonders bei Drogen- oder Alkoholdelikten ist dies möglich (§ 20 FeV).