Cannabis und MPU: Wie lange muss ich abstinent sein?

Seit der Erhöhung des THC-Grenzwerts auf 3,5 ng/ml (August 2024) gelten neue Regeln für Autofahrer. Doch für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bleibt die Abstinenzdauer entscheidend.

Die Beurteilungskriterien (BK 3.0) geben folgende Abstinenzzeiten vor:
6 Monate Abstinenz – für gelegentlichen Konsum ohne Hinweise auf problematische Nutzung (D3).
12 Monate Abstinenz – für regelmäßigen Konsum oder erste Probleme durch Cannabis (D2).
15 Monate Abstinenz – für Substanzkonsumstörungen, wiederholte Verkehrsverstöße oder problematischen Konsum (D2 mit erschwerenden Faktoren).

Hier erfährst du, wann welche Abstinenzdauer notwendig ist, mit direkter Bezugnahme auf die Beurteilungskriterien (BK 3.0).

🔎 1️⃣ Wann reichen 6 Monate Abstinenz aus? (Gelegentlicher Konsum – D3)

📖 BK 3.0 – Kapitel D 3.4 N

„Die Dauer des Drogenverzichts beträgt zum Begutachtungszeitpunkt bereits sechs Monate.“

6 Monate Abstinenz reichen aus, wenn:

  • Der Konsum war nur gelegentlich (z. B. ein paar Mal pro Monat).
  • Kein problematisches Konsummuster erkennbar war.
  • Der THC-COOH-Wert lag unter 150 ng/ml, was keinen hohen Konsum anzeigt.
  • Du hast Einsicht gezeigt und dein Konsumverhalten stabil verändert.

Mehr als 6 Monate sind notwendig, wenn:

  • Regelmäßiger Konsum oder eine stärkere Bindung an Cannabis bestand.
  • Erhöhte THC-COOH-Werte über 150 ng/ml auf einen intensiven Konsum hindeuten.

Warum?

Wer nur gelegentlich konsumiert hat und keine fortgeschrittene Drogenproblematik (D2) zeigt, kann mit 6 Monaten Abstinenz auskommen.

🔎 2️⃣ Wann sind 12 Monate Abstinenz notwendig? (Regelmäßiger Konsum – D2)

📖 BK 3.0 – Kapitel D 2.4 N (Kriterium 4)

„Der Klient lebt in der Regel bereits seit einem Jahr nach Abschluss der durchgeführten Maßnahme drogenabstinent.“

12 Monate sind notwendig, wenn:

  • Dein Konsum war regelmäßig (z. B. mehrmals wöchentlich oder über längere Zeit).
  • Dein THC-COOH-Wert lag über 150 ng/ml, was auf häufigeren Konsum hindeutet.
  • Cannabis hatte erste negative Auswirkungen auf Beruf, soziale Beziehungen oder Motivation.
  • Keine Suchtproblematik, aber ein habitualisiertes Konsummuster vorlag.

Mehr als 12 Monate sind notwendig, wenn:

  • Es gab mehrfache Verkehrsteilnahmen unter THC mit aktiven Werten über 3,5 ng/ml.
  • Der Konsum war hochdosiert und dauerhaft mit fehlender Kontrolle.

Warum?

Regelmäßiger Konsum erhöht die Wahrscheinlichkeit einer psychischen Abhängigkeit. 12 Monate Abstinenz sind erforderlich, um eine stabile Verhaltensänderung zu belegen.

🔎 3️⃣ Wann sind 15 Monate Abstinenz notwendig? (Substanzkonsumstörung, wiederholte Verkehrsverstöße, Mischkonsum – D2 mit problematischen Faktoren)

📖 BK 3.0 – Kapitel D 2.4 N (Kriterium 7)

„Der letzte Drogenkonsum liegt nachweislich länger als ein Jahr zurück, mindestens jedoch 15 Monate zurück.“

15 Monate sind notwendig, wenn:

  • Mehrfaches Fahren unter THC nachgewiesen wurde (Wiederholungstäter).
  • Dein THC-COOH-Wert lag dauerhaft extrem hoch (weit über 150 ng/ml).
  • Es gab Hinweise auf Substanzkonsumstörung oder Abhängigkeitsverhalten.
  • Dein Konsum hatte schwere soziale oder berufliche Konsequenzen.

Mehr als 15 Monate sind selten notwendig, es sei denn:

  • Zusätzlicher problematischer Alkoholkonsum oder Mischkonsum mit anderen Drogen liegt vor.
  • Psychische Beeinträchtigungen durch den Konsum wurden diagnostiziert.

Warum?

15 Monate sind notwendig, wenn mehrere Verstöße gegen das Trennungsgebot vorliegen oder wenn der Konsum problematische Ausmaße angenommen hat.

🔎 4️⃣ Verkehrsteilnahme mit THC: Welche Abstinenzdauer ist notwendig?

📖 BK 3.0 – Kapitel D 2.3 N (Kriterium 8)

„Der Klient hat am Straßenverkehr teilgenommen, obwohl er für sich selbst erkennbar unter beeinträchtigendem Rauschmitteleinfluss stand.“

🚦 Neue Regelung (August 2024):

  • THC-Wert unter 3,5 ng/ml → Kein direkter MPU-Zwang beim ersten Mal („Freischuss“).
  • THC-Wert über 3,5 ng/mlMPU erforderlich.
  • Wiederholter Verstoß mit THC im BlutLängere Abstinenzzeit notwendig (12–15 Monate).

6 oder 12 Monate reichen aus, wenn:

  • Dein THC-Wert beim ersten Mal unter 3,5 ng/ml lag.
  • Du dein Verhalten sofort angepasst hast.

15 Monate sind notwendig, wenn:

  • Es gab mehrere Verstöße mit THC im Blut.
  • Dein Konsumverhalten zeigte fehlende Einsicht oder fortgesetztes Fahren unter Drogeneinfluss.

Warum?

Wer einmalig unter 3,5 ng/ml auffällig wird, muss nicht zwingend eine MPU machen. Erst bei Wiederholungstätern oder hohen Werten steigt die Abstinenzanforderung.

🔎 5️⃣ Mischkonsum mit Alkohol oder anderen Drogen: Auswirkungen auf die Abstinenzzeit

📖 BK 3.0 – Kapitel D 2.3 N (Kriterium 9 & 10)

„Der Klient berichtet von einem problematischen Alkoholkonsum, der zusätzlich zum Drogenkonsum bestand.“

6 oder 12 Monate reichen aus, wenn:

  • Es gab keinen Mischkonsum oder nur gelegentliche Kombinationen mit Alkohol.

Zusätzlich 6 Monate Alkoholabstinenz sind notwendig, wenn:

  • Cannabis wurde regelmäßig zusammen mit Alkohol konsumiert, um die Wirkung zu verstärken.

Warum?

Mischkonsum deutet auf geringere Verhaltenskontrolle hin und verlängert die geforderte Abstinenzzeit.

Fazit: Welche Abstinenzzeit ist erforderlich?

📖 BK 3.0 – Kapitel D 2.4 N & D 3.4 N

  • 6 Monate Abstinenz → Gelegentlicher Konsum ohne Kontrollverlust oder Verkehrsauffälligkeiten.
  • 12 Monate Abstinenz → Regelmäßiger Konsum, aber keine schweren sozialen oder beruflichen Folgen.
  • 15 Monate Abstinenz → Suchtproblematik, Rückfälle oder wiederholte Verkehrsteilnahme mit THC.

🔥 Benötigst du Unterstützung für deine MPU?
👉 Jetzt kostenlose Erstberatung auf mpu-koeln.de anfragen! 🚀

BfK - Beratungsstelle für Kraftfahreignung Köln

Die BfK gehört zu den größten und renommiertesten MPU-Vorbereitungsinstituten in Deutschland. Uns zeichnet eine hohe Einsatzbereitschaft aus, gebündelt mit Expertenwissen, welches wir durch Schulungen ständig erweitern. Wir beraten  Sie in weiten Teilen Deutschlands.

So erreichen Sie uns

Kreuzgasse 2-4
50667 Köln-Zentrum

MO – FR
10:00 – 19:00 Uhr
Alle Rechte vorbehalten. Beratungsstelle für Kraftfahreignung Köln