Nicht jede Kombination von Drogen und Alkohol führt automatisch zu einer D2-Einstufung (fortgeschrittene Drogenproblematik). In bestimmten Fällen kann noch eine D3-Einstufung (Drogengefährdung) erfolgen.
Die Beurteilungskriterien (BK 3.0) legen folgende Anforderungen für eine D3-Einstufung bei Mischkonsum (Alkohol + bestimmte Drogen) fest:
✅ Mögliche Drogen für eine D3-Einstufung:
- Cannabis (THC)
- Ecstasy (MDMA)
- Amphetamine (Speed)
❌ Keine D3-Einstufung möglich bei:
- Opiaten (Heroin, Methadon)
- Kokain
- Neue psychoaktive Substanzen (NpS, z. B. synthetische Cannabinoide, Badesalze)
- Benzodiazepinen (z. B. Diazepam, Alprazolam), wenn sie missbräuchlich konsumiert wurden
1️⃣ Cannabis (THC) und Alkohol – Wann ist eine D3-Einstufung möglich?
📖 BK 3.0 – Kapitel D 3.1 K (Punkt 1 & 2)
„Der Klient berichtet von häufigem oder gewohnheitsmäßigem Cannabiskonsum, hat jedoch andere Drogen höchstens probiert.“
„Der Klient konsumierte regelmäßig Cannabis, jedoch ohne eine starke Bindung an die Substanz zu entwickeln.“
✅ D3 ist möglich, wenn:
- Der Konsum von THC nur gelegentlich vorkam (nicht täglich oder fast täglich).
- Keine Verkehrsteilnahme unter THC mit hohen Werten vorliegt.
- THC-COOH-Werte moderat sind (nicht im Bereich eines Dauerkonsums).
- Alkohol nicht als regelmäßiger Verstärker von Cannabis genutzt wurde.
- Die Konsumkontrolle nicht beeinträchtigt war (keine D2-Kriterien wie Kontrollverlust).
🚫 D3 ist ausgeschlossen, wenn:
- Regelmäßiger Konsum von Cannabis festgestellt wurde.
- Verkehrsteilnahme unter THC (mehrfach oder mit hohen Werten) stattfand.
- THC-COOH-Wert dauerhaft hoch war (stark über 150 ng/ml).
- Kombination von THC mit Alkohol zur Verstärkung der Wirkung genutzt wurde.
📖 BK 3.0 – Kapitel D 2.3 N (Kriterium 9 & 10) – Kein D3, wenn:
„Der Klient konsumierte Drogen, um Missbehagen oder Unwohlsein zu bekämpfen, die aus vergangenem Drogenkonsum oder der nachlassenden Wirkung in der Abbauphase resultierten.“
2️⃣ Ecstasy (MDMA) und Alkohol – Wann ist eine D3-Einstufung möglich?
📖 BK 3.0 – Kapitel D 3.1 K (Punkt 3 & 4)
„Der Klient konsumierte im sozialen Kontext (z. B. bei Partys) gelegentlich Ecstasy oder Amphetamine.“
„Der Konsum war hierbei weder von Alkoholkonsum begleitet, noch wurde Cannabis zur Wirkungsreduktion benötigt.“
✅ D3 ist möglich, wenn:
- MDMA nur einmalig oder in seltenen Abständen konsumiert wurde.
- Kein Mischkonsum mit Alkohol vorlag.
- Keine negativen körperlichen Reaktionen oder Kontrollverlust auftraten.
- Kein starkes Bindungsmuster oder wiederholte Verkehrsteilnahme unter MDMA stattfand.
🚫 D3 ist ausgeschlossen, wenn:
- MDMA und Alkohol bewusst kombiniert wurden.
- Es wiederholt zu unangenehmen Nebenwirkungen kam (z. B. Angst, Herzrasen).
- MDMA-Konsum zur Bewältigung von Stress oder zur Leistungssteigerung diente.
- Mehrere Konsumereignisse in kurzer Zeit auftraten.
3️⃣ Amphetamine (Speed) und Alkohol – Wann ist eine D3-Einstufung möglich?
📖 BK 3.0 – Kapitel D 3.1 K (Punkt 5 & 6)
„Wenn häufigerer Konsum von Amphetaminen vorlag, beschränkte sich der Konsum auf den Freizeitbereich des Klienten.“
„Der Drogenkonsum des Klienten findet in einem für ihn überschaubaren Rahmen statt.“
✅ D3 ist möglich, wenn:
- Amphetamine nur gelegentlich (nicht regelmäßig oder zur Leistungssteigerung) konsumiert wurden.
- Kein Mischkonsum mit Alkohol zur Verstärkung der Wirkung stattfand.
- Kein Kontrollverlust oder starker Drang zum Konsum bestand.
- Keine Verkehrsteilnahme mit Amphetamin im Blut nachgewiesen wurde.
🚫 D3 ist ausgeschlossen, wenn:
- Amphetamine regelmäßig eingenommen wurden.
- Mischkonsum mit Alkohol erfolgte, um die Wirkung zu verlängern.
- Der Konsum der Bewältigung von Problemen diente (z. B. Leistungssteigerung, Stressbewältigung).
- Mehrere Verstöße gegen das Trennungsgebot nachgewiesen wurden.
Zusammenfassung: Wann ist D3 bei Mischkonsum möglich?
✅ D3 ist möglich bei:
- Gelegentlichem Cannabis-, MDMA- oder Amphetamin-Konsum ohne Bindung.
- Keinem Mischkonsum mit Alkohol zur Verstärkung des Rauschs.
- Keiner Verkehrsteilnahme unter erheblichem Drogeneinfluss.
- Keine psychische oder soziale Abhängigkeit von der Substanz.
🚫 D3 ist ausgeschlossen, wenn:
- Opiate, Kokain, NpS oder Benzodiazepine konsumiert wurden.
- Regelmäßiger oder stark bindender Konsum vorliegt.
- Mischkonsum mit Alkohol zur Verstärkung der Wirkung gezielt genutzt wurde.
- Mehrfache Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss dokumentiert wurde.
- Ein hoher THC-COOH-Wert (über 150 ng/ml) auf regelmäßigen Konsum hinweist.
Fazit: Kann man mit Alkohol und Drogen noch D3 sein?
📖 BK 3.0 – Kapitel D 3.1 K & D 2.3 N
✅ Ja, wenn:
- Cannabis, MDMA oder Amphetamine gelegentlich konsumiert wurden.
- Keine gezielte Kombination mit Alkohol stattfand.
- Kein Kontrollverlust oder Suchtmuster vorlag.
- Keine mehrfachen Verkehrsverstöße unter Drogeneinfluss registriert wurden.
🚫 Nein, wenn:
- Opiate, Kokain oder Benzodiazepine konsumiert wurden.
- Mischkonsum mit Alkohol gezielt zur Verstärkung genutzt wurde.
- Regelmäßiger Konsum mit starkem Bindungsmuster vorlag.
- Mehrfaches Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss dokumentiert ist.
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