Ist eine D3-Hypothese bei Mischkonsum möglich?

Nicht jede Kombination von Drogen und Alkohol führt automatisch zu einer D2-Einstufung (fortgeschrittene Drogenproblematik). In bestimmten Fällen kann noch eine D3-Einstufung (Drogengefährdung) erfolgen.

Die Beurteilungskriterien (BK 3.0) legen folgende Anforderungen für eine D3-Einstufung bei Mischkonsum (Alkohol + bestimmte Drogen) fest:

Mögliche Drogen für eine D3-Einstufung:

  • Cannabis (THC)
  • Ecstasy (MDMA)
  • Amphetamine (Speed)

❌ Keine D3-Einstufung möglich bei:

  • Opiaten (Heroin, Methadon)
  • Kokain
  • Neue psychoaktive Substanzen (NpS, z. B. synthetische Cannabinoide, Badesalze)
  • Benzodiazepinen (z. B. Diazepam, Alprazolam), wenn sie missbräuchlich konsumiert wurden

1️⃣ Cannabis (THC) und Alkohol – Wann ist eine D3-Einstufung möglich?

📖 BK 3.0 – Kapitel D 3.1 K (Punkt 1 & 2)

„Der Klient berichtet von häufigem oder gewohnheitsmäßigem Cannabiskonsum, hat jedoch andere Drogen höchstens probiert.“
„Der Klient konsumierte regelmäßig Cannabis, jedoch ohne eine starke Bindung an die Substanz zu entwickeln.“

D3 ist möglich, wenn:

  • Der Konsum von THC nur gelegentlich vorkam (nicht täglich oder fast täglich).
  • Keine Verkehrsteilnahme unter THC mit hohen Werten vorliegt.
  • THC-COOH-Werte moderat sind (nicht im Bereich eines Dauerkonsums).
  • Alkohol nicht als regelmäßiger Verstärker von Cannabis genutzt wurde.
  • Die Konsumkontrolle nicht beeinträchtigt war (keine D2-Kriterien wie Kontrollverlust).

🚫 D3 ist ausgeschlossen, wenn:

  • Regelmäßiger Konsum von Cannabis festgestellt wurde.
  • Verkehrsteilnahme unter THC (mehrfach oder mit hohen Werten) stattfand.
  • THC-COOH-Wert dauerhaft hoch war (stark über 150 ng/ml).
  • Kombination von THC mit Alkohol zur Verstärkung der Wirkung genutzt wurde.

📖 BK 3.0 – Kapitel D 2.3 N (Kriterium 9 & 10) – Kein D3, wenn:

„Der Klient konsumierte Drogen, um Missbehagen oder Unwohlsein zu bekämpfen, die aus vergangenem Drogenkonsum oder der nachlassenden Wirkung in der Abbauphase resultierten.“

2️⃣ Ecstasy (MDMA) und Alkohol – Wann ist eine D3-Einstufung möglich?

📖 BK 3.0 – Kapitel D 3.1 K (Punkt 3 & 4)

„Der Klient konsumierte im sozialen Kontext (z. B. bei Partys) gelegentlich Ecstasy oder Amphetamine.“
„Der Konsum war hierbei weder von Alkoholkonsum begleitet, noch wurde Cannabis zur Wirkungsreduktion benötigt.“

D3 ist möglich, wenn:

  • MDMA nur einmalig oder in seltenen Abständen konsumiert wurde.
  • Kein Mischkonsum mit Alkohol vorlag.
  • Keine negativen körperlichen Reaktionen oder Kontrollverlust auftraten.
  • Kein starkes Bindungsmuster oder wiederholte Verkehrsteilnahme unter MDMA stattfand.

🚫 D3 ist ausgeschlossen, wenn:

  • MDMA und Alkohol bewusst kombiniert wurden.
  • Es wiederholt zu unangenehmen Nebenwirkungen kam (z. B. Angst, Herzrasen).
  • MDMA-Konsum zur Bewältigung von Stress oder zur Leistungssteigerung diente.
  • Mehrere Konsumereignisse in kurzer Zeit auftraten.

3️⃣ Amphetamine (Speed) und Alkohol – Wann ist eine D3-Einstufung möglich?

📖 BK 3.0 – Kapitel D 3.1 K (Punkt 5 & 6)

„Wenn häufigerer Konsum von Amphetaminen vorlag, beschränkte sich der Konsum auf den Freizeitbereich des Klienten.“
„Der Drogenkonsum des Klienten findet in einem für ihn überschaubaren Rahmen statt.“

D3 ist möglich, wenn:

  • Amphetamine nur gelegentlich (nicht regelmäßig oder zur Leistungssteigerung) konsumiert wurden.
  • Kein Mischkonsum mit Alkohol zur Verstärkung der Wirkung stattfand.
  • Kein Kontrollverlust oder starker Drang zum Konsum bestand.
  • Keine Verkehrsteilnahme mit Amphetamin im Blut nachgewiesen wurde.

🚫 D3 ist ausgeschlossen, wenn:

  • Amphetamine regelmäßig eingenommen wurden.
  • Mischkonsum mit Alkohol erfolgte, um die Wirkung zu verlängern.
  • Der Konsum der Bewältigung von Problemen diente (z. B. Leistungssteigerung, Stressbewältigung).
  • Mehrere Verstöße gegen das Trennungsgebot nachgewiesen wurden.

Zusammenfassung: Wann ist D3 bei Mischkonsum möglich?

D3 ist möglich bei:

  • Gelegentlichem Cannabis-, MDMA- oder Amphetamin-Konsum ohne Bindung.
  • Keinem Mischkonsum mit Alkohol zur Verstärkung des Rauschs.
  • Keiner Verkehrsteilnahme unter erheblichem Drogeneinfluss.
  • Keine psychische oder soziale Abhängigkeit von der Substanz.

🚫 D3 ist ausgeschlossen, wenn:

  • Opiate, Kokain, NpS oder Benzodiazepine konsumiert wurden.
  • Regelmäßiger oder stark bindender Konsum vorliegt.
  • Mischkonsum mit Alkohol zur Verstärkung der Wirkung gezielt genutzt wurde.
  • Mehrfache Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss dokumentiert wurde.
  • Ein hoher THC-COOH-Wert (über 150 ng/ml) auf regelmäßigen Konsum hinweist.

Fazit: Kann man mit Alkohol und Drogen noch D3 sein?

📖 BK 3.0 – Kapitel D 3.1 K & D 2.3 N

Ja, wenn:

  • Cannabis, MDMA oder Amphetamine gelegentlich konsumiert wurden.
  • Keine gezielte Kombination mit Alkohol stattfand.
  • Kein Kontrollverlust oder Suchtmuster vorlag.
  • Keine mehrfachen Verkehrsverstöße unter Drogeneinfluss registriert wurden.

🚫 Nein, wenn:

  • Opiate, Kokain oder Benzodiazepine konsumiert wurden.
  • Mischkonsum mit Alkohol gezielt zur Verstärkung genutzt wurde.
  • Regelmäßiger Konsum mit starkem Bindungsmuster vorlag.
  • Mehrfaches Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss dokumentiert ist.

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